Also ich bin in der landw. BG weil ich mehr als 25 Völker jährlich anmelde. Im übrigen ist man von Gesetz wegen automatisch Mitglied wenn man mehr als 25 Völker hält - egal ob man die anmeldet oder nicht. Im "Schadensfall" kanns zur einer rückwirkenden Zahlung kommen , oder ähnliches Unannehmlchkeiten.
Bei mir zählt der 13a auch ohne dass ich landw. Fläche besitze oder gepachtet habe.
Dafür kenne ich zwei Kollegen, bei denen ist der Aufhänger die landw. Fläche. Diese war aber schon immer im Familienbesitz, da sich die Imkerei langfristig aus einem kleinbäuerlichen Betrieb mit ein paar ha entwickelte. Da hat eben schon immer der 13a gezogen.
Ich bin gespannt, was beim Verfahren beim OLG in Niedersachsen herauskommt. Eine Imkerei, für die man ein paar Wiesen brauch auf denen die Bienen Gras fressen können wäre für mich schwer zu verstehen.
Ich weis nicht, wie viele schon mal die Anlage L der Steuererklärung angesehen haben. Auf der dritten Seite kommt bei Tierhaltung Rindvieh ......... Kaninchen, Geflügel .... dann Sonstiges mit : Damwild, Alpaka, Lama, Strauße und dann nix mehr. Das Wort Bienen und Imkerei erscheint in der ganzen Anlage nicht. Vielviel Ahnung hat den ein Sachbearbeiter des FA von einer Tierart die noch nicht mal im Formular auftaucht ?? Und wie ernst nimmt er die? Das gilt nicht nur fürs FA. Auch für andere beratende landw. Dienststellen.
Darum war es sinnvoll zu einem Steuerberater mit Erfahrung in der steuerlichen Behandlung von Imkereien zu gehen und sich auf seine perlsönliche Situation beraten zu lassen. Teuer wars ja nicht. Jedenfalls hat du jetzt einen Berater, der im Fall der Fälle sich für dich einsetzten kann
Die Hektik und Panik die ausbricht wenns um Steuern und Imkerei geht halte ich für unbegründet.
Ich kann eher jede schräge Diskussion über das richtige Rähmchenmaß nachvollziehen als die STeuergesetzgebung.