Hallo,
um wieder zum Ausgangsthema zurueckzukommen...
Man hoert/liest immer wieder, dass zur Behandlung gegen die Varroamilbe "nur zugelassene Mittel" verwendet werden duerfen.
Arzneimittel per Definition duerfen nur eingesetzt werden, wenn sie eine Arzneimittelzulassung besitzen. Das regelt das Arzneimittelgesetz.
Behandlungen wie das Verdampfen kristalliner Oxalsaeure, das Bestaeuben mit Puderzucker, das Bespruehen mit Kraeutertees, das Einbringen von Zwiebelschalen, Handauflegen, Kristalltherapie, oder womit auch immer jemand der Varroamilbe zu Leibe ruecken moechte, sind keine zugelassenen Arzneimittel. Es sind gar keine Arzneimittel.
Selbstverstaendlich sind dem Einsatz derartiger "Hausmittelchen" durch Tierschutzgesetz, Lebensmittelrecht usw. Grenzen gesetzt.
Ich kann kein Gesetz finden, das besagt, dass zur Behandlung der Varroatose ausschliesslich Arzneimittel eingesetzt werden duerfen und die Verwendung von Substanzen bzw. Verfahren, die gar keine Arzneimittel darstellen, verboten sei.
Ich wuerde mich sehr freuen, wenn hier jemand das betreffende Gesetz nennen und endlich Klarheit schaffen kann! Vielen Dank!