Beiträge von Master Tom

    Ein Königinnenabeleger ist eine gute Methode eine schon im Volk vorhandene starke Schwarmstimmung herauszubekommen. Ich habe dabei gemerkt:

    1. da die Altkönigin ohne Umstände weiterlegt, explodiert das Ablegervolk gerade zu. Man muss entsprechend erweitern, sonst ist der Ableger schnell wieder in Schwarmstimmung.

    2. Das Altvolk bleibt stark. Man sollte alle Schwarmzellen (falls vorhanden) bis auf eine brechen, sonst geht mit Schlupf der ersten neuen Königin u.U. der erste Nachschwarm ab.

    3. beide Völker werfen bei entsprechender Tracht eine Honigernte ab

    4. das Ablegervolk hat keinen brutfreien Zustand, eine Behandlung mit MS ist also nicht sinnvoll, selbst wenn man auf Honig verzichten würde.

    Ich habe gestern meine Völker durchgesehen (sie stehen auf ca. 300 Höhenmetern in Ostsachsen): die starken Völker haben schon reichlich Drohnenbrut, von Schwarmstimmung kann aber keine Rede sein, es gibt nicht mal Spielnäpfchen. M.M. nach liegt das an der fehlenden Tracht. Die Völker sind fast leergefressen. Erst wenn die Temperaturen in den nächsten Tagen höher gehen und der Raps aufblüht, geht es richtig los.

    Ich hoffe, dass es nie eine technische Lösung geben wird die Bestäubungsleistung durch Insekten im großen Stil (Gewächshäuser u.ä. sind da etwas anderes) zu ersetzten. Wenn dies nämlich gelänge, wäre Tür und Tor geöffnet die Insektenwelt noch radikaler zu bekämpfen als es eh schon getan wird. Ich bin dahingehend aber ganz optimistisch: die natürlichen Bestäuber sind einfach konkurrenzlos billig, da kommt keine Entwicklung mit.

    Da meine Völker in meinen Großraumbeuten ausschließlich Naturbau betreiben, muss ich mir um Wachskreislauf etc. zum Glück keine Gedanken machen. Zu dunkle Waben haue ich weg. Die anderen sammle ich, schmelze sie im Kochtopf ein und mache Teelichter drauß. Geht schnell und kann man immer gebrauchen.

    Was und wer soll mich daran hindern, dass ich meine eigenen Bienenvölker auf mein eigenes Grundstück in einem Naturschutzgebiet stelle?


    Wo steht das, wenn du das hier behauptest?

    Da fallen mir ziemlich viele Dinge ein die Dich hindern können. Der Grundsatz ist schon, dass man ersteinmal über das Eigentum frei verfügen kann, aber tatsächlich kann das Recht des Eigentümers durch Gesetze stark beschnitten werden. Grundlage ist §903 BGB:


    "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten."


    Im §23 (2) Bundesnaturschutzgesetz steht:

    "(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets

    oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer

    Bestimmungen verboten. .... "


    Es kommt also tatsächlich auf die Schutzziele des NSG an. Ist es ein NSG zum Schutz von Streuobstbeständen, sollte das Imkern und z.B. die Schafhaltung kein Problem sein. Ist es ein NSG zum Schutz eines seltenen Trockenrasenlebensraumes (inkl. Wildbienen), wird man als Imker schlechte Karten haben.


    Einige Bundesländer haben auch Belegstellenschutzgesetze. In einem bestimmten Umkreis um Belegstellen, kann man u.U. gezwungen werden nur mit bestimmten Rassen oder auch gar nicht zu imkern.


    Ein anderes Beispiel ist die Bienenseuchenverordnung. Man darf z.B. in einen Faulbrutsperrbezirk nach §11 (4) keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk bringen. Praktisch heißt das, dass im Sperrbezirk erst (neu) beginnen kann zu imkern, wenn der Sperrbezirk aufgehoben wurde. Das kann Jahre dauern.


    Übrigens schränkt §903 (2) BGB die Bienenhaltung in bestimmten Gebieten ebenfalls ein. Ich kann z.B. in einem reinen Wohngebiet keinen Stand mit 30 Völkern aufstellen, wenn dies nicht ortsüblich ist, sondern muss mich vielleicht mit nur 5 Völkern begnügen.


    Also, nur weil man Eigentümer von Grund und Boden ist, heißt das nicht unbedingt, dass man dort auch imkern kann. Sinnvoll ist es sich vorher schlau zu machen.

    Man muss dem Parasiten Gelegenheit geben, sich an die Sterblichkeit des Wirtes so anzupassen, dass es für Beide ein Überleben gibt.

    Das erinnert mich an folgendes Sprichwort, dass ich mal irgendwo las: "Der Natur sind die Dramen die sich in ihr abspielen egal."


    Die Sterblichkeit des Wirtes ist der Varroa doch schnuppe. Sie ist auf Maximalvermehrung und Weiterverbreitung getrimmt. Natürlich wird die Zahl der Wirte mit der Zeit abnehmen. Irgendwann ist die Zahl von Wirten und damit Varrao = 0. Dann ist die Sache eben zu Ende. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Varroa dieses Ende voraussieht. Dann kommen eben neue Spezies.

    Er liest nach einem festen Kriterium aus. Er hat die Behandlung gegen die Milbe eingeschränkt. Und macht jetzt mit den Völkern weiter, die er behalten hat. Er macht das nun schon seit mehreren Jahren.

    Man kann die Varroaverluste auch in die Betriebsweise integrieren. Das ginge dann ungefähr so: man behandelt nicht mehr und macht im Frühjahr fleißig Ableger. Die Wirtschaftsvölker brechen dann im Herbst oder Winter zusammen, die Ableger kommen wegen der etwas geringeren Varroalast mehrheitlich durch. Im nächsten Jahr macht man wieder fleißig Ableger, dann sterben wieder die Wirtschaftsvölker u.s.w.. Man muss also schneller Jungvölker produzieren, als Wirtschaftsvölker wegsterben. Keine Ahnung wie lange man diesen Wettlauf durchhalten würde. Ich persönlich hätte keine Lust jedes Jahr tote Völker zu "ernten". Ob man durch so eine Betriebsweise dann irgendwann mal eine varroatolerante Biene erhält?

    Sehr schön geschrieben Ludger!


    Ich bin mir auch nicht sicher, ob es überhaupt gelingen kann VSH in einer Bienenlinie zu festigen. Das Problem scheint doch etwas komplexer zu sein und ist ggf. allein durch Züchtung nicht behebbar.

    Na warten wir es mal ab. Ich bin da etwas optimistischer. Warum hätte man denn ein Moratorium erlassen sollen, wenn bei der EU nur die Chemielobby das sagen hat?


    Wenn ausreichend unabhängige Nachweise für die Schadwirkung von Neonikotinoiden vorliegen, und davon scheint es mittlerweile einige zu geben, wüsste ich nicht warum die EU die Neonikotinoide nicht verbieten sollte. Schließlich steht die EU im Moment ziemlich unter Rechtfertigungsdruck. Die müssen schon daran interessiert sein positiv wahrgenommen zu werden. Gifte auf dem Acker nicht zu verbieten, obwohl Beweise vorliegen, dass diese nachweislich Umweltschäden verursachen, ist nicht gerade die Presse die die EU im Moment gebrauchen kann.

    Nein, gegen Buckfast habe ich nichts. Ich selber imkere allerdings mit einer Carnica-Straßenkötermischung, weil sich das so ergeben hat.


    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Völker unterschiedlich gut mit der Varroa zurecht kommen. Auch das VSH-Projekt ist mir durchaus bekannt. Die Mühe die dort investiert wird, ist sicher aller Ehren wert. Da kann man sich jetzt sicher lange streiten, ob das was dort getan wird wissenschaftlich gesehen sinnvoll ist oder nicht. Mir persönlich erscheint das Vorgehen eher wie stochern im Nebel. Das bestimmte Völker besser mit Varroa zurecht kommen als andere, kann schließlich sehr viele Gründe haben. Ob es da reicht oben Milben in Volk reinzukippen und dann auszuzählen? Ob die so im VSH-Projekt entstandenen Bienen tatsächlich längere Zeit varroatolerant sind und bleiben, ist meiner Meinung nach noch völlig offen. Mich würde es stark wundern.