hallo zusammen,
mich hat gerade ein Imker angerufen, Ordnungsamt war mit 3 Leuten in seinem Haus, haben sich den Schleuderraum und auch die sonstigen genutzten Räume für die Imkerei angesehen. Danach wurde ein DIB-Honigglas mit der Bezeichnung Lindenhonig mitgenommen.
Heute kam der Bußgeldbescheid über 280 Euro. Die Bezeichnung Lindenhonig stimmte nicht, ansonsten wären die Räume und die Schleuder ok gewesen. 100 Euro Bußgeld, 120 Euro Laboruntersuchung und sonstige Ausgaben ergaben 280 Euro.
Da die Ordnungsämter oder die Lebensmittelkontrolleure den EU-Honig nicht mehr kontrollieren dürfen, konzentrieren sich diese Stellen auf Imker in Deutschland.
Laut Statistik des DIB werden die meisten Fehler mit Sortenbezeichnungen gemacht. Diese sollten/dürfen nur verwendet werden, wenn eine Untersuchung im Labor durchgeführt wurde. Folgen habe ich oben geschildert, wenn der Inhalt mit der Bezeichnung nicht übereinstimmt.
Blütenhonig verwenden, dann gibt es auch kein Bußgeldbescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schmelz