Hallo Rene J. ,
leider ist es in Deutschland sehr kleinteilig,
deshalb wird Dir abschließden auch nur die zuständige Veterinärbehörde Auskunft erteilen können.
Die meisten Beteiligten hier im IF kennen Deine vor Ort Situation sicher nicht und können nur aus hörensagen, bzw. eigenen Kentnissen wie es bei ihnen (ihrer Veterinärbehörde) gehandhabt wird, hier schreiben.
Das unterscheidet sich nicht nur nach Landesvorgaben, nein auch jeder AmtsVet ist dort in seiner Stadt / seinem Kreis der Herrscher in seinem Bereich.
Und auch nur der AmtsVet ist der Entscheider, der BSV (sofern es welche gibt, kenne mehr als einen Landkreis in dennen, das die Veterinärbehörde selber macht) ist nur sein Erfüllungsgehilfe.
Hier bei mir ist es so, das bei Vereinsimkern die Meldung an Tierseuchenkasse - durch den Landesverband - und AmtsVet - durch den Imkerverein - erfolgt. Dadurch ist der Imker aber auch nur mit seiner Wohnadresse registriert, im Gegenzug sollen alle Bienenstände entsprechend gekennzeichnet sein. Durch dieses vereinfache System entstehen wenig Kosten, z.B. Befreieung der Tierseuchenkasse, es gibt auch keine Landwirtschaftliche Betriebsnummer ....
Wenn Du einen BSV brauchst dann meldest Du das beim AmtsVet, der sendet Dir dann einen BSV (im Nachbarkreis kommt einer der AmtsVet Mitarbeiter) .... wohlgemerkt, das ist HIER so.
Wenn Du wo hin wandern möchtest, dann ist dort vor Ort auch der AmtsVet Dein "offizeller" Ansprechpartner (kann sein das die das Teilweise Auslagern an die BSV).
PS: Habe auch schon gehört, das Stände die noch kein Jahr (365 Tage) an einem Ort stehen, als angewandert nach BienenSeuchenVerordnung gelten .... >>> Auslegungssache !
GdBK