Night Shadow hatte ein paar Fragen, die ich aber irgendwie nicht direkt beantworten kann -. daher kurzerhand hier herein:
ZitatWer hat wie die Proben gezogen? Wurde jedes Volk begutachtet? Und wer hat das gemacht? Hat diese Person die Befähigung und wie wurde diese erlangt? Wurde dem Imker für jedes Volk eine schriftliche Bestätigung der Begutachtung gegeben? Wurde dem Imker die Möglichkeit der A und B Probe gegeben? Welches Labor untersuchte die Proben? Mit welcher Methode?
Wie wurde die Diagnose Faulbrut gestellt? Hier geht es um die Fachliche Überprüfung (tierärztliche, nicht irgendwas von BSV oder ähnliches) wie man die Faulbrut festgestellt hat. Nur ein Laborbefund reicht nicht aus. Da man belegen muss, wo und wie die Probe entnommen wurde.
Antwort in Kurzform: Die Völker wurden individuell beprobt und begutachtet nachdem die Sammelprobe positiv war. Zwei Völker waren in der Einzelpobe positiv; ich meine, eines zeigte Klinik aber der Imker war einverstanden, dass beide abzutöten waren.
Die anderen waren sowohl im Labor als auch bei der Durchsicht unauffällig.
Ob natürlich ein zweifach negatives Labortestat des Landeslabors zweimal hintereinander falsch negativ sein kann, entzieht sich meiner Kenntnis - letztendlich ist aber all das überhaupt nicht gerichtlich geprüft worden eben weil sich kein Gericht der Sache auch nur annehmen will.
Und nur darum geht es: Gerichtliche Prüfung.
Wenn das nicht im Sinne des Imkers ausgeht, ist das traurig aber wird natürlich akzeptiert und dann haben wir Berliner Imker und Imkerinnen es schwarz auf weiß dass jedes Volk, das in der Nähe eines erkrankten steht, in diesem Bundesland ggf. per Weisung abgetötet werden muss; egal, was das Gesetz oder andere Gerichte sagen.
Aber dann wissen wir es halt.
Aktuell zoffen sich immer wieder mal EInzelfälle unterschieldich weit durch die Instanzen und das bringt uns halt auch nicht weiter.
In diesem Sinne: Danke für die Unterstützung!
