Es ist kein sachlicher Grund vorgetragen, die 3 Ableger am Ablegerstand nicht auch dem KS-Verfahren, das dort zudem offen durchgeführt werden könnte, zu unterwerfen. Ganz im Gegenteil tut sich das Amt keinen Gefallen, wenn dort keine Bienen mehr verbleiben. Dann ist nämlich gerade keine zügige Auflösung des Sperrbezirkes möglich, weil dann nämlich keine Proben von irgendwas genommen werden können. (Auch tote Völker ließen sich beproben, die Waben sind im Frühjahr ja vorhanden.)
Hallo Henry,
der Veterinär hat uns hier das Gesetz gezeigt: Wenn alle Völker an einem Standort getötet sind und das Material desinifiziert ist, gibt es keinen Grund mehr für den Sperrbezirk.
Schöne Grüße
Johannes