Ich muss mich nochmal hieran hängen: Mein Schleuderraum ist eine Einraum-Einliegerwohnung, die unbewohnt ist.
Da hat man weder abwischbare Wände (Normal gestrichen, keine Tapete), die Toilette ist durch eine Tür direkt vom Wohnzimmer/Küche erreichbar. Fliegengitter sind keine installiert, da beim Schleudern immer geheizt wird, dadurch gibt es mit der Luftfeuchtigkeit keine Probleme und ich muss nicht lüften.
Aber jetzt wollen wir den Honig etwas offensiver vermarkten (an der Straße vor unserem Haus) und vermuten, dass es Ärger geben könnte
Leider hat der Landkreis extra ein "Merkblatt für Imker" ausgegeben, wo extra die ganzen Kleinigkeiten für den Schleuderraum aufgelistet sind.
Da ich selbst in mehren Lebensmittelbetrieben gearbeitet habe, weiß ich, dass dort auch nur mit Wasser gekocht wird (z.B. Pforte ruft in der Produktion an, dass die Kontrolleure auf dem Weg sind und alle ziehen brav Handschuhe an etc).
Prinzipiell stelle ich einige Sachen auch in Frage, wie z.B. die abwischbare Wand - was will man denn damit erreichen? Was will ich denn da abwischen? Schleuder ich etwa mit offener Schleuder oder wie? Und kratze dann den Honig von der Wand in den Hobbock rein? Keine Ahnung, was die sich dabei denken.
Gibt es Praxistipps, wie man da für eine Lebensmittelkontrolle gewappnet sein kann? Dokumentation etc habe ich alles, aber der "Schleuderraum" (gleichzeitig Lagerraum) macht mir im aktuellen Zustand Sorge, falls mal kontrolliert wird.