Ich habe zwei Neuimker in unserem Verein, die im Nachbarlandkreis (Brandenburg) im Einzugsgebiet einer Belegstelle sind.
Soweit kein Problem, die Kollegen wären auch gerne bereit, Zuchtmaterial von der Belegstelle einzusetzen. Allerdings scheinen die da alles möglich zu machen, nur keine nennenswerte Königinnenzucht. Jedenfalls konnten die Imker von der Belegstelle gerade mal eine (!) Königin kriegen.
Umso deutlicher drohen die Belegstellenbetreiber aber mit dem fetten Ordnungsgeld, dass das Brandenburgische Bienenzuchtgesetz vorsieht.
Leider sagt das Gesetz nichts zur Versorgung der Imker mit Zuchtmaterial.
Gibt es da eine rechtliche Handhabe? Können die Belegstellenbetreiber faktisch alle Imkerei in ihrem Einzugsgebiet auf diese Weise verhindern?
Wolfgang
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Bei dem Thema hatte ich die Letzten Tage lange gespräche mit Lfl und Rechtsanwalt..
Hier kommen das Wettbewerbsrecht und das Zuchtrecht zusammen.
Rein rechtlich gesehen reicht es aus wenn man die selbe Gattung hat die in der Belegstelle geführt wird.
Verlangt die Belegstelle Genetisch gleiches material muss die Belegstelle Zuchtstoff abgeben und den Imkern die im Belegstellenradius stehen Zuchtmateral zur Verfügung stellen und eine Begattung auf der Belegstelle gratis ermöglichen, da sonst ein verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen würde.
Zum Thema Ordnungsgeld:
Ordnungsgeld kann erst nach einem Räumungsbescheid verhängt werden (Räumungsfrist mindestens 14 Tage, alles andre wäre rechtswiedrig). Gegen diesen Räumungsbescheid kann jederzeit Wiederspruch eingelegt werden. Ein Bsv muss dann Feststellen ob die Königin (nicht die Drohnen, nicht die Arbeiterinnen) der selben Rasse angehören.
Zwischen 1 August bis 31 März darfst du aber auch völlig legal Ligustica oder die Dunkle direkt an die Belegstelle stellen wenn du das willst, in diesem Zeitraum gilt der Schutzradius nicht! (Das kann ich jetzt definitiv nur für Bayern sagen).
Sollte die Belegstelle nicht genug Königinnen erzeugen, oder eine Fehlbegattung nicht ausgeschlossen werden können könnt ihr beim zuständigen Lfl zweifel an der Sinnhaftigkeit der Belegstelle anmelden.
Wenn nicht genug Königinnen erzeugt werden oder über 3 Jahre eine Fehlbegattung nicht ausgeschlossen werden kann ist es möglich, die Belegstelle auflösen zu lassen. Vor allem kommt noch hinzu, dass bei einer nachgewiesenen Fehlbegattung die Förderungen nicht mehr gewährt werden.