Die Honigverordnung sagt eigentlich gar nichts über Varroa-Behandlungen soweit ich das lese. Solange der Honig nicht verändert wird (z.B. Säuregehalt wird erhöht) sollte da kein Problem sein. Wenn dann, steht das in einer anderen Verordnung.
Ich habe mir gerade nochmal die Honigverordnung angesehen, die jeder hier im Gesamttext einsehen kann: https://www.gesetze-im-interne…v_2004/BJNR009200004.html und kann keinen Bezug zum Thema finden.
Wird bei jedem simplen Honiglehrgang durchgenommen. HV, §2(1) in Verbindung mit Anlage 2 Allgemeine Anforderungen.
Die relevanten Sätze in Anlage 2 sind wohl:
"Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden."
"Honig muss, soweit möglich, frei von organischen und anorganischen honigfremden Stoffen sein."
"Honig darf keinen künstlich veränderten Säuregrad aufweisen."
Das habe ich in meinen Argument oben gemeint. Das verbietet eine Varroabehandlung vor der Honigernte nicht explizit, sondern nur wenn nicht ausgeschlossen ist, dass der Honig verändert wird. Wenn VarroMed in seiner offiziellen Zulassung diese Nichtbeeinflussung des Honigs bestätigt wird - was ich nicht behaupte oder dementiere - dann sehe ich hier keinen Verstoß gegen die HonigV. Laut Hersteller ist es angeblich das einzige Varroamittel dass so zugelassen ist, alle anderen erst nach der Honigernte.
Die HonigV ist Basisgebend, letztlich entscheidend ist aber dann die genaue Zulassung.