Was und wer soll mich daran hindern, dass ich meine eigenen Bienenvölker auf mein eigenes Grundstück in einem Naturschutzgebiet stelle?
Wo steht das, wenn du das hier behauptest?
Da fallen mir ziemlich viele Dinge ein die Dich hindern können. Der Grundsatz ist schon, dass man ersteinmal über das Eigentum frei verfügen kann, aber tatsächlich kann das Recht des Eigentümers durch Gesetze stark beschnitten werden. Grundlage ist §903 BGB:
"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten."
Im §23 (2) Bundesnaturschutzgesetz steht:
"(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets
oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer
Bestimmungen verboten. .... "
Es kommt also tatsächlich auf die Schutzziele des NSG an. Ist es ein NSG zum Schutz von Streuobstbeständen, sollte das Imkern und z.B. die Schafhaltung kein Problem sein. Ist es ein NSG zum Schutz eines seltenen Trockenrasenlebensraumes (inkl. Wildbienen), wird man als Imker schlechte Karten haben.
Einige Bundesländer haben auch Belegstellenschutzgesetze. In einem bestimmten Umkreis um Belegstellen, kann man u.U. gezwungen werden nur mit bestimmten Rassen oder auch gar nicht zu imkern.
Ein anderes Beispiel ist die Bienenseuchenverordnung. Man darf z.B. in einen Faulbrutsperrbezirk nach §11 (4) keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk bringen. Praktisch heißt das, dass im Sperrbezirk erst (neu) beginnen kann zu imkern, wenn der Sperrbezirk aufgehoben wurde. Das kann Jahre dauern.
Übrigens schränkt §903 (2) BGB die Bienenhaltung in bestimmten Gebieten ebenfalls ein. Ich kann z.B. in einem reinen Wohngebiet keinen Stand mit 30 Völkern aufstellen, wenn dies nicht ortsüblich ist, sondern muss mich vielleicht mit nur 5 Völkern begnügen.
Also, nur weil man Eigentümer von Grund und Boden ist, heißt das nicht unbedingt, dass man dort auch imkern kann. Sinnvoll ist es sich vorher schlau zu machen.