Ein Imker hat "meinen" Schwarm gefangen! Dafür möchte ich mich hier ganz herzlich bedanken. Ich durfte den Auszug der Queen (eigentlich eine junge vom vorigen Jahr!) vorgestern beobachten. Ein fantastisches Schauspiel. Abends habe ich ihn dann in einen Feglingskasten einlogiert aber am nächsten Tag ist er wieder ausgebüchst. Habe die Queen wohl nicht erwischt, der Schwarm hatte sich etwas ungünstig, weit außen um einen dicken Ast gewickelt. Nach drei Runden ums Dorf habe ich die Suche aufgegeben.
Heute nun sehe ich durch Zufall, wie ein junger Imker gerade "meinen" Schwarm eintütet. Es konnten nur meine sein, ich bin hier weit und breit der einzige mit Bienen. Ich hatte den Schwarm ja schon abgeschrieben, war natürlich etwas betröppelt. Der Schwarm hing an einem dünnen Ast in Augenhöhe....
Meine Frau hat natürlich sofort losgpoltert ... das sind UNSERE Bienen !
Und nun kommts: anstandslos hat der Junge Imkerfreund uns den Schwarm überlassen!
Und es kommt noch besser: Der Imker war Honig - unser Administrator bei technischen Fragen...
Nochmals vielen Dank, ich glaube, so etwas ist in der Imkerschaft nicht gerade selbstverständlich.
mfg Condor
PS: Die Kiste geht morgen sofort zurück, ich glaube das Schwarmjahr 2010 ist noch nicht vorbei.
Danke !
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Wenn du der einzige Imker weit und breit bist - wie kommt dann der Olli zum Schwarm einsammeln dahin? :Biene:
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Bei uns war ein Dorffest - da sind Ollis Eltern ca. 30 km angereist, haben den Schwarm gesehen und haben dann Schwarmarlarm gegeben!
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Meine Frau hat natürlich sofort losgpoltert ... das sind UNSERE Bienen !
Glück gehabt, dass der Olli nicht auch seine Frau dabei hatte.
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Guuuute Eltern :daumen
Frau Olli kenn ich nicht, könnte mir aber denken, daß Mellina recht haben könnte...:p -
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Der Olli ist halt nen Guter! =;o)
Grüße!
Arnd -
Hallo Condor,
bloß mal nebenbei, wenn du den Schwarm aus den Augen verloren hast, dann ist der Schwarm vogelfrei und du kannst keine Besitzansprüche stellen, das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Lob dem Olli, aber ich denke, ich hätte ihn dir auch überlassen.
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Hallo Reinhard,
ungeschrieben stimmt nicht:
Schau mal hier, das ist ganz klar geregelt:Zitat§ 961: Da es sich bei Bienen grundsätzlich um wilde Tiere (also Tiere, die niemandem gehören und frei leben, § 960 BGB) handelt, wird ein Schwarm (Königin und zugehörige Arbeitsbienen) herrenlos, das heißt, zur Aneignung durch Dritte frei, sobald er aus dem Stock auszieht. Denn anders als andere Nutztiere legen die Bienen die nach § 960 Abs. 3 BGB maßgebende Gewohnheit, an einen bestimmten Ort zurückzukehren, plötzlich aber regelmäßig ab. Verfolgt der bisherige Eigentümer den Schwarm unverzüglich, kann er weiter das Eigentum an dem Schwarm beanspruchen, es sei denn, er gibt die Verfolgung auf.
Um so schöner, dass Olli ein kulanter und lieber Mensch ist. -
Das ist nicht ganz richtig. Herrenlos wird ein Schwarm nur wenn die Verfolgung aufgegeben wird. Es bedarf also einer Handlung oder des Unterlassens weiterer Verfolgungshandlungen, nachdem bereits verfolgt wurde. Ein Schwarm der unbemerkt auszieht, ist folglich solange nicht herrenlos, bis der Eigentümer sich bewußt entscheidet nicht zu verfolgen, wissend nicht verfolgt oder verfolgt und aufgibt. Wenn er nicht bzw. noch nicht weiß, daß der Schwarm auszog, er aber zum Beispiel regelmäßig nachmittags in der Nähe seiner Lagd oder seines Bienenhauses nach seinem Schwärmen sucht, dann wär Schwarmfängerei dort schlicht Diebstahl und die Schwärme sind rauszurücken. (Und eine Sauerei ist sowas obendrein.) Verfolgen kann man auch mit den Augen.
Besonders wichtig ist die Herrenlosigkeit in Bezug auf Haftungsrisiken, die sich ergeben könnten. Die Herrenlosigkeit eines Schwarms endet nämlich spätestens mit der Aufnahme der Verfolgung. Wer also die Feuerwehr anruft, einen Schwarm mit ihm gemeinsam einzufangen, der beauftragt die, seinen Schwarm mit ihm gemeinsam einzufangen und das ist in Bezug auf die Kosten der Aktion und des Risikos durchaus durchaus vorher zu bedenken. Ruft der Imker jedoch die Feuerwehr, weil ein herrenloser Schwarm in 23m Höhe gefährlich nah an den Jugendlichen der Berufsschule hängt und die wenden dann mit ihm gemeinsam und einer 450.000-Euro-Innenstadtdrehleiter mit lenkbarer Hinterachse die fürchterliche Gefahr ab und übernimmt der Imker den Schwarm am Ende, sieht das unter Umständen mehrere hundert Euro günstiger aus. (Ich schreibe dann sogar noch eine Rechnung an den Träger.) Ein weiterer nicht seltener Fall sind auch Unfälle unbedarfter Dritter während der Schwarmverfolgung. Verfolgen die im Eigeninteresse so aus Spaß herrenlose Schwärme und stürzen sich dabei in den Schenkelhalsbruch, dann sollten sie die Behandlungskosten dem Schwarm hinterher in die selbe Luft schreiben. Verfolgten die einen Schwarm, den sich ein Imker mittels Verfolgung aneignete, ist der eine gute Adresse dafür und der Verunfallte über die BG-Zwangsmitgliedschaft des Imkers versichert.
PS: Zöge bei mir ein Schwarm aus und machte sich an, auf seinem Weg ins nächste Trafohäuschen himmelverdunkelnd die A38 zu überqueren, ich schrie nur so in der Gegend rum, daß und wie deutlich ich von der Verfolgung absehe ...
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PS: Zöge bei mir ein Schwarm aus und machte sich an, auf seinem Weg ins nächste Trafohäuschen himmelverdunkelnd die A38 zu überqueren, ich schrie nur so in der Gegend rum, daß und wie deutlich ich von der Verfolgung absehe ...
Das alles liest sich sehr nach "gebranntem Kind"!!! -
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Anruf des Bürgermeisters: "Könn' Sie aus einem Mast einen Schwarm holen, die E-Werke sind schon mit ner Bühne vor Ort? Sie könn' den dann auch gleich haben."
Vor Ort der Meister des örtlichen Energieversorungsunternehmens: "Ist das da Ihr Schwarm?..." Iche: "Äh. Also, ich ..." , " ... denn dann hätte ich hier mal die Rechnung für die Leitungsabschaltung und die Fahrbühne", Iche: "Neihein, Nein, Nein, das ist nicht ... argh ... ich wollte doch bloß helfen ..."
Ups, das war knapp und der Bürgermeister hat dann einen besonderen Etat angezapft und mir den - also seinen - Schwarm geschenkt. Zum Dank und zum Glück.Ne Rechnung konnte ich dann nicht mehr schreiben und der Schwarm hatte nun nicht ganz 15 Kilo.
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uiiiiiiiiiiiiii! - Leitungsabschaltung! - Das wäre wirklich teuer gekommen...
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jetzt wird mir so manches mit dem Schwarmgewicht klar - E-Werk - Leitungsabschaltung - 15 kV - Leitung, also der Schwarm hatte 15 kV und nicht 15 kg, sehr elektrisch
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.