Dann lass mal Links rüberwachsen. Sehr gerne auch kommentiert.
Grenzwerte für Neonikotinoide wurden erhöht
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Dann fange ich mal mit den Zitaten an:
Die Hintergründe der Entscheidung sind nachzulesen im EFSA-Journal unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2016.4385/pdf
Die Datenlage des Einreichenden ist unter https://www.efsa.europa.eu/sites/default/…amiprid_RAR.zip abrufbar. Auslöser der Erhöhung war übrigens Griechenland auf Antrag von Nisso Chemical Europe.
Grüße
Melanie -
Na also wenn Du die Unterschiede schon nicht findest...
Aber ich gebe Dir einen Tipp: Gesucht wird ein Wort mit F!Melanie
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Moin, moin,
bei Schweinefleisch und Milch denke ich dennoch, dass der Haupteintragspfad für den Wirkstoff die Mittel zur Stallfliegenbekämpfung sind, es also nicht um PSM-Rückstände, sondern um Biozidrückstände handelt, und daher die rechtliche Zuständigkeit woanders liegt. Oder kennt da jemand Futtermittelanalysen, die Anderes aussagen?
Im Spargel erfolgt eine Bekämpfung der Käferlarven, die den schädigen, nach der Ernte; die Höchstrückstände beziehen sich also auf die Belastung im folgenden Frühjahr durch Wirkstoff, der sich in Boden oder Pflanze so lange gehalten hat. Da es, nach Unterlagen der EPA, im Boden schnell abgebaut wird, hält es sich dann offenbar so lange in der Pflanze.
Gruß Clas
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Was meint beekloppter mit seinen kryptischen Hinweisen (die Löschung seines Beitrages ohne Angabe des Grundes erhellt es nicht weiter)? Neu festgesetzt wurde für Acetamiprid höchstens 1,75 mg/Tag für den 70kg-Menschen. Dafür müßte der an diesem Tag mehr als 1kg höchstzulässig belastetes Schweinefleisch + 1 l Milch + 1 kg Spargel zu sich nehmen und käme erst auf 1,5mg? Ist es diese konventionelle Betrachtungsweise?
Abgesehen von der Frage der Grundeinstellung (Vermeidbares vermeiden oder Heranfahren an die Grenze des bisher bekannten Wissens) - hat sich Jemand nach den imkerlichen Konsequenzen schon gefragt? Ist der RHG für Honig bzw. den dafür verantwortlichen imkernden In-Verkehr-Bringer noch einzuhalten, wenn Acetamiprid vermehrt eingesetzt werden darf und die Bienen bspw. auf behandelte Kulturen von Spargel, Gurken, Beerenobst, Kirschen fliegen? Das kann ich bei keiner der von beekloppter genannten Quellen nachlesen. Deshalb wüßte ich gern, was er dazu meint und aufgrund welcher Fakten.
Der RHG für Acetamiprid in Honig liegt gem. EU VO 396/2005 noch immer bei 0,05 mg/kg, der als untere analytische Bestimmungsgrenze definiert ist.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R1902&from=DE -
Wir sollten die letzte Frage besser in der Rubrik Honig weiterdiskutieren.
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Solche Ergebnisse werden wohl nicht anerkannt.
http://www.natur.de/de/10/Pflanzen…n,1,0,2174.html -
Solche Ergebnisse werden wohl nicht anerkannt.
http://www.natur.de/de/10/Pflanzen…n,1,0,2174.html
Ich denke schon, wenn man die Originalarbeit zitiert:
Tappert, L., Pokorny, T., Hofferberth J. & Ruther, J. (2017) „Sublethal doses of imidacloprid disrupt sexual communication and host finding in a parasitoid wasp.“
Scientific Reports 7:42756. DOI: 10.1038/srep42756) -
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