Stefan: Produkthaftpflicht-Versicherungspakete lassen sich gut Online berechnen und sind von den Kosten her auch noch tragbar. (Auf den ersten Blick ca. 100 - 200 Eur Jahesprämie bei einem kleinen Jahresumsatz aus imkerischer Tätigkeit) Leider sind die Versicherungen die ich gefunden habe eben nur für Gewerbetreibende gedacht.
Beiträge von ApisThomas
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Soviel ich weiß spielt eben gerade bei der Produkthaftung das Verschulden des Herstellers keine Rolle. Es gilt die Gefährdungshaftung, d.h. man haftet schon allein durch das "Inverkehrbringen".
Hausecke: Möchtest Du Dich mit der Nachfragerei beruhigen? Wenn Du einen publizierten Fall mit Aktenzeichen finden willst, kannst Du Dich bestimmt kostenpflichtig in eine Juristendatenbank einloggen. Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass es diese Fälle der Einlassung gibt. Ob diese zu juristischen Erfolgen geführt haben, lässt sich an dieser Stelle nicht herausfinden. Anwaltskosten zur Abwehr solcher Einlassungen entstehen auf jeden Fall!
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Richtig Hausecke: Die "erweiterte Produkthaftpflicht" betrifft jeden Hersteller und ganz besonders Produzenten von Lebensmitteln. Hausgemachte Marmelade natürlich ebenso wie Honig!
Fallbeispiele gibt es viele und man denke nur an die Rückrufaktionen von namhaften Herstellern wie z.B. Nestle etc. Doch solche dramatischen Fälle bedarf es garnicht um dem Privatimker sein "Häuschen wegzunehmen" (Verlust des Vermögens im Schadens- oder Streitfall). In der Honigschulung des DIB lernt man ja auch, von jeder "Honigabfüllung" (Charge) eine Probe aufzubewahren. Diese ist genau zu dokumentieren - im Fall der Fälle wird diese Probe zum Nachweis benötigt. Doch wird in der Regel der Privatimker ein solches Verfahren gegen seine Produkte finanziell garnicht "überleben" es sein denn - er hat eine passende Versicherung.
Kennt denn jemand einen Anbieter für solche "Privat-Imker-Versicherungen"?
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Vielen Dank für die rege Beteiligung. Auf diese Merkblätter bin ich auch schon gestoßen. Als ich dann nach den genauen Versicherungsbedingungen gefragt habe, wurden mir die Unterlagen leider verweigert. ( Begründung: Datenschutz etc.)
Zum Abschätzen des Wertes dieser Imker-Globalversicherung muss allerdings das "Kleingedruckte" geprüft werden! Denn lt. den Merkblättern zählen nur die Regelungen in den Versicherungsbedingungen und nicht die in den Merkblättern. Den Unterschied - und das kann entscheidend sein - möchte ich gerne kennen und beurteilen können!
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Guten Tag, liebe Forumsgemeinde!
Möchte heute nochmals die aktuellen Themen zur Rechtsicherheit eines Privatimkers zur Diskussion freigeben. Leider haben meine bisherigen Recherchen keine befriedigenden Ergebnisse geliefert. Hatte in den letzten Wochen versucht, dem speziellen Thema "Produkthaftpflicht" eines Vereinsmitgliedes des "Landesverband Württembergische Imker" zu ergründen - leider ohne Erfolg. Man trifft auf eine "Wand der Verschlossenheit" sowohl beim Ortsverein (dort herrscht eher Ahnungslosigkeit), beim Landesverband wird zuerst auf eine fehlende Mitarbeiterin verwiesen (Mutterschutz) doch dann meldet sich die Kollegin, dass Versicherungsbedingungen generell nicht ausgehändigt werden. (Einsicht vor Ort nach Terminvereinbarung wäre evtl. möglich). Der Versicherer Gaede&Glauerdt verweist wiederum auf den Landesverband bzw. Ortsverein und begründet dies mit Datenschutz!
Meine Rechercheergebnisse lassen jetzt vermuten, dass die Absicherung über den Verein (bzw. Landesverband) in Sachen Produkthaftpflicht nicht besteht! Damit hat jeder Privatimker eine "offene Flanke", die zu einem finanziellen Desaster führen kann. Nur 2 Fakten:
1) Ohne Produkthaftpflicht besteht auch kein passiver Rechtschutz (= Abwendung ungerechtfertigter Ansprüche)! Das bedeutet, dass jeder Käufer eines Honigs die Möglichkeit hat, über seine private Rechtschutzversicherung einen Anwalt mit einer Einlassung zu beauftragen (Grund ist jetzt erstmal zweitrangig). Der private Imker kann allerdings einen Anwalt über seine private Rechtschutzversicherung nicht beauftragen, da die Privatrechtschutz den Honigverkauf nicht abdeckt. Fazit: Anwalt muss aus eigener Tasche bezahlt werden - und das wird teuer!
2) Haftpflichtschaden-Beispiel: Auch schon öfter erwähnt ist der Fall, dass bei dem Transport eines Honigglases durch Schlag gegen den Deckelrand Glassplitter abplatzen könnten. Sollte aus irgendeinem dummen Zufall sich damit ein Kleinkind verletzten, dann "Prost Mahlzeit". Auch hier benötigt man einen Anwalt zur Abwendung ungerechtfertigter Ansprüche bzw. die Verteidigung bei einem möglichen Streit vor Gericht. Dies würde ganz klar die Existenz des Privatimkers bedrohen!
Die alteingesessen Imker werden jetzt sicher sagen: "Oh mein Gott, macht der ein Theater"
- Leider nein!! Denn wir leben leider nicht mehr in der guten alten Zeit, wo man einfach "Alle-Fünf-Hat-Gerade-Sein-Lassen", sondern heute verklagt ja jeder jeden. (Der Versicherungsbeitrag muss sich ja schließlich auch lohnen).
Auf folgende Lösungsansätze bin ich gestoßen. Diese möchte ich gerne ebenfalls diskutieren:
1) Der BIV (Bayrische Imkerverband) bietet anscheinend eine umfassende Versicherungsleistung für seine Mitglieder an?
* Ist das noch so?
* Kann man da aus Baden-Württemberg Mitglied werden?
2) Für gewerbliche Imker gibt es umfassende Versicherungsmöglichkeiten - gibt es so etwas auch für private Imker?
* Ist also die private Absicherung des Produkthaftpflichtrisikos möglich?
Hoffe, es ergeben sich hier einige neue Informationen im Forum!
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Da hatte ich mich verschrieben! Nicht Lärche sondern Linde. Lt. Internet auch Amur-Linde genannt.
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Habe jetzt meine Lieferung dieser Beuten aus sibirischer Lärche erhalten. Möchte es auch erstmal ohne Anstrich versuchen! Was meint Ihr?
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Also mein Abdeckfix liegt passgenau auf den Rähmchen. Probleme mit dem Zargenrand habe ich sowieso nicht.
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Hallo Susanna,
vielen Dank für die Info. Zum Füttern könnte ich mir aber auch gut eine zweite Fixfolie vorstellen, die man etwas kürzer schneidet, damit die Bienen den Futtereimer in der Leerzarge erreichen. Das müsste doch gut gehen?! -
Bist Du sicher? Miss doch nochmal genau nach. Wuerde mich wundern. Bei Zander ist der Beespace zwischen den Raehmchen der oberen und unteren Zarge normalerweise doch 7 mm, oder?Habe nochmals nachgemessen!
(Und auch zwei Fotos geschossen - leider kann ich die ja hier im Forum nicht einstellen )
Je nachdem wo man misst sind es 0,8 bis 1,0 cm zur Kante der Zarge. Die Rähmchenunterkanten der nächsten Zarge hängen leicht durch (ca.0,5 - 1 mm)Was haltet ihr eigentlich von Abdeck-Fix glasklar (0,4mm stark). Wird jeweils genau auf das Zargenformat zugeschnitten angeboten und ermöglichst einen besseren Blick von oben aufs Volk (im Gegensatz zur normalen Folie). Mit einem Zwischenboden lässt sich das ganze auch mit einer Plexiglasplatte ergänzen. So kann der neugierige Jungimker noch öfter nach seinen Bienen schauen ohne diese unnötig zu stören.
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Guten Morgen Sonnenblume!
Also ich habe mir die gleichen Beuten und Rähmchen angeschafft wie du dir anschaffen willst. Die Schienen sind bereits vormontiert und führen nicht dazu, daß du oberhalb der Rähmchen zu wenig Platz hättest. Der Abstand von Oberkante Rähmchen zum Zargenrand beträgt immer noch mind. ein Zentimeter. Also genug Platz für Absperrgitter etc. Ob die Schienen einen Vorteil gegenüber der normalen Ausführung darstellen, wird sich erst noch zeigen?! Grüße -
http://www.magazinimker.de/downloads/zand…semodzander.pdf
Habe hier noch einen interessanten Artikel aus dem Jahr 1996 gefunden.
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Hallo - und von mir auch gleich eine Frage:
Meine Rähmchen sollen mit Edelstahldraht bestückt sein. Reicht dann ein Trafo für Edelstahldraht aus oder lohnt der Mehrkostenaufwand für einen umschaltbaren Trafo mit dem man auch "schwächer" einlöten kann?
(z.B. "ApiNord mit Umschalter" oder "ApiNord nur für Edelstahldraht")