Hallo zusammen,
es geht mir um die obligatorische Quarantänezeit, nachdem ich aus CZ nach Hause zurückgekehrt bin. Im Frühjahr letzten Jahres hatten wir ein extriges Schreiben vom Landratsamt, das uns von der Quarantänepflicht befreit (wenn wir über die Grenze fahren). Das haben wir soeben neu beantragt, weil es offenbar keine allgemeine Genehmigung gibt, die uns die Tierpflege grenzübergreifend ohne Einschränkungen gewährt. Das Problem ist eben, dass CZ ein Virusvariantengebiet ist.
Ich bin gespannt, ob wir wieder dieses Ausnahmeschreiben erhalten.
lg, Miriam