Hast Du denn in den letzten drei Wochen eine Veränderung der Bienenmenge festgestellt oder zuletzt vor vier Wochen reingeschaut und da war noch viel offene Brut und nur jetzt ist keine zu erkennen??
Beiträge von Helmuth T
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So richtig toll ist das TROCKNEN nicht, denn es gibt Ansichten, wie diese:
Honigtrocknung ist definitiv nicht erlaubt. Laut Annex II der EU-Honigrichtlinie VO(EG)110/2001 und Anhang II der deutschen Honigverordnung dürfen Honig keine honigeigenen Stoffe entzogen werden, es sei denn, es ist beim Entfernen anorganischer oder organischer honigfremder Stoffe unvermeidbar – also beim Sieben.16.10.2022
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Was zu der Annahmequote NULL geführt hat, ist ja hinlänglich durchdacht worden.
Bei mir war es vor vielen Jahren mal eine Fahrt von 2 Stunden Celle nach Hamburg, die - trotz nasser Handtücher und Styropor-Block - auch zu einer Annahmequote von NULL führte. Seither nur noch mit Anbrüter solche Fahr-Zeiten und -Strecken.
Und da ist es auch erforderlich, genug "richtige" Bienen im Anbrüter zu haben.
Ich drück die Erfolgs-Daumen für das Gelingen der ungeplanten 2. Serie.
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Die anderen Völker ARBEITEN normal?
Kein FÄCHELN??
Schwarmzellen gesucht und (nicht) entdeckt??
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und ist/war am Montag denn Platz zum Legen frei??
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1. oh jeh ein Tippfehler bei gebiete
2. ja, das stimmt noch, bisher hat die BUKEA Naturschutzgebiete im Fokus
3. da die Landschaftsschutzgebiete in § 26 Bundesnaturschutzgesetz definiert sind und dort können nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten werden, die ... dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
4. Für Juristen und Biologen sollte es nach meinen Erfahrungen nicht so viel kompliziertes sein, auch ein Aufstellverbot in Landschaftschutzgebieten zu begründen.
Vor diesem Hintergrund finde ich in der Tat meinen Hinweis auf ein Landschaftschutzgebiet für die meisten Teilnehmer in diesem Forum immer noch verständlich.
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Ich verstehe die Hamburger Stoßrichtung als nicht sachgerecht, soweit die Bevölkerung "aufgekärt" werden soll, dass Bienenhaltung (gewinnorientiete und daher abzulehnende) Landwirtschaft sei und nichts mit aktivem Naturschutz zu tun habe und dazu proaktiv die Bevölkerung "aufklären".
Zusätzlich wird angekündigt, dass sie als Eigentümer und als Behörde die Aufstellung in Naturschutzgebieten untersagen werden.
Dagegen vorzugehen - bei den hier deutlich gewordenen Argumentationsketten - ist mE beim DIB besser als bei Einzelkäpfern aufgehoben.
Der DIB "schrub" dazu auf
https://deutscherimkerbund.de/userfiles/DIB_Aktuell/2021/akteull2021-5_Neu.pdf
Unser Ziel: Aufklärung der Behörden, Städte und Kom-
munen, um hier gemeinsam und miteinander Wildbie-
nenschutz mit den Imkereien voranzutreiben. Nicht fak-
tenbasiertes Wissen oder Missinterpretationen etwaiger
„Fachleute“ die hier beratend bei den Behörden tätig
sind, führen zu einem Verlust der Biodiversität - auch in
Naturschutzgebieten. Wildbienen sind häufig oligolek-
tisch und können die Bestäubungsleistung der Honig-
biene nicht kompensieren.
Wie so vieles im Leben kann ich mir auch eine deftiger formulierte Position vorstellen . Aber ich hab sie nicht gemacht und auch nicht mitgemacht.In HH stehen meine Bienen auf Pachtland der Bundesbahn und in Niedersachsen und dem Grund un Boden meiner Frau, ich bin zwar abhängig von den Grundstückseigentümer, aber noch nicht von der BUKEA-obwohl das Landschaftsschutzgebite weniger als 1000 Meter entfern beginnt.
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Wer macht was wann mit wem ....
Wenn ich den Tenor der Beiträge richtig verstehe, wird die Honigbienen-Verdrängung mit dem Hamburger Behörden-Argument einer tödlichen Nahrungskonkurrenz von Honig- und Wildbienen für nicht zutreffend oder nicht sachgerecht gehalten.
Da der DIB hierfür den Imker Schinkel aus dem Präsidium um Tatsachenforschung gebeten hat, kann doch der DIB bzw. das Präsidiumsmitglied Schinkel in Hamburg auf die Behörde zugehen und auf Rücknahme der beabsichtigten Aufklärung der Bevölkerung drängen.
Nach den Recherchen des DIB ist die Behördenauffassung doch nicht zutreffend.
Honigbienen lassen Wildbienen nicht verhungern und aussterben.
So habe ich seinen Vortrag und seine Feststellungen verstanden.
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Die BUKEA wird von wie aus dem Organigramm
ersichtlich geleitet.
Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Jens Kerstan
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Oh je, der Referent ist nicht Vorsitzender des LV Weser-Ems, sondern Vorsitzender eines Imkervereins in Bremen und Mitglied im Präsidium des DIB
Er wiederholt seinen Vortrag am 6. Mai in Hamburg. Siehe :
Datum: 30.03.2023 19:47 CEST Betreff: Vortrag Honig- und Wildbienen
Liebe Vorsitzende,
in der Stadt Hamburg und ihren Behörden findet hinsichtlich der Bienenhaltung offensichtlich gerade ein Paradigmenwechsel statt. Vor ein paar Jahren geriet die Dachbienenhaltung ins Visier, jetzt werden Standplätze in Naturschutzgebieten verboten und müssen geräumt werden. Erwartet uns als nächstes eine Reduzierung der Völker pro m2 oder ein Verbot in Kleingärten?
Auf welcher Basis wird hier argumentiert? Was sind die wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen diese Empfehlungen und Verbote ausgesprochen werden?
Unser Kollege Auwi Schinkel, Mitglied im Präsidium des Deutschen Imkerbundes, wird uns seine umfangreiche Untersuchung zur Situation der Honig- und Wildbienen vorstellen. Seine Vorgehensweise entspricht wissenschaftlichen Kriterien und er zeigt uns auf, wo NABU & Co. irreführend oder gar falsch argumentieren.
Wir alle müsen uns mit diesem Thema dringend auseinandersetzen und für Diskussionen mit belegbaren Fakten wappnen.
Bitte empfehlt euren Mitgliedern die Teilnahme an dieser Veranstaltung. Wir haben die Seminargebühr mit 5,00 € bewusst gering gehalten, damit eine Teilnahme nicht an den Kosten scheitert.
https://www.ivhh.de/veranstaltungen-ivhh/miteinander-von-wild-und-honigbienen/
Datum: Sa, 6. Mai 2023
Uhrzeit: 10:30 - 13:00 Uhr
Ort: Brennerhof 123, 22113 Hamburg
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Ich "komme" aus HH. Dort wurde das Thema auf der Jahreshauptversammlung der Imkerverbandes anläßlich eines Vortrages (Referent Vorsitzender LV Weser-Ems, ehemaliger Staatsanwalt) zu Wild- und Honigbienen gestreift. Auch dort wusste keiner ganz GENAUES, nur dass in den Gebieten, in denen die FHH Grundstückseigentümer sei, das Aufstellen ganz "normal" auf politische Einfluss hin auch beendet werden könnte.
Ich frage mal nach und schreibe dann hier, was ich erfahren konnte. Denn es geht ja nicht um die Frage, was der Grundstückseigentümer erlaubt, sondern ob ein Aufstellungsverbot auf angrenzenden Grundstücken um ein Naturschutzgebiet herum erfolgen kann. Da HH viele klitzekleine Naturschutzgebiete haben soll (ich bin da unwissend), wäre das dann durch die Schutzstreifen eine Katastrophe.
Und der Referent ist "KLASSE", denn er hat eine Zusammenstellung von Untersuchungen, wonach sich die Nahrungskonkurrenz von Wild- und Honigbiene mit den jeweils genutzten pollenspendenden Nahrungspflanzen widerlegen lässt: Honigbiene und Wildbiene nutzen und trugen (nach meiner Erinnerung) lediglich zwei von mehr als 20 erkannten Pflanzen identische Pollen ein - nix Konkurrenz, allenfalls Darwin war der Kommentar der Zuhörer.
Vielleicht ein trockener 30 Minuten Vortrag im Montags-Meeting????
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Im Winter offenes Flugloch mit Mäusegitter und keine die Luftzirkulation verhindernde Abdichtung im Boden - Bodenschieber ist bei mir raus.
Ich teile die Vorstellung von "die müssen durch enges Flugloch und unten dicht" vor Kälte geschützt werden nicht.
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ich habe Dir meine "Bauzeichnungs-Erinnerungen" geschickt ....
Anpassen an eigene Beutengröße ist wichtig.
Einhalten der Abstände für das Einklemmen der Füße ist besonders wichtig - empfohlen wurde, einen Pappstreifen zwischen die Holzteile zu klemmen, bevor sie durch Schraubzwingen fixiert die Schrauben erhalten.
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und: in 2022 hat mein in Hameln geernteter Sommerhonig den September benötigt, um mit Rühren etc. feincremig ins Glas zu kommen oder da zu werden.
Ich finde wenige Tage bei Sommerhonig zu knapp.