Vom Pferd erzählt hier aber vor allem einer...
SuperIdee: Das ist schon ärgerlich, was du hier alles Falsches durcheinanderschmeißt.
Weder muss ein Imker Land bewirtschaften, um Landwirt zu sein, noch ist es unmöglich, 70 Völker neben einer normalen Berufstätigkeit zu führen.
Und wer nicht mehr als 70 Völker hat, der gibt pauschal 1000.- Gewinn aus Landwirtschaft in seiner Einkommensteuererklärung an und kann sämtliche Aufzeichnungen direkt wegschmeißen, wenn er möchte. Gerade diese Nichtverpflichtung zur Führung des tagesaktuellen Kassenbuches ist ja ein besonderer Vorteil im Zusammenhang mit dem §13a EStG.
Wurde alles schon reichlich oft so festgehalten, kannst du aber auch alles nachlesen, z.B. bei Werner Burkhart oder auch bei WFLP.