Die Aussage, dass die Tücher wegen Bienenwachsgeruches nicht mehr verkauft werden dürfen, finde ich in der Verfügung nicht.
Ich verstehe die Entscheidung so, dass wichtige Hinweise (z.B. zu fetthaltigen Lebensmitteln) fehlten. Die Geschmacks- und Geruchsabweichungen kommen vom zugefügten Kolophonium. Das eingesetzte Jojobaöl ist nicht in Verbindung mit Lebensmitteln zu verwenden.
Also alles kein ernstes Problem. Den Hinweis kann man hinzufügen, Kolophonium und Jojobaöl weglassen. Oder einfach nicht als lebensmitteltauglich bewerben.