Hi,
ein paar Antworten kann ich Dir geben.
1. Kann ich unseren Met einfach so an der Haustür ohne Gewerbeanmeldung verkaufen? Ist der Verkauf auch online erlaubt?
Ja, darfst Du im Rahmen deiner Imkerei.
Online ggf. besondere Bestimmungen. ( Alter und sonstiges )
2. Muss ich Alkoholsteuer bezahlen?
Nein.
3. Welchen hygienischen Standards muss ich erfüllen, denke da an Filtermaschinen oder spezielle Abfülltechnik.
Sprich mit deinem Veterinär, wie kulant er ist.
Bei einem Bekannten musste ein extra Hygieneraum her. Der
Schleuderraum wurde nicht akzeptiert. Bei mir wurde er akzeptiert.
4. Darf ich Fruchtsäfte verwenden? Denke da an ein Wikingerblut, das ohne Kirschsaft nicht möglich ist. Muss da an der Kennzeichnung etwas geändert werden? Event. Met --> Fruchtwein?
Benutzen darfst Du vieles, aber es dann rechtlich nicht mehr als Met bezeichnen. Wird allerdings nicht wirklich drauf geachtet, wie man überall sieht. Echter Met darf nur aus Honig, Wasser und Hefe bestehen.
Met mit Kirschsaft als Wickingerblut ist ok.
5. Darf ich Holunderblüten verwenden?
Siehe oben, deine Verantwortung.
6. In welche Flaschengrößen darf ich den Met abfüllen?
Siehe Fertigverpackungsverordnung. Üblich sind 0,75l.
7. Was muss alles auf das Etikett?
Siehe auch Fertigverpackungsverordnung und weitere.
8. Ist die Angabe des Alkoholwert eines einfachen Vinometers rechtlich überhaubt zulässig?
Wenn die Angabe stimmt, ja. Aber das tut sie selten. Besser ins Labor schicken. Die Angabe muss in 0,5% Schritten erfolgen.
Sprich 13,2% sind dann 13% auf dem Etikett. 13,4 sind 13,5.
Die Metherstellung und der Verkauf sind kein Hexenwerk, man sollte sich
aber vorab mit einigen unterhalten, die das bereits machen. Und vor
allem viele Gesetze lesen. Das kann schnell nach hinten losgehen.
Die Metherstellung benötigt viel Zeit, viel Ausprobieren und sehr sauberes Arbeiten.
Schöne Grüsse
Joachim