Hallo zusammen,
könnte man im persönlichen Profil als weiteren Social Media Kanal noch Instagram und Youtube ergänzen. So manch ein Imkerkollege oder -kollegin hat ja auch dort eine schöne Präsenz, die es sich lohnt, zu zeigen.
Viele Grüße,
Falk
Hallo zusammen,
könnte man im persönlichen Profil als weiteren Social Media Kanal noch Instagram und Youtube ergänzen. So manch ein Imkerkollege oder -kollegin hat ja auch dort eine schöne Präsenz, die es sich lohnt, zu zeigen.
Viele Grüße,
Falk
Nun musst Du als Beklagter nachweisen das Du "nur vom gleichen Ausgangsmatzerial" nachgezogen hast und die Sequenz nicht von den Zuchttieren des Klägers hast - viel Spaß dabei...
Nein, nach § 139 Patentgesetz kann es hier keinen Unterlassungsanspruch geben, weil die Pateninhaber und -nutzer das Genmaterial frei streuen. Außer Du kaufst Dir die genveränderten Bienen und züchtest damit weiter. Aber selbst das wäre kaum nachweisbar
Alles andere wäre gegen jede lebenspraktische Vernunft.
Ich bin doch verblüfft, wie hartnäckig ihr hier an den gesetzlichen Regelungen des Patentgesetzes vorbeiargumentiert.
Das gilt in Deutschland. Gilt das auch für andere EU-Staaten, die USA oder China? Wenn dort entsprechende Patente angemeldet und dann gerichtlich durchgesetzt werden? Es wird schon Gründe geben, warum die Diskussion um diese Lizenzen wieder in Fahrt kommt.
Muss ich nun irgendwelche "Lizenz-Nummern" oder ähnliches auf meine Website/ Abstammungsnachweis etc. schreiben?
Das wären rein verbandsinterne Vorgaben, die nur für Mitglieder gelten. Es geht also einzig um eine Anerkennung durch den GdeB. Also schau mal in die Zuchtordnung.
In der Zuchtordnung ist das (noch) nicht aufgenommen worden.
Bräuchte hier mal bitte etwas fachlichen Input. Ich züchte ja Königinnen nach den Zuchtrichtlinien der GdeB.
Muss ich nun irgendwelche "Lizenz-Nummern" oder ähnliches auf meine Website/ Abstammungsnachweis etc. schreiben? Wenn ja, welche und wie.
Vielleicht wäre hier in der nächsten Ausgabe des "Buckfastimkers" ein entsprechender Artikel mit den gängigen FAQ's sinnvoll. Das Thema ist für Nichtfachleute doch recht komplex. rase
Leider Kisten die dann auch mal so 2000 Euro fuer Hundert.
Wenn du für ne 100 EUR Goldmünze 2.000 EUR bezahlst, dann ist der Verkäufer unseriös... die kosten (1/2 Unze Gold) so um die 950 EUR. Am besten bezieht man die über die offizielle Ausgabestelle der BRD.
sehr edel. ist graspapier? was kostet dich ein Etikett?
230-250€/kg 😂 Respekt!
Ich denke die Hälfte hätte es auch getan aber ok.
Zumal technische Oxalsäure bei 30€/25kg Sack liegt^^
Haste da nen Link? Hab bei Amazon für 25kg etwa 100 EUR netto gezahlt...
Alles anzeigenIch versteh das irgendwie auch nicht richtig, oder hab nen Knoten im Hirn.
Ich müsste also die Made beobachten, während der Verdeckelung.
Ab da dann 12 Tage bis zum Schlupf. ( Normalfall, Arbeiterin )
Wenn die nicht zu diesem Zeitpunkt schlüpft, stimmt was nicht, ok.
Bedeutet, du schaust dann JEDEN Tag auf diese Zellen und beobachtest DANN genau (on Point) wie die geschädigte Biene schlüpft ?!
Ich kann mir das so nicht richtig vorstellen.
Nein, Brut, die länger als 21 Tage steht, wird stichprobenweise geöffnet und nachgeschaut. Manchmal siehst du Bienen, die aus der Brut schauen, Tot, mit rausgestrecktem Rüssel... hab immer ne Pinzette dabei und schau dann mal unter den Deckel bzw. ziehe die Puppen/Bienen raus.
Trotz käfigen der Kö Anfang Juli und Behandlung mit OX-Verdampfung schaut es bei einem Volk ganz grausig aus!
Wie oft hast du behandelt? In welchem Abstand und wann? Wieviel OS hast du sublimiert? Hatte das Volk wieder Brut, als du behandelt hast? Es gibt so viele Faktoren, die da hineinspielen...
Hab nen Imker um die Ecke, der, wie ich heute erfuhr, nicht mehr behandelt, denn er will wohl "resistente Bienen" züchten... jetzt weiß ich, woher die Milben kommen, die ich aller paar Tage runterhole....
Das finde ich weniger überzeugend. Gibt es Belege dafür?
Ja, die gibt es...
Und wo ?
. hab ich selbst bei geschädigter Brut gesehen. Die schlüpft wesentlich! später als ihre Geschwister auf der gleichen Wabe in gleichem Alter.
Wie hast du das festgestellt ?
In dem du im Volk eine Wabe mit frischen Stiften raussuchst und diese nach der Verdecklung farbig markierst (mit Sprühfarbe z.B.). Die normal entwickelte Brut schlüpft dann nach 18 Tagen. Es gibt allerdings auch Brutzellen, die 3, 4 oder 5 Tage später schlüpfen. Wenn du die öffnest, findest du von der Milbe geschädigte Bienen. Manche Zellen sind bereits aufgebissen. Je nach Hygieneverhalten des Volkes selbst (Erkennen von kranken/toten Puppen/Bienen in den Zellen und das Beseitigen derselben).
Ist vor allem ab Mitte Juli feststellbar, wenn der Milbendruck in den Völkern steigt.
Das finde ich weniger überzeugend. Gibt es Belege dafür?
Ja, die gibt es... hab ich selbst bei geschädigter Brut gesehen. Die schlüpft wesentlich! später als ihre Geschwister auf der gleichen Wabe in gleichem Alter.
Kenne einige Imker, die nur die Blockbehandlung mit OS-Verdampfen machen und damit sehr erfolgreich sind.
Die Kollegen verdampfen 8-9x im Abstand von 4 Tagen - so lange würde die Wirkung der OS anhalten. Bei stark befallenen Völkern wird im Abstand von 3 Tagen behandelt. Dabei wird die OS immer sublimiert. Für die Bienen soll dies völlig ungefährlich sein - ist dem so? Hat hier jemand Erfahrung mit dem häufigen sublimieren gesammelt?
Warum 8-9 mal? Ganz einfach.. geschädigte Brut schlüpft nicht nach 21 Tagen. Im Gegenteil.. die brauchen einige Tage länger, bis die schlüpfen oder von den Bienen ausgeräumt werden. Deshalb sollte und darf man bei Blockbehandlungen nie von der regulären Schlupfzeit der Bienen ausgehen.
Viele Grüße,
Falk
Hallo zusammen!
So gut deine Anfrage hier gemeint ist ... die Abmahnung hat ihren berechtigten Grund und da kann auch kein Landesverband etwas unternehmen.
Zitat« Natürlicher Honig wird je nach Zusammensetzung früher oder später hart, ein Qualitätsmerkmal. »
Dieser Satz täuscht den Verbraucher. Denn jeder Honig ist "natürlich". Auch, wenn wir alle wissen, dass das natürlich nicht stimmt... für den Gesetzgeber ist es aber egal.
Es gab mal Etiketten auf denen stand "Guter Honig wird fest". Das Wort "Guter" ist ebenfalls eine Täuschung des Verbrauchers, weil jeder Honig Guter Honig ist.
Lass das Wort "natürlicher" weg und schon brauchst du keine Angst mehr vor Abmahnungen zu haben.
Viele Grüße,
Falk
Eine Fütterung innerhalb der Beute ist bei meinen Klotzbeuten so gut wie nicht möglich. Dazu habe ich nicht den Platz.
Allerdings ist es auch in den meisten Fällen nicht notwendig zuzufüttern, da ich die Tiere auf dem eigenen Honig überwintere den Sie nach der TWE im März/April gesammelt haben.
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob es überhaupt erlaubt ist, Bienen außerhalb der Bienenstöcke zu füttern - genauso, wie es nicht erlaubt ist, leere Kisten aufzustellen und zu hoffen, dass da ein Bienenschwarm einzieht.
Du hast so lange kein Problem mit Räuberei, wie Tracht herrscht...