Danke erstmal an alle, die mir antworteten.
Nun ist es aber so, dass ich weniger danach fragen wollte, w i e man Auskünfte darüber erhält, wer Grundstückseigentümer ist ( das ist ja auch gar nicht so problematisch innerhalb einer Stadt, acuh Straßen sind ja als Gemeinde, - Kreis- und sw. - Bundesstraßen ausgewiesen.
Aber ich suche nach den rechtlichen Grundlagen:
Noch einmal:nehmen wir an: Aufstellen eines Bienensandes in einem Waldgebiet, - gibt es so etwas wie einen Rechtsanspruch darauf, dort aufstellen zu dürfen?
Ein erfahrener Imker sagte mir: Das sei so geregelt, wie das Treiben vn Schafherden.
Wenn ein Landwirt beispielsweise nicht wolle, dass die Herde über seine ( nicht bestandene ) Weide getrieben wird, stelle dieser einen Stock mit Tuch auf, ohne dies gelte grundsätzlich eine entsprechene Befugnis.
Mit Bienen sei dies genau so.
Auch in jedem Wald dürfe aufgestellt werden, es handele sich dabei um seher alte Gewohnheitsrechte.
Ich bin da skeptisch und deshalb meine Frage.
Auch denke ich, dass womöglich seuchenrechtliche Aspekte eine Rolle spielen?