Beiträge von Wilhelmshaven

    Die Flaschengröße ist völlig dir überlassen, bei den Inhaltsstoffen würde ich mir mal die https://www.gesetze-im-internet.de/spiritv/AGeV.pdf sowie die https://www.deutsche-lebensmit…einaehnlichegetraenke.pdf ansehen.


    Gruß

    Hi,


    leider nicht ganz richtig. Wie bei fast allem gibt es auch dafür Vorschriften.

    Siehe Verordnung über Fertigverpackungen Anhang 1.

    Demnach sind folgende Abfüllungen zulässig:


    100ml, 187ml, 250ml, 375ml, 500ml, 750ml,1000ml und 1500 ml.


    Schöne Grüsse


    Joachim

    Hi,


    ein paar Antworten kann ich Dir geben.


    1. Kann ich unseren Met einfach so an der Haustür ohne Gewerbeanmeldung verkaufen? Ist der Verkauf auch online erlaubt?

    Ja, darfst Du im Rahmen deiner Imkerei.

    Online ggf. besondere Bestimmungen. ( Alter und sonstiges )


    2. Muss ich Alkoholsteuer bezahlen?

    Nein.


    3. Welchen hygienischen Standards muss ich erfüllen, denke da an Filtermaschinen oder spezielle Abfülltechnik.

    Sprich mit deinem Veterinär, wie kulant er ist.

    Bei einem Bekannten musste ein extra Hygieneraum her. Der

    Schleuderraum wurde nicht akzeptiert. Bei mir wurde er akzeptiert.


    4. Darf ich Fruchtsäfte verwenden? Denke da an ein Wikingerblut, das ohne Kirschsaft nicht möglich ist. Muss da an der Kennzeichnung etwas geändert werden? Event. Met --> Fruchtwein?

    Benutzen darfst Du vieles, aber es dann rechtlich nicht mehr als Met bezeichnen. Wird allerdings nicht wirklich drauf geachtet, wie man überall sieht. Echter Met darf nur aus Honig, Wasser und Hefe bestehen.

    Met mit Kirschsaft als Wickingerblut ist ok.


    5. Darf ich Holunderblüten verwenden?

    Siehe oben, deine Verantwortung.


    6. In welche Flaschengrößen darf ich den Met abfüllen?

    Siehe Fertigverpackungsverordnung. Üblich sind 0,75l.


    7. Was muss alles auf das Etikett?

    Siehe auch Fertigverpackungsverordnung und weitere.


    8. Ist die Angabe des Alkoholwert eines einfachen Vinometers rechtlich überhaubt zulässig?

    Wenn die Angabe stimmt, ja. Aber das tut sie selten. Besser ins Labor schicken. Die Angabe muss in 0,5% Schritten erfolgen.

    Sprich 13,2% sind dann 13% auf dem Etikett. 13,4 sind 13,5.


    Die Metherstellung und der Verkauf sind kein Hexenwerk, man sollte sich

    aber vorab mit einigen unterhalten, die das bereits machen. Und vor

    allem viele Gesetze lesen. Das kann schnell nach hinten losgehen.


    Die Metherstellung benötigt viel Zeit, viel Ausprobieren und sehr sauberes Arbeiten.


    Schöne Grüsse

    Joachim

    Hi,


    die Frage ist doch immer, was möchte ich damit erreichen.


    Nach meiner Meinung kann die Antwort auf den offenen Brief,


    wenn überhaupt, nur der Versuch einer Rechtfertigung sein.


    Was haben wir damit denn gewonnen? Eventuell wäre es besser gewesen


    das ganze offener und freundlicher zu gestalten. Dann wären mehrere


    Wege offen gewesen. So sind aber, zumindest dem Schreiber des offenen


    Briefes gegenüber, fast alle Türen zu.


    Schöne Grüsse


    Joachim

    Hi,


    ich kann gerne einen solchen Antrag in die Vertreterversammlung


    vom Landesverband Weser Ems einbringen.


    Leider war in Vorgesprächen das Interesse bei den anderen, mit denen ich


    bisher gesprochen habe, nahe Null, wenn nicht sogar noch darunter.


    Von daher ist von einer Ablehnung auszugehen, was die Sache


    danach nicht einfacher macht.


    Gruss Joachim

    da brauchst Du eigentlich keine Kreativität

    Die Pauschalierungen der Steuern an der Völkerzahl fest zu machen ist zwar weitgehend anerkannt, aber alles andere als bindend für die Steuerbehörde.

    Wobei der Vortrag trotzdem ganz sicher nicht schadet. :thumbup:

    Hi,


    und ich war der Meinung das die Steuergesetze in ganz Deutschland gelten.


    Wieder etwas gelernt.


    Schöne Grüsse


    Joachim

    P.S.: 8 Völker, 5€ das Glas Honig, da muss ich schon immer kreativ werden und fleißig shoppen, damit ich keine Steuererklärung für meine Liebhaberei abgeben muss.

    Hi,


    da brauchst Du eigentlich keine Kreativität, sondern


    mal etwas Zeit um Dir bei den Montagsimkern den Vortrag von


    Wolfgang anzuschauen.


    Schöne Grüsse


    Joachim

    Man darf laut Aussage meine Amtes den Zucker weglassen, wurde sogar von Herrn Liebig im Video gesagt. Und vor allem wie soll dann Vernebeln legal sein, wenn der Zucker mit rein muss....?? Also Falschaussage deiner seits. Bitte das YouTube Video von Bienen Ruck ansehen, vernebeln.

    Hi,


    das Schriftstück würde ich gerne sehen, bzw. ein Gesetz oder eine Anleitung

    von einem Bieneninstitut, wo die Anwendung so beschrieben wird.

    Irgendwelche Doktoren und Youtube Videos sind nicht wirklich rechtsverbindlich.


    Schöne Grüsse

    Joachim

    könnte man die Beiträge doch auch durchaus mal für was Sinnvolles einsetzen.

    Hi,


    nur haben viele halt andere Vorstellungen davon was für sie Sinnvoll ist.

    Ein gemeinsames Projekt von uns macht nur dann Sinn, wenn es Wissenschaftlich begleitet,

    und dann auch kontrolliert und ausgewertet wird. Ansonsten wird es niemand anerkennen.

    Ich selber bin ja auch für das Verdampfen, kann aber durchaus verstehen das der DIB dort

    zurückhaltend ist. Dadurch das die Allgemeinverfügungen fallen, werden die Unternehmen

    aktiv werden. Und wenn einer die Zulassung durchboxen kann, dann ein Unternehmen

    welches bereits viel Erfahrung in dem Bereich hat.

    Wenn dann der DIB zusätzlich noch Geld für die Zulassung ausgeben würde,

    wird man sicherlich Köpfe fordern.


    Schöne Grüsse

    Joachim

    Da kommt man dann wieder auf das Statement im Newsletter zurück. Eine weitestgehende Ablehnung, dass wird so schnell nichts mit dem DIB.

    Vor allem der Verweis auf die Verantwortlichkeit der BG stört mich. Wo sollen die eine belastbare Datenmenge denn herbekommen? Können die sich auf Zahlen aus der EU berufen? Wohl eher nicht.

    Hi,


    der DIB wird diese Daten auch nicht liefern können. Wenn, dann höchstens die Bieneninstitute.

    Diese sind aber den Ländern, und nicht dem DIB unterstellt.

    Da aber die Standardzulassungen eh bald Ihre Gültigkeit verlieren, werden sich die

    Unternehmen des Themas schon annehmen. Die kommen an die benötigten Daen, wenn sie

    nicht sogar schon vorliegen.

    Ich möchte mal erleben, was hier los ist, wenn der DIB einen Forschungsauftrag für einige Hunderttausende in Auftrag gibt um die Zulassung der Verdampfung von OS zu erreichen.

    Da wären sicher genügend Mitglieder nicht mit einverstanden.


    Schöne Grüsse

    Joachim

    Wenn in einem Verein sich gewählte Vertreter nicht engagieren - wegen "keine Zeit" - dann hätten sie sich besser erst gar nicht zur Wahl aufstellen lassen.

    Hi,


    das ist leider nur ene, sehr einfache Seite der Medallie.

    Oftmals findet sich niemand der den Posten wirklich haben möchte. Und dann macht es halt

    jemand, der hofft dem Anspruch gerecht zu werden. Meistens hat dieser im Verein oder im

    Kreis noch weitere Posten und versucht allen gerecht zu werden.

    Als Dankeschön kommen dann Kommentare wie Inzucht und Postengeschachere.

    Aber wirklich was machen möchten die wenigsten. Nur die Änderungen nach Ihren Wünschen

    müssen sofort und natürlich auch beim DIB umgesetzt werden.

    Das ist die andere Seite, wenn auch ein wenig überspitzt.

    Meine persönliche Erfahrung liegt irgendwo zwischen beiden Extremen.


    Schöne Grüsse

    Joachim

    Da wundert es mich schon, dass man davon so kurz vor so einschneidenden Änderungen aus der Imkerfachpresse so wenig hört. Ohne diese Faden wüsste ich bis heute nichts davon und Zehntausenden anderen geht es ganz bestimmt ähnlich.

    Hi,


    bis jetzt scheint die Änderung ja noch nicht beschlossen zu sein.

    Wenn sie beschlossen ist, wird sicher auch die Presse und ggf.

    auch die Verbände dazu etwas schreiben.


    Gruss Joachim

    Das ist absoluter Blödsinn. Ich habe 10000 te von Gläsern und Dosen gefüllt. Nach einer Kontrollliste wird gefragt, wenn Gewichte nicht stimmen. Leute, lasst euch die Rechtsgrundlage aufzeigen, wo das steht. Wenn es so sein sollte, ist er verpflichtet, euch das zu übermitteln. Bei mir geht jedes Honigglas über die Waage. Ob ich es auf den Tisch stelle, oder auf die Waage, ob derjenige, der es zudreht, vom Tisch nimmt, oder von der Waage, es ist kein Mehraufwand. Mit dem Etikett dokumentiere ich, dass die Gewichte und anderen Angaben stimmen. Gläser, in denen tote Mäuse und Spinnen drin sind, bekommen kein Etikett. Genau so würde ich mit Gläsern umgehen, bei denen die Gewichte nicht stimmen würden.


    Gruss

    Ulrich

    Hi,


    so sehr ich Erfahrung schätze, das Gesetz sagt etwas anderes.


    § 41 FPackV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Gruss Joachim

    Hi,


    das muss jeder machen, der Fertigverpackungen gem. Fertigverpackungsverordnung in den Verkehr bringt.

    Das ist von der Völkerzahl unabhängig.


    Gruss Joachim

    Konkret würde der Mitarbeiter bei der nächsten unangekündigten Kontrolle nicht nur die befüllten Gläser nachwiegen, sondern auch eine einfache Tabelle sehen wollen, in die die Kontrollmessungen eingetragen sind.

    Hallo, auch wenn ALLE über die geeichte Waage gehen ? ALso ganz Oldschool, mit Glas unterm Abfüller.

    Bis bald

    Marcus

    Hi,


    genau danach hatte ich bei meiner letzten Kontrolle gefragt.


    Mir wurde gesagt, dass ich auch da eine entsprechende Liste führen muss.


    Es wurde empfohlen ca. jedes 10. Glas aufzuschreiben.


    Gruss Joachim