Beiträge von henne

    Hej, ja das geht. Würde dazu aber einige mehr Bienen nehmen. Ich habe nur Flachzarge. Im Brut und Honigraum. Ich nutze auch vielmals nur eine Zarge mit Boden um Begattungseinheiten zu bilden. Wichtig ist nur das du den Raum begrenzt entweder mit einem Schied oder mit Mittelwänden. .... Die Flachzarge ist meiner Meinung nach gerade dazu gemacht Material zu sparen.

    Genau das wollte ich wissen. Die Info mit der Raumbegrenzung. Was ist da besser ? Ein selbstgebautes Schied (Thermo) oder wirklich nur Rähmchen mit Mittelwand. Denke die bauen die doch aus oder ? Wie machst das mit der Fütterung ? Vielleicht eine Futtertasche für Flachzarge?

    Man braucht da nicht unbedingt ein Schied. Ich nutze da Mittelhände zu. Natürlich geht auch eine Futtertasche. Das ist den Mädels egal. Hauptsache der Raum ist begrenzt. Ich will ja hier nicht BullshitBingo betreiben und "angepasster Brutraum" erwähnen 8o Wenn sie die MW ausbauen ist auch gut da sind sie stark genug und du kannst sie gleich in der Zarge als Volk lassen, wieder Material gespart. Ich füttere mit Futterteig von Oben. . Oder einfach eine Futterwabe nehmen..

    Hej, ja das geht. Würde dazu aber einige mehr Bienen nehmen. Ich habe nur Flachzarge. Im Brut und Honigraum. Ich nutze auch vielmals nur eine Zarge mit Boden um Begattungseinheiten zu bilden. Wichtig ist nur das du den Raum begrenzt entweder mit einem Schied oder mit Mittelwänden. .... Die Flachzarge ist meiner Meinung nach gerade dazu gemacht Material zu sparen.

    Hallo Falk,
    ich würde den nehmen


    • ApiNord® GIGANT Edelstahl
    • Dampfwachsschmelzer eckig,
    • 12,5 kW Dreibein-Propan-Gasbrenner
    • mit Zündsicherung
    • 6 l ApiCera® Wachsschale



    Ich denke das Gas preiswerter ist als Strom.


    VG
    Hendrik

    Wo hast Du denn das Seminar gemacht?



    Beim DOSB, und bei einem Dozenten der Führungsakademie.
    Ich habe die Ausbildung zum DOSB Vereinsmanager B.


    Leider bieten ja die Imkerverbände solche Lehrgänge nicht an. Das ist auch das Problem warum sich die
    Mitglieder der IV immer von der Gesetzgebung gegängelt fühlen. Und vielmals Unwissen vorherrscht.




    Die Satzung muss das schon bei der Gründung regeln. Danach braucht man in der Tat die Zustimmung aller Mitglieder.


    Jetzt habe ich deine Aussage auch verstanden. Das Gesetzt wurde mal angepasst.
    Also kann es in neuren Satzungen rein. Damit das geht. Viele alte Satzungen behandeln das Thema nicht.
    Ich schau noch mal in meine Unterlagen nach. evtl ist es ja so beschrieben :-|

    Ok Danke,
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)
    Ich hatte erst vergangene Woche mein jährliches Seminar "Update Vereinsrecht ". Da kam dieses Thema Satzungsänderung zur Sprache und es wurde wiederholt darauf hingewiesen,
    das der Vereinszweck nur mit 100% der Mitglieder geändert werden kann.


    Kann es evtl sein, das irgend eine Rechtssprechung das wieder einmal aushebelt ?

    Das ist interessant...könnte man also z.B. bei Satzungsänderungen oder geänderten Vorständen einfach ein entsprechenden Brief entwerfen, damit zur Beglaubigung zum Notar gehen und den Brief selber zum Vereinsregister bringen? Das habe ich noch nicht gewusst....bei knappen Kassen durchaus interessant....


    www.imkBerLin.de



    Die Möglichkeit gibt es, nur kann man so pauschal nicht sagen.
    Das kommt auf die Auslegung des Notars und des Rechtspflegers im Registergericht an.
    Aber der Notar hat sich an bestimmte Gebühren zu halten. Diese werden auch geprüft. Also kommt man nicht drum rum...

    Diese Regelung des § 33 BGB ist aber nach § 40 BGB "nachgiebig". Zu einer vernünftigen Satzungsgestaltung gehört auch, dass man die Mehrheit für die Zweckänderung niedriger ansetzt als die im BGB geforderte Einstimmigkeit.
    Wer die Satzungszwecke zu allgemein formuliert, hat schnell ein Problem mit dem Finanzamt (meiner Erfahrung nach der häufigste Grund, warum Satzungen abgelehnt werden). Es verweigert dann die Gemeinnützigkeit, weil die Satzungszwecke nicht präzise genug gefasst sind.
    Imkervereine sollten da aber eher kein Problem haben, weil die Tätigkeiten doch recht typisierend aufgelistet werden können.


    Wolfgang


    Du hast recht. es ist natürlich möglich eine Satzung zu ändern. Und das Quorum dazu in die Satzung zu schreiben.
    Aber davon ausgenommen ist der Vereinszweck. Dieser kann nur mit 100% aller Mitglieder geändert werden.


    Du sagst, die Zweckänderung ist nach Abstimmung im Verhältnis möglich.
    In welchen Paragraphen des BGB wird das zusammengefasst ?

    Mit der Eintragung geht der Spaß erst richtig los. Jede Satzungsänderung und jede Veränderung im geschäftsführenden Vorstand muss notariell beglaubigt dem Registergericht zur Eintragung vorgelegt werden.


    Aus diesem Grund bietet die Gestaltungsmöglichkeit der Satzung die Möglichkeit von Ordnungen.
    Hier kann man Dinge die einer ständigen Änderung unterworfen sind reinschreiben.
    zb. Finanz und Abgabeordnung, Geschäftsordnung etc.
    Die Ordnungen müssen nur in der Satzung erwähnt werden das es solch ein externes Papier gibt.


    Bei der Gründung eines Vereins sollte man den Vereinszweck so allgemein wie möglich umschreiben.
    Da dieser nur von 100% aller Vereinsmitglieder geändert werden kann.
    Ist der Verein einmal gewachsen wird das fast Aussichtslos.

    ..Das war jämmerlich. Die einen kommen und arbeiten, die anderen nie.....


    So ist es immer.
    Im Vereinsmanagement sagt man, das ein Verein von 10% seiner Mitglieder am Leben gehalten wird.
    Alles andere sind nur Nutznießer.




    Alles was in einem Verein getan und nicht getan werden soll regelt ein Vertrag zwischen den Mitgliedern untereinander.
    Man nennt das auch die Satzung und deren angeschlossen Ordnungen. ;)


    Mit Eintritt in den Verein unterwerfe ich mich der Satzung und muß diese einhalten. Leider gibt es viele Verein in dem es
    Ungeschriebene Gestze gibt. Das kann ich nat. anzweifeln.


    In die Satzung kann ich alles reinschreiben was ich denke wie mein Verein ausgerichtet werden soll.
    Es darf nur nicht mit dem Grundgesetz und einige ausgewählten Steuergesetze im Konflikt stehen.
    Manche Punkte brauchen auch nicht in einer Satzung stehen. Weil sie im GG erwähnt sind.
    Wiederum kann ich mit der Satzung auch Paragraphen aus dem GG aushebeln, und nach meinen Ideen anpassen. §§20GG


    Alles was einer ständigen Vertragsänderung bedarf empfiehlt sich in eine Ordnung auszulagern.
    Einer Ordnung muß nicht vom Notar abgesegnet und beim Vereinsregister hinterlegt werden.
    Aber diese Ordnung muß in der Satzung erwähnt sein.


    Aber auch eine Satzung sollte den sich ständigen Bedingungen im Verein anpassen
    Verträge werden in guten Zeiten für schlechte Zeiten gemacht.


    Leider ist die gesamte Vereinsorganisation bei vielen Imkervereinen fast so alt wie die Vereine selbst.
    Die Vereine sind selbst nicht im Vereinsregister eingetragen besitzen keine Gemeinnützigkeit
    und die Satzung entspricht nicht mehr dem was der Verein überhaupt tut..
    Noch viel schlimmer. Der Finanzer führt das Vereinskonto auf seinem Privatkonto.
    Alle schon erlebt.


    VG
    Hendrik

    Hallo Wolfgang,
    Du kannst nur Geräte an deine Mtgld. verleihen ( weitergeben) die auch im Vereinszweck untergebracht sind.
    Also für Zucht, Bücher und sogar z.B. Samen für Blühflächen sehe ich da keine Probleme. für andere Geräte schon.
    Wichtig wäre hier noch eine Gebührenordnung um das für die Mtgld. aber auch das FA transparent
    zu gestalten. Das es eine Gebühren und Abgabenordnung gibt muss aber auch wieder in der Satzung stehen.



    Ich würde mit allen beteiligten mal reden, so wie du schon schreibst mit dem FA.
    Auch mit dem Fördermittelgeber, da es Förderrichtlinien gibt die eine etwaige entgeltliche Weitervermietung untersagen.
    Aber würde ich auch über eine Satzungsänderung nachdenken, wenn es sich lohnt.



    VG
    Hendrik

    Hallo Thomas,
    bei der Flachzarge ist der Zargenwechsel das Werkzeug für die Betriebsweise. Genau so wie
    bei der Großraumbeute das Schied.
    Wenn man in der Flachzarge keinen Zargenwechsel vornimmt, kann man die Flachzarge im Brutraum auch gleich lassen.
    Da lohnt sich meiner Meinung nach der Aufwand der vielen Rähmchen nicht. Genau so sehe ich das auch bei der Großraumbeute
    ohne Schied wird da nix gescheites.


    Um Deine Frage zu beantworten. Ja ich mach den Zargenwechsel. Habe aber alle Völker nur auf 2 Zargen FZ. Für mich stellt der Zargenwechsel und
    das geteilte Brutnest der Vorteil der FZ dar.


    Gegenfrage. Welche Gründe gibt es gegen den Zargenwechsel ?


    VG
    Hendrik

    haben dir die Vorträge jetzt was gebracht?


    Ich habe mir da für auch den Sonntag um die Ohren geschlagen.


    Der Vortrag von Prof. Dr. Robert Paxton war für mich wirklich interessant und man konnte sich viel mitnehmen.


    Der Vortrag von Frau Aumeier war, um es mit den Worten von Ihr selbst zus sagen, "Das kann man sich schenken".
    Sehr populistisch angehaucht und nicht gerade sehr feinfühlig für die gestanden Imker im Raum.
    Einige habe sich da schon persönlich angegriffen gefühlt. Auch wenn Fr. Aumeier drei mal Recht hat und ihre Kritik berechtigt ist.


    Man muß sich vorstellen, das zu dieser Veranstaltung alles Imker jeder Alters- und Wissensgruppe waren.
    Viele Jungimker, die wirklich vom Alter jung waren, sind mit ihren Kleinkindern im Buggy dort gewesen. Aber auch viele ältere Herren die
    mindestens schon 50 Jahre Bienen halten. Und jetzt kommt Frau Aumeier und drischt auf alle verbal ein.