Eine gewisse franzenbiene die bei einem gewissen Bieneninstitut tätig ist, verbreitet die Meldung auch auf Instagram
Beiträge von Pinte
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1. Die Gültigkeitsdauer eines Gesundheitszeugnisses (max. 9 Monate, aber nicht vor 1.9.) ist zwingend und bundesweit in § 5 Abs. 1 letzter Satz BienSeuchV geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/__5.html
Nur wer die Völker über die Kreisgrenze verstellen/verkaufen will, benötigt zwingend ein Gesundheitszeugnis, den anderen dürfte das Laborergebnis schon ausreichen.
2. Gebühren unterschiedlich, je nach VetA und Bundesland.
3. Zeitdauer: Abläufe im Labor erfordern technologisch mindestens 10 Tage (Aufbereitung, Anzucht, Auswertung der Proben), die übrige Zeit geht drauf für Transport der Proben zum Labor, ggf. Sammeln dort (bis Anzahl für einen betriebstechnisch halbswegs vertretbaren Labordurchlauf zusammengekommen ist - auch deshalb hier günstig im zeitigen Frühjahr, weil da zeitgleich die Monitoringproben einlaufen) und Ausfertigung des Laborberichts bzw. Gesundheitszeugnisses - hier im zeitigen Frühjahr i.d.R. 12...14 Tage; wenn man e-mail-Adresse hinterlegt, bekommt man das Laborergebnis bereits am Tag der Auswertung im Labor übermittelt (und kann daraus ableiten, wann das VetA das Ergebnis ebenfalls erhalten haben muß und das Gesundheitszeugnis ausstellen kann; kommt bei uns ebenfalls vorab per mail - also im Frühjahr i.d.R. binnen 12...16 Tagen nach Probenahme, je nachdem, wann der AmtsVet mal an seinem Schreibtisch vorbeikommt, um zu unterzeichnen).
Solche pauschalen Aussagen wie unter 1. sind einfach gefährlich. Vermutlich ist das in der Masse der Kreise so. Bei uns gibt es eine Allgemeinverfügung wo du für jegliches verstellen von Bienenvölkern ein Gesundheitszeugnis brauchst, sprich auch innerhalb des Kreises.
Bzgl der Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses über den Jahreswechsel finde ich gerade die lokale Regelung dazu nicht. Ggf ist das inzwischen aufgehoben, war hier aber definitiv mal der Fall.
Allgemein ist das was du sagst richtig, ersetzt aber nicht die Pflicht die örtlichen Regelungen zu checken. Sonst kann das ganz schnell unangenehm werden, wenn dich ein „Kollege“ anschwärzt.
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Moin / Vormittag zusammen!
Ich lasse in der Regel im September / Oktober beproben, sodass ich für mögliche Verkaufsvölker im folgenden Frühjahr eine saubere Unterlagenlage habe.
Die Kosten sind je Sammelprobe 24,- € für`s Labor, der BSV bekommt einen individuellen Betrag, mehr als lachhafte 15,- € wollte aber noch keiner haben.
Dazu kommen dann ... 30,- €für die Ausstellung des Zeugnisses.
In Summe also ~ 70,- € für ein Blatt Papier.
Was es mir auch wert ist.
Einzig die hier gestiegenen Gebühren für den letztlich offiziellen amtlichen Part finde ich absolut unverhältnismäßig, diese sind aber nunmal festgesetzt und der Veterinär entschuldigte sich sogar mehr oder minder direkt dafür.
Zur Ausgangsfrage:
Ich lasse jährlich beproben und habe das Ergebnis etwa 4-6 Wochen später und wiederum 1,2 Wochen später dann das Gesundheitszeugnis.
Gruß
Patrick
So unterschiedlich kann es sein…bei uns ist eine Beprobung bzw. das Gesundheitszeugnis maximal 9 Monate gültig, aber nie über den Jahreswechsel. Kurzum: eine Beprobungen ist am zielführendsten im Februar oder März. In der Regel hast du nach 3 Wochen das Beprobungsergebnis und ne Woche später das Gesundheitszeugnis. Ich versuche daher möglichst frühzeitig sobald es warm ist die FKP ziehen zu lassen (oft ist es Mitte Februar bei uns schon mal warm genug, manchmal aber auch erst Mitte März und dann wird das knapp mit dem Raps).
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Dauer pro Volk vielleicht 2 Minuten je nachdem wie schnell der BSV ist.
Kosten nach Aufwand des BSV, aber grundsätzlich eher ein symbolischer Betrag. Hier meist so 30€ je Stand (sofern da 20 Völker stehen wird’s natürlich teurer).
Dazu kommen die Laborkosten und ggf der Versand. Mit BSV und Labor sind das so für 6 Völker bei mir um 70-75€.
Mache ich FKPs? Ja, weil ich es bei uns im Kreis muss. Würde ich es ohne die Vorgabe im Kreis machen? Ja, aber nur für Verkaufsvölker. Wenn ich jedes Jahr nen Teil meiner Völker beprobe und TBE zur Betriebsweise gehören, sollte man bereits gut aufgestellt sein.
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Vielen Dank für diesen ungeschminkten Erfahrungsbericht, gerade weil hier im Forum sehr viele Bedenken bzgl der EBB bestehen und wenig Erfahrungswerte.
Was mich interessieren würde, wäre wie du die Haltbarkeit des verwendeten Materials der EBB bewertest?
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Schnell muss es nicht gehen. Gleichwohl ist es erstrebenswert nicht unnötig lange mehrere Wabenmaße für Bruträume vorzuhalten, es sei denn, dass ich diese gezielt zum Verkauf unterhalten möchte.
Bei manchen Ansätzen bin ich mir nicht sicher ob ein 5 Waben Ableger (wieviele davon sind dann mit wieviel Brut belegt und wie gut ist die Königin/Aufzuchtverfahren?) die Kiste voll macht um dann noch eine aufgesetzte ZaDant-Kiste auszubauen und zu bebrüten?
Kann klappen, kann auch nicht klappen…
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Wobei ich den Paragraphen nicht zitieren kann, aber es gibt wohl ein Gesetz, dass es kein Grundstück ohne Zufahrtsweg geben kann. Da wäre es ein Treppenwitz, wenn zwar die Wege da sind, man aber die Grundstücksbesitzer und die, die von diesen die Erlaubnis haben landwirtschaftliche Tätigkeiten dort auszuüben, die Wege nicht benutzen lässt.
Die Wege werden von den Grundstücksbesitzern finanziert (in der Regel über die Einnahmen aus der Jagdpacht) und gerichtet. Dass dann ein Rathausmitarbeiter die Benutzung der Wege für die Anlieger unterbinden will wäre ein starkes Stück und kann nicht rechtskonform sein.
In dieser Form habe ich das auch hier noch nirgends gehört oder mitbekommen.
Wie geschrieben, ich gespannt auf das Ergebnis.
Den Paragraphen würde ich gerne mal sehen - ich hab ein ähnliches Problem mit einer gepachteten Brache (innerorts), bei welchem ich eigentlich nicht auf das Grundstück fahren darf, weil der Zuweg mit einem Durchfahrt verboten Schild gesperrt ist...
Also gut, Aufgabe angenommen. Ich werde da mal ein paar Gespräche führen müssen...
Also aus eigener Erfahrung kann ich zumindest bestätigen, dass das für Bauvorhaben gilt. Willst du etwas bauen, muss dein Grundstück entweder an das öffentliche Straßennetz angeschlossen oder ein grundbuchlich gesichertes Wegerecht geben. Woher ich das weiß? Weil uns eine Baugenehmigung zwischenzeitlich abgelehnt wurde, da wir eben keine Anbindung an unser Grundstück oder ein Wegerecht hatten, da die Straße noch Privatweg des Erschließungsträgers und noch nicht öffentlich gewidmet war….
Ob das aber für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt?
Begründung in meinem Fall kann ich mal raussuchen (aktuell nicht zuhause), meine das stammt aber aus der Landesbauordnung NRW weshalb ich hier keine Relevanz für land- und forstwirtschaftliche Fläche sehe.
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Wenn das Volk ein solches wäre, könntest du die Brut auf Zander entnehmen, extern schlüpfen lassen und gegen Milben therapieren, dann dem Ursprung dann auf 1,5 zurück geben.
Wie gesagt, das muss dann aber ein Nugget sein.
Inhaltlich richtig, aber bedingt fair sofern im Mai ein 5W Ableger Zander gekauft wird und das war halt die Ausgangslage
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Zander auf Zadant ist doch ganz einfach. Zadanträhmchen sind ja nur länger. Einfach die Zanderrähmchen in die Zadantzarge und mit Zadanträhmchen erweitern.
Kann klappen oder es gibt bebrüteten Wabenhonig 😉
Lass die Ableger in der Zanderkiste und mache im Sommer einen Kunstschwarm wie Markus geschrieben hat. Das ist das sauberste ohne Gefrickel.
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Ich habe immer geglaubt, in D gilt das Prinzip der Gewaltenteilung. Das heißt für mich, dass Richter Gesetze interpretieren und nicht der Bundestag.
Falsch geglaubt. Die Judikative überprüft, ob die Exekutive die von der Legislative verabschiedeten Normen korrekt anwendet bzw. interpretiert.
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Hallo zusammen,
unabhängig vom Bundesland: Bei dieser Meldung (direkt ans Veterinäramt der Stadt bzw. des Landkreises) handelt es sich um die allgemeine Anzeigepflicht gegenüber der Veterinärverwaltung.
Sie hat nichts mit der TSK zu tun und ist nicht jährlich erforderlich.
Zitat von Veterinäramt Stadt EssenWir erbitten demnach lediglich die Angaben zur Neuaufnahme oder Aufgabe eines Essener Standortes. Die Anzahl der jeweils aufgestellten Bienenvölker ist entbehrlich.
Die Meldung an die Tierseuchenkasse ist eine völlig andere Baustelle.
Wenn sie - abhängig vom Bundesland - gefordert wird, dann ist sie tatsächlich jährlich erforderlich und die TSK will auch Völkerzahlen haben.
Beste Grüße aus dem Hintertaunus,
Rudi
Ich widerspreche dir sehr ungern, weil ich deine Beiträge auf Grund Ihrer Qualität schätze.
In manchen Bereichen ist die TSK-Meldung eben das vorgegebene Verfahren von Amtsveterinär um seiner Anzeigepflicht gegenüber selbigem nachzukommen.
Ja sind zwei verschiedene Dinge bzw Meldungen und dennoch haben sie in manchen Ecken ne Menge miteinander zu tun und in anderen Kreisen oder Bundesländern ist es ganz anders.
Kurzum: es kommt darauf an…leider…wäre auch schön
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Nachdem ich die Methode Königinnenableger zur Schwarmverhinderung nun ein paar Jahre gemacht habe, werde ich (zumindest) diese Saison davon wieder etwas Abstand nehmen. Ich muss dazu sagen, dass ich allerdings nie rückvereinigt habe.
Für mich haben sich folgende Punkte als nachteilig erwiesen:
Die Brutpause ist zwar positiv für die Varroaentwicklung (aus Imkersicht natürlich), führt aber ein paar Wochen später zu weniger Bienen. Also auch weniger Sammlerinnen und weniger Besatz im Honigraum. Dadurch dauert die Honigtrocknung ja einfach länger. Der Ertrag kann natürlich auch, je nach durchgeführtem Zeitpunkt, etwas niedriger sein.
Generell fande ich die Methode total super. Ich habe im WV immer nach 9 Tagen alle Zellen gebrochen und Larven aus meinem besten Volk zugegeben und nach ein paar Tagen nur 1 Zelle stehen lassen. Die Begattungsquote war bei mir glücklicherweise recht hoch und so hatte das WV direkt wieder eine vernünftige und junge Königin.
Aber natürlich hat die Medaille immer 2 Seiten, wie oben beschrieben.
Wenn du nen Königinnenableger machst und dann nochmal nach 9 Tagen Zellen brichst, fehlt dir natürlich extrem viel Brutanlage. Wenn du grundsätzlich vernünftige Bienen hast, lass die doch nachschaffen und brich nach 4 Tagen alle verdeckelten Zellen und suche dir 1 schöne aus.
Die Königinnen tauscht du dann nach Trachtende im Sommer aus gegen gute Genetik. Beim Königinnenableger wirst du doch eh nicht die Genetik behalten wollen von beiden Volksteilen und du verkürzt so die Brutlücke und reduzierst das Einbrechen der Sammelleistung und Volksgröße im Stammvolk.
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kann sein das ihr mich mistversteht, oder es liegt an mir.
warum den Bienen die Beutenmaße wichtig sind.
eben nicht, Wildbau in ner 12er liegt nich an der Kiste (wenn die richtig gebaut ist) und auch nicht in der Kiste (Bienen).
Passiert
Hatte am Anfang ähnliches bei den 12er. Da hat's an die Breite der Raemchen gelegen. Getauscht gegen richtiges Mass und danach war der Wildbau weg.
Und das heißt?
Würde mich auch interessieren. Reden wir von Wild- oder Überbau. Kann mir fast nur vorstellen, dass Überbau gemeint ist, sofern du die Breite der Rähmchen für relevant erachtest.
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Du machst dir aber ganz schön viel arbeit mit dem Ableger.
die Methode wie ich sie mache geht schneller und einfacher ist allerdings nicht von mir. Ich weiß nicht mehr wo ich das las. Ich imkere mit der Segeberger auf einem Brutraum es müsste aber egal sein aber nun zum Thema:
Ich breche alle Schwarmzellen dann nehme ich den gesamten Brutraum zur Seite das ASG lege ich nach unten, darauf kommen alle HR. Den Deckel (Segeberger) drehe ich um 90° dadurch erhalte ich ein Flugloch vorne und hinten das hintere verschließe ich.
im untersten HR tausche ich eine Wabe aus dem BR mit jüngster Brut. Als letztes kommt der BR oben auf den Deckel ohne eigenen Boden (der Deckel ist ja nun der Boden) aber natürlich mit neuem Deckel.
Die Rückvereinigung nach 2-3Wochen ist dann überhaupt kein Problem.
Die "neuen" Flugbienen landen dann kurz auf dem Deckel finden aber schnell das neue/alte Flugloch da die Richtung die gleiche bleibt.
Das einzige was ich an Material bereit haben muss ist ein Deckel - ich finde das ist nicht viel.
Ich hoffe das kommt einigermaßen verständlich rüber.
VG
Martin
Ich verstehe das nicht.
Warum erhältst du ein Flugloch wenn du den Deckel drehst und verschließt das dann?
Wieso ist das ein Zwischenbodenableger, wie manche schreiben? Ein Deckel hat kein Gitter. Damit sind es zwei Völker übereinander, aber keine ZBA?
Ich vermute weil du ggf was überlesen oder keine Segeberger hast. Das passt schon so wie er es beschrieben hat.