Beiträge von Andreas_

    Soweit ich das sehe, füllt der Unternehmer das Umsatzsteuerheft selbst aus

    Das ist richtig, es wird vom Unternehmer geführt, sofern Produkte nicht der Durchschnittssatz Besteuerung unterliegen. Das Heft muss aber mit der Steuernummer und Dienststempel versehen sein. Wenn ausschließlich Honig verkauft wird ist es überflüssig...

    Moin zusammen,

    Bisher habe ich meinen Honig an der Haustür und im Hamburger Umland in SH verkauft. Nun wollte ich auch mal einen Wochenmarkt in Hamburg testen. Die Herausforderung fing dann an, als der Marktmeister mein Umsatzsteuerheft oder die Befreiung von der Führung eines Umsatzsteuerheftes sehen wollte. Beides habe ich nicht und durfte wieder zusammenpacken...


    Bisher war ich davon ausgegangen, dass es für Imker und bei Anwendung der Durchschnittsbesteuerung nach §24 des UStG auch nicht erforderlich war - dies sieht Hamburg wohl anders.

    Hat jemand von euch hiermit Erfahrungen und vielleicht schon einmal in Hamburg auf dem Wochenmarkt verkauft?

    Viele Grüße aus dem Norden

    Andreas