Liebe Imker,
haftet nach Eurer Meinung ein Imker, der die Behandlung seiner Völker gegen die Varroa unterläßt, für Schäden, die seinen Nachbarimkern durch Reinvasion entstehen?
Wenn ja, haftet er auch dann, wenn er ungeignete Behandlungsmethoden einsetzt oder an sich geeignete Methoden zur falschen Zeit einsetzt?
Geht die Haftung, so sie denn besteht, auf den Anbieter einer nicht geeigneten Behandlungsmethode über, wenn der Anbieter die Wirksamkeit seiner Methode oder seines Produktes verspricht, diese aber nicht eintritt?