Wochenmärkte in Hamburg

  • Moin zusammen,

    Bisher habe ich meinen Honig an der Haustür und im Hamburger Umland in SH verkauft. Nun wollte ich auch mal einen Wochenmarkt in Hamburg testen. Die Herausforderung fing dann an, als der Marktmeister mein Umsatzsteuerheft oder die Befreiung von der Führung eines Umsatzsteuerheftes sehen wollte. Beides habe ich nicht und durfte wieder zusammenpacken...


    Bisher war ich davon ausgegangen, dass es für Imker und bei Anwendung der Durchschnittsbesteuerung nach §24 des UStG auch nicht erforderlich war - dies sieht Hamburg wohl anders.

    Hat jemand von euch hiermit Erfahrungen und vielleicht schon einmal in Hamburg auf dem Wochenmarkt verkauft?

    Viele Grüße aus dem Norden

    Andreas

  • Eine Umsatzsteuerheft dient dem Nachweis, dass die Kleinunternehmergrenze nicht überschritten wird. Beim Verkauf von Imkereiprodukten bräuchte man es nur beim Verkauf von Produkten, die nicht der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen.

    Soweit ich das sehe, füllt der Unternehmer das Umsatzsteuerheft selbst aus (es gibt ein Vordruckmuster des BMF). Das ist kein großer Aufwand.

    Trotzdem verstehe ich nicht, warum das den Marktbetreiber interessieren muss.

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Soweit ich das sehe, füllt der Unternehmer das Umsatzsteuerheft selbst aus

    Das ist richtig, es wird vom Unternehmer geführt, sofern Produkte nicht der Durchschnittssatz Besteuerung unterliegen. Das Heft muss aber mit der Steuernummer und Dienststempel versehen sein. Wenn ausschließlich Honig verkauft wird ist es überflüssig...

  • Trotzdem verstehe ich nicht, warum das den Marktbetreiber interessieren muss.

    Kann man davon ausgehen dass der Betreiber so nur "erwünschte" Standbetreiber aussortiert und mit den Umsatzsteuerheft eine Hürde legt? Ich möchte betont vorsichtig fragen, da beim Wochenmarkt in meiner Kreisstadt so etwas nicht abgefragt wird.

  • Kann man davon ausgehen dass der Betreiber so nur "erwünschte" Standbetreiber aussortiert und mit den Umsatzsteuerheft eine Hürde legt ?

    Das ist eine sehr gute Vermutung. Vlt. muss der Marktmeister auch einen Vorteil im Honigverkauf haben - nur so eine weitere Vermutung. ;)

  • Kann man davon ausgehen dass der Betreiber so nur "erwünschte" Standbetreiber aussortiert und mit den Umsatzsteuerheft eine Hürde legt?

    Ich sehe darin eher eine Art steuerliche Unbedenklichkeitscheinigung. So was war mal bei öffentlichen Zuwendungen gängig.

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Ich nehme an der Marktmeister weis davon nichts. Imkerei als Stand kommnt bei ihm nicht vor und kennt die Gepflogenheiten bei Imkers nicht. Der kennt nur die üblichen Marktbeschicker und wie es bei diesen läuft und was diese bringen müssen.


    Wie kannst du ihm nun erklären dass die Imkerei Urproduktion ist und du pauschalierst? Vielleicht kann da einer helfen.


    Ich laufe öfter in Hamburg über die Märkte und habe mich beim Isermarkt schon gewundert warum da kein Imker steht. Dafür haben dann diverse Stände oft ein breites Honigangebot. Von deutsch und Umgebung bis hin zu alle Welt. Und Preise, von "normal" bis zu "täte ich nicht kaufen".

    Imkern muß einfach, praktisch, bienengemäß, imkerschonend und preisgünstig sein

  • Kann man davon ausgehen dass der Betreiber so nur "erwünschte" Standbetreiber aussortiert und mit den Umsatzsteuerheft eine Hürde legt ?

    Das ist eine sehr gute Vermutung. Vlt. muss der Marktmeister auch einen Vorteil im Honigverkauf haben - nur so eine weitere Vermutung. ;)

    Vielleicht möchte man auch Steuerhinterziehern keine Marktflächen anbieten oder in einem Stadtstaat wie HH hat die eine Behörde die andere schneller auf dem Kiecker.

    Übrigens stellt normalerweise das eigene zuständige Finanzamt auch Bescheinigungen aus, dass man ein entsprechendes Heft nicht führen muss.

  • Mach Dich schlau, suche das Gespräch mit dem Marktmeister, und wenn er dann immer noch bockt, suche Dir einen anderen Platz.

    Ein unwilliger Marktmeister kann Dich schlimmer nerven als ein Pickel am Arsch.

  • Ick freu mir. Die ganzen Gesetze, Verordnungen, Regelungen und Erläuterungen dazu in einfacher Sprache lassen sich ganz leicht im Internet finden. Es gibt mehrere Stellen, die sich damit auskennen und eine verbindliche Auskunft erteilen. Aber teilweise werden persönliche Befindlichkeiten und ein finanzielles Eigeninteresse des Marktleiters unterstellt oder fachliche Unfähigkeit (Steuergeheimnis).

  • Hab ich bei der IHK Hamburg gefunden:

    Von der Verpflichtung, ein Umsatzsteuerheft zu führen, sind nach § 68 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) Unternehmer befreit u.a.,


    • soweit ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden;

    das trifft doch auf Imker zu oder nicht?

Dir hat das Forum geholfen? So kannst Du es unterstützen!
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.