...jedes Volk würde getestet und begutachtet; auf 2 Jahre verteilt, nehme ich an.
Nein, es ist noch schlechter: auf 4 Jahre verteilt (bis 31.12.2022). Jedenfalls steht es so in der Allgemeinverfügung (Zitat):
"Das Monitoring ist so konzipiert, dass pro Jahr in jeweils einem Viertel aller Bienenhaltungen in Sachsen durch Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) bzw. durch von den LÜVÄ bestellten amtlichen Bienensachverständigen Probenmaterial entnommen wird (je nach Saison Gemüll- bzw. Futterkranzproben)."
https://www.lds.sachsen.de/bek…g/?ID=14731&art_param=810
Oder es ist noch ganz anders gemeint: Jedes Jahr soll dasselbe ausgewählte Viertel der sächsischen Imkerschaft beprobt werden. Oder: jedes Jahr jeweils ein u.U. neu ausgewähltes Viertel. oder eben: jedes Jahr ein weiteres Viertel, so daß dann am 31.12.2022 jeder sächsische Bienenstand einmal beprobt wurde. Man weiß es nicht genau, was unter dem Begriff "flächendeckend" in Sachsen gemeint ist.
So sehr man es begrüßen kann und muß, daß Sachsen jetzt überhaupt ein Monitoring aufgelegt hat: Es besteht nach wie vor die Sorge, daß die AFB schneller sein könnte als das Monitoring (#22, 27). Warum man nicht auf die Hilfe der Imker zumindest bei der Gemüll-Probenahme zurückgreifen will, bleibt unverständlich; kann ggf. mit verlorengegangenem Vertrauen der Veterinärverwaltung zur Imkerschaft zu tun haben.