Ich Lese immer wieder das dieses Verdampfen verboten ist in Deutschland. Aber die Geräte angeboten werden ... und irgendwie alle Imker aus Deutschland kommen die das wohl anwenden. Wo genau ist jetzt mein Denkfehler?
Bedampfen rechtlich gesehen
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Cabra -
7. Dezember 2016 um 22:14 -
Geschlossen
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Es gibt meiner Kenntnis nach in D keine Zulassung, Oxalsäure als Tierarzenei zu verdampfen. Das kommt dann einem Verbot gleich.
Wenn jemand etwas anderes weiß, freue ich mich auch über etsprechende Quellen.
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Ich Lese immer wieder das dieses Verdampfen verboten ist in Deutschland. Aber die Geräte angeboten werden ... und irgendwie alle Imker aus Deutschland kommen die das wohl anwenden. Wo genau ist jetzt mein Denkfehler?
Hallo Cabra.
Verdampfen ist in Deutschland nicht zugelassen für die Varoa Bekämpfung. Jeder der es macht begeht eine Ordnungswiedrigkeit und das kann teuer werden.Gruß Josef
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Da ist kein Denkfehler.
Ich halte das Bedampfen, wenn es so gut funktioniert, für eine gute Sache.
Ich bringe jedoch ein Lebensmittel in den Verkehr - da gelten andere Normen als die der Vernunft. Ich würde bei keinem Landwirt mein Fleisch kaufen, von dem bekannt ist, dass er mit mit zugelassenen Mitteln seine Tiere behandelt sondern mit irgendwas, was als Reinigungsmittel angeboten wird.
Wenn ich meinen Wellensittich mit Globullis für meinen Hund behandel, dann mag das anders sein.
Daher kommen für mich nur ad us vet. Medikamente mit zugelassener Aplikationsform in Frage.
Ob das nun Sinn macht ist eine andere Frage. Es ist nicht zugelassen und Punkt.Ich finde es teilweise jedoch erschreckend wie einige damit öffentlich umgehen. Das schreit ja schon förmlich nach einem Lebensmittelskandal. Erdölprodukte im Wachs und dann noch Behandlung mit nicht zugelassenen Mitteln auf breiter Front- sowas schafft jetzt kein Vertrauen in ein Naturprodukt.
Wenn die Bedampfung so effektiv und bienenschonend ist, dann ist das eine gute Sache. Von mir aus soll es auch jemand machen, aber nicht so offen. Jeder hat sich bestimmer doch einen Bekannten in Österreich.
Gefragt wäre an der Stelle eher eine zielgerichtete Lobbyarbeit. DIB, Erwerbsimkerbund, oder die Institute - keine Ahnung.
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...zielgerichtete Lobbyarbeit. DIB, Erwerbsimkerbund, oder die Institute - keine Ahnung.
Das Zeitfenster von 2006 ist wohl inzwischen geschlossen für eine Standardzulassung in D. Ja, der DIB warnt gar vor Forderungen nach OX-Standardzulassung zum Sublimieren. Man gefährde damit die Standardzulassungen für all die anderen guten Sachen wie z.B. AS . Für eine Einzelzulassung fehlt den o.g. das Geld und das know how. Pharmahersteller scheuen vor dem Kosten- und Arbeitsaufwand für eine Einzelzulassung in D zurück - dafür winken auch zu geringe Gewinnaussichten. Lieber noch TAM, die mehr versprechen: MAQS, Apitraz oder wenigstens eine Beteiligung an Chemicals Laif, die die OX ad us.vet. lose vertreiben dürfen in EU-Ländern, wo sie wahlweise zur Sublimation bzw. zum Selberanmischen der Träufellösung zugelassen ist.
In einigen direkt benachbarten EU-Ländern sind Bedampfungen mit OX amtlich zugelassen, deren Reinheit nur 86,4% beträgt, während wir hier in D über die Reinheitsdifferenzen zwischen OX technisch (99,4%) und ad us.vet. (99,6%) streiten. In Dänemark dagegen interessiert es kein Amt, wenn Imker sublimieren, weil OX nicht einmal als TAM eingestuft wird. Dort muß und darf der Imker tatsächlich im Metallhandel seine OX erwerben. Das nenne ich gelebte Vielfalt.p.s.: Chris: Wie erklärst Du fragenden Kunden, wenn sie Dich auf österreichischen Honig in deutschen Verkaufsregalen ansprechen, der aus Völkern stammt, die mit in D nicht zugelassener OX in nur 86,4%iger Reinheit bedampft wurden? Willst Du da bspw. auf das in D zugelassene Apitraz verweisen, dessen Abbauprodukte als krebserregend gelten? Nicht so einfach mit der Negativwerbung...
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Vor einigen Wochen habe ich auf Anfrage vom Anbieter des Oxamat die Auskunft bekommen, eine Zulassung werde angestrebt.
Im übrigen finde ich aus Imkersicht - ohne Betrachtung von Zulassungsverfahren und Kosten dafür - die Zulässigkeit von Varroa-Behandlungsverfahren unlogisch bis chaotisch. Warum darf man z. B. im Gegensatz zu anderen AS-Verfahren MAQS ohne Wartezeit anwenden (aber evtl. dann den Honig nicht in Verkehr bringen)? Sind die deutschen Imker bzgl. OS/Arbeitsschutz dümmer als die in Österreich und der Schweiz? Warum darf Herr Klockgether auf dem Apistikustag ungestraft nahelegen, Apitraz länger oder in höherer Dosis als nach Zulassung / Beipackzettel vorgesehen, anzuwenden?
Karl -
- Offizieller Beitrag
Warum darf Herr Klockgether auf dem Apistikustag ungestraft nahelegen, Apitraz länger oder in höherer Dosis als nach Zulassung / Beipackzettel vorgesehen, anzuwenden?
KarlDiese Frage bitte in einem neuen Thema dsikutieren.
Beste Grüße
Hartmut -
Sollte nur ein Beispiel für schwer nachvollziehbare Dinge bzgl. Zulassung sein. Von mir aus kannst Du den Satz auch löschen. Eine Diskussion zu diesem Punkt würde vermutlich lang, aber nicht unbedingt effektiv
Karl -
Ich bringe jedoch ein Lebensmittel in den Verkehr - da gelten andere Normen als die der Vernunft. Ich würde bei keinem Landwirt mein Fleisch kaufen, von dem bekannt ist, dass er mit mit zugelassenen Mitteln seine Tiere behandelt sondern mit irgendwas, was als Reinigungsmittel angeboten wird.Moin Chris,
ich gebe dir auf der einen Seite Recht, wenn es sich wirklich um ein nicht zugelassenes Mittel handelt, welches in keinem Land der Welt zugelassen wurde und nur von unverantwortlichen Menschen genutzt wird. Aber hier ist der Fall etwas anders. Wir reden von einem Mittel, welches in der Schweiz, Österreich, Niederlande und Dänemark als offizielle Behandlung zugelassen sind. Das sind nun alles nun wirklich keine Bananenrepubliken, sind alle (naja die Schweiz jetzt nicht) in der EU und haben ähnliche Gesundheitsstandards wie wir. Es wird sogar Honig aus diesen Ländern bei uns verkauft. Das muss man sich mal vorstellen. Honig von Bienen, die mit einem Mittel behandelt wurden, welches nicht in Deutschland zugelassen ist. Sowas.
Wie machst du das, wenn du in diesen Ländern im Urlaub bist und in die Apotheke gehst, weil du krank bist. Kennst du alle Mittel auswendig, die in Deutschland zugelassen sind und kaufst nur diese? Nein du verlässt dich darauf, dass auch diese Gesundheitsämter wissen, was sie tun. Also warum soll es dann bei den Tieren anders sein? Was unterscheidet einen Imker / seine Bienen in Österreich von denen in Deutschland - nichts. Vielleicht doch - ein Antrag, der die Zulassung in Deutschland rechtfertigt.
Das ist der große Unterschied. Wir haben ein Arzneimittel, welches in zig Ländern zugelassen wurde und einige Imker setzen dieses nun auch in Deutschland ein. Du hast Recht, es ist nicht erlaubt, aber es ist schon ein Unterschied zu einem einfachen Reinigungsmittel.
Gruß
Frank -
Wird hier etwas durcheinander gebracht?
Ob geträufelt oder bedampft oder per Tuch: es handelt sich in allen Fällen um OS, die in das Volk eingebracht wird und somit auch (eventuell) im Honig Rückstände verursacht.
Ich bringe also nichts in Verkehr, was durch die Anwendungsmethode verändert wird!
Die Bedampfung ist aufgrund der Einbringungsmethode nicht zugelassen, nicht aufgrund des Mittels ( welches hier in D ja auch eingebracht wird) -
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DANKE ANNI
Gruß
Ulrich -
Die Bedampfung ist aufgrund der Einbringungsmethode nicht zugelassen, nicht aufgrund des Mittels ( welches hier in D ja auch eingebracht wird)Kannst du das für mich bitte näher erläutern?
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Hier wurde bemängelt, man könne keinen Honig in Umlauf bringen, wenn man ein nicht zugelassenes Behandlungsmitttel verwendet hat.
Aber es geht hier nicht um das Behandlungsmittel, das nicht zugelassen ist, denn OS ist durchaus zugelassen.
Nur die Methode, WIE es angewendet wird, nämlich "Verdampfen" ist nicht zugelassen. -
Der Unterschied zwischen der (EU-weiten) Zulassung der OX als Wirkstoff und den notwendigen nationalen Zulassungen für daraus entwickelte TAM wurde hier bereits diskutiert (z.B. #14):
https://www.imkerforum.de/showthread.php?t=43457 -
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