Mal zum Vergleich: Bei einem Nichtimkerverein von mir wählen wir den Vorstand für zwei Jahre (durch die Mitglieder), auf Kreisebene für vier Jahre (durch die Vereinsvorstände). Beim Landesverband Bayerischer Imker (LVBI) auch auf vier Jahre, ebenso beim DIB. Hab noch nie was von sieben Jahren gehört und könnte mir vorstellen, dass dies so nicht genehmigt wird, besonders für einen Verein, der die Gemeinnützigkeit anstrebt.
Wegen Ausschluss: Bei meinem Nichtimkerverein muss das laut Satzung die Mitgliederversammlung entscheiden, die extra dafür einberufen werden muss, inkl. mindestens zwei Wochen Benachrichtigungsfrist. Beim LVBI entscheidet das das Präsidium (Präsident, Vizepräsident und die sieben Vorsitzende der Bezirksverbände) mit Möglichkeit des Einspruchs in der Vertreterversammlung (Präsidium + Kreisvorsitzende) die letztendlich darüber entscheidet. Beim DIB die Vertreterversammlung (Vertreter der Landesverbände, eine Stimme pro angefangenen 1000 Mitglieder im Landesverband).
Ok, man kann einen neuen, nicht untergliederten Verein (ein Verband soll es ja anscheinend gar nicht sein) wie den Neuen Imkerbund nicht (sofort) mit einem großen, stark untergliederten Verband vergleichen, aber die Unterschiede werden schon deutlich.
Der Neue Imkerbund sollte im Vorstand noch ein Kassier und ein Schriftführer haben. Für Nichtaufnahmen und Ausschlüsse von Mitgliedern sollte das Präsidium Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung haben und diese sollte ein Möglichkeit haben diese Entscheidungen zu überstimmen. Wird in der Praxis dann zwar kaum angewandt aber die Möglichkeit zu haben wäre wichtig.