Ich stelle mir schon seit langem die Frage da ich in der Literatur nichts dergleichen gefunden habe, wann hört die Hobbyimkerei auf und wann fängt die Nebenerwerbsimkerei an???? Hängt dieses von der Völkerzahl ab? Oder von dem Jährlichen Umsatz (Honigverkauf etc.) Wann muß ich es als Gewerbe anmelden??? Kann mir jemand weiterhelfen???
Vielen Dank im voraus.
Toddy
Freizeitimker - Nebenerwerbsimker
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Das Finanzamt möchte es ab 30 Völkern wissen (je nach Bundesland verschieden!!!), wobei die Frage, was ein Volk und was ein Ableger ist, schwammig zu beantworten ist.
Ab einer bestimmten Völkerzahl wirst du Berufsgenossenschaft-pflichtig, umgehen kann man das mit Frau, Oma, Opa, etc.
Ein Gewerbe ist es nur, wenn du mehr als 30% deines Umsatzes mit zugekauften Produkten machst, dann solltest du anmelden, auch im Hinblick auf die MwSt Situation.
Solange du nur Honig und nichts als Honig verkaufst (offiziell, *flöt*), bist du ziemlich aus dem Schneider, weil das unter landwirtschaftliche Urproduktion fällt.
(und es kann dir niemand nachweisen, wieviel Honig denn nun in den Kisten drin war...)
Als Imker, egal ob Hobby oder Beruf, bist du erstmal per se Landwirt, mit allen Vor-und Nachteilen.
Ich bin komplett gewerblich, weil das mit meinem Gewerbegrundstück sonst nicht anders gegangen wäre.
Solange du Hobbyist ohne Ambitionen auf ganz große Völkerzahlen bist, würde ich empfehlen, Gattin, Kinder und sonstige Verwandte mit entsprechenden Völkerzahlen im lokalen Imkerverein anzumelden, um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Hast du größeres vor, schreib mich an *g*edit: Henry hatte dazu mal ein geniales Posting, aber ich find es nicht...
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Hallo Toddy,
ich denke mit der Freizeitimkerei hört es spätestens dann auf, wenn mehr Honig geerntet wird, als man mit seiner Familie und Verwantschaft selbst verkonsumiert!
Alles was darüberhinaus geht ist Nebenerwerb! ein Gewerbe mußt du desshalb nicht anmelden, weil ja die Imekrei zur Landwirtschaft gehört und es dort ganz bestimmte Regeln gibt, ab wann bzw ab wieviel Völker man was genau machen muß! die ist dann auch noch von Bundesland zu Bundesland verschieden aber in der Regel hat man bis ca. 20-25 Völker weiters nichts anzumelden. Versichert bist du automatisch, wenn du in einen Imkerverein angemeldet bist!
Zu dem ganzen Thema ist aber auch schon sehr viel in diesem Forum geschrieben. Mit den entsp. Suchbegriffen kommst du da schon einiges weiter!
Grüßle
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Hallo Toddy Du frägst :
ZitatIch stelle mir schon seit langem die Frage da ich in der Literatur nichts dergleichen gefunden habe, wann hört die Hobbyimkerei auf und wann fängt die Nebenerwerbsimkerei an???? Hängt dieses von der Völkerzahl ab? Oder von dem Jährlichen Umsatz (Honigverkauf etc.) Wann muß ich es als Gewerbe anmelden??? Kann mir jemand weiterhelfen???
1. Du mußt gar nichts. Und noch weniger mußt Du Mitglied in irgendeinem Imkerverein sein.
2. Imkerei ist kein Gewerbe sondern zählt zur Urproduktion, somit ist eine Anmeldung als Gewerbe nicht möglich
3. Erst ab einer Völkerzahl von 160 bist Du fürs Finanzamt steuerlich interessant. Bis 160 Völkern brauchst Du keinerlei Steuern, auch keine Umsatzsteuer zu entrichten, denn bis 160 Völker gilt die Imkerei als Liebhaberei. Siehe dazu auch : http://www.imkerverband-westfalen-lippe.de/.
4. Wo keine Einnahmen lt. Finanzamt (Liebhaberei) zu verzeichnen sind, da auch keine Zahlung (an wen auch immer).Laß´ Dich von keinem der hier vertretenen Befürworter von LSV, und Bienenzuchtvereinsempfehler ins Bockshorn jagen
Auch die so gerne vom DIB befürwortete Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) für Imker, ist reine Beutelschneiderei, ebenso die Seuchenkasse.Siehe hierzu folgenden Link:
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:o Das stimmt so aber nicht.
1. Ja, du mußt nicht Mitglied im Imkerverein sein.
ABER: du mußt per Gesetz deine Völker der Tierseuchenkasse melden, je nach Bundesland beitragsfrei oder beitragspflichtig.
Dein Veterinäramt muß wissen, wo deine Völker stehen.
Du mußt dich selbst versichern gegen Diebstahl, Frevel, etc.
Sind alles starke Argumente für die Vereinsmitgliedschaft, weil das alles ein Haufen Arbeit als Einzelkämpfer ist.2.
Zitat2. Imkerei ist kein Gewerbe sondern zählt zur Urproduktion, somit ist
eine Anmeldung als Gewerbe nicht möglich
DAS ist schlicht Quatsch. Ich kaufe eine Menge Zeugs zu, wie Lindesa oder Propolistinktur oder auch Waldhonig, und sobald das mehr als 30% meines Umsatzes macht, bin ich vom Finanzamt aus gesehen, gewerblich.
Ich hab sofort freiwillig alles als gewerblich angemeldet, weil es für mich steuertechnisch günstiger war.3. DAS stimmt so leider nicht mehr. Ab 30 Völkern wird von einem Nebenerwerb ausgegangen, und erst ab 150 und mehr von einem Haupterwerb.
Das FA will es auf jeden Fall wissen.
Ja, du brauchst bis zu einer gewissen Völkerzahl keine Steuern und USt zu zahlen, kannst aber andererseits auch nichts als Verlust geltend machen und keine Vorsteuer ziehen.4. Falsch! Wo kein GEWINN, da keine Zahlung. Ich habe jede Menge Einnahmen, aber keinen steuerwirksamen Gewinn, da ich noch jede Menge investieren muß.
Ich empfehle den besten Steuerberater, den du dir leisten kannst, falls du richtig Gewinne machst...*g*5. Tierseuchenkasse ist das einzige, was keine Beutelschneiderei ist.
Du kriegst zwar im Seuchenfall nicht die Summen, die du dann für die Wiederbeschaffung brauchen würdest, aber immerhin mehr als nichts, und die Beiträge sind lächerlich niedrig, teilweise ja sogar beitragsfrei.6. Hobbyimker fallen keinesfalls unter die LSV, solange eben die Völkerzahl gering genug bleibt.
7. benutz die Suchfunktion oder frag mal Henry
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Hallo zusammen,
was hier auf jedenfall vergessen wurde ist eine Haftpflichtversicherung!
denn mit der Bienenhaltung kann es doch ganz schnell mal großen Ärger geben! vorallem in Wohngebieten und wenn man dann auch noch ne gute Rechtschutzversicherung hat ist es bestimmt auch kein Fehler!
und das hat man alles in einem Paket wenn man im Verein ist!
ganz klar man muß aber nicht!
Grüßle
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Zitat von toyotafan
...was hier auf jedenfall vergessen wurde ist eine Haftpflichtversicherung!...und das hat man alles in einem Paket wenn man im Verein ist!...ganz klar man muß aber nicht!
Nur als Zusatzinformation: bei meiner privaten Haftpflicht von der Volksbank sind Bienen sogar schon drin gewesen! Darüber stolperte ich zufällig bei näherem Studium meines Vertrages bei Unterzeichnung. Da bräuchte ich theoretisch nicht mal eine zusätzliche Haftpflicht.
Aber wer möchte denn die herrlichen Stunden im Bienenverein missen
Bernhard Heuvel
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Hallo Bienenfreunde
Heute im Bienenjournal
LBG:Neues Recht ab Januar
Ich wollte ja schon immer gerne mehr als 25 Völker halten,aber durch Unfähigkeit bin ich nicht über 15-20 Völker hinausgekommen.
Was würde auf mich,kostenmäßig zukommen,sollte ich es schaffen über 25 Völker zu kommen ??ß
Das werden ja mächtige Summen sein,mit Alterskasse usw ??
Blickt da jemand durch ?
Oder müssen wir aus Kostengründen unbedingt unter 25 Völkern bleiben ?
Fragt
Helmut -
Hallo, Helmut,
bleib ruhig....
du 24 Völker, deine Frau 18, deine Tochter 23, dein Sohn 21, deine Mutter 15, dein Vater 16.....
Noch Fragen? -
Illegal-scheißegal
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Hi Sabiene
ja ich habe noch Fragen
Umwelche Kosten geht es da ?
zB. einsamer Witwer,verstoßener Junggeselle(in)ungeliebter Waldläufer usw,der mehr als 25 Völker sein Eigen nennt ??
Wird für einige Selbstversorger schon ein Problem werden
Gruß
Helmut -
Lieber selbstversorgendst als Hartz an den Fingern.
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Hallo, Helmut,
hab ich mich noch nicht näher mit befaßt, weil noch so neu.
Kann aber nicht die Welt sein...
Warte mal, bis Henry Montag wieder online ist, der ist da Spezialist...
Ich denke mal, kritisch würde ein Abgleich Tierseuchenkasse/BG, weil wohl niemand wagen wird, bei der TSK viel zu niedrige Völkerzahlen anzugeben, für den Fall der Fälle bei AFB....
Insgesamt bietet sich aber tatsächlich eine Interessengemeinschaft Bienenhaltung an... -
Hallo Außenseiter,sei gegrüßt
Es könnte aber sein, das dadurch einige Selbstversorger Hartz in Anspruch nehmen.
Müssen oder werden weiss ich nicht.
Aber es könnte wohl sein,das diese zusätzlichen Kosten von der Allgemeinheit übernommen werden müssen
Gruß
Helmut -
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