Wie legen denn die Ämter das "geltende Recht" aus?
Selbst dazu wird es keine einheitliche Meinung geben. Wie wäre es mal nachzufragen?!
Wie legen denn die Ämter das "geltende Recht" aus?
Selbst dazu wird es keine einheitliche Meinung geben. Wie wäre es mal nachzufragen?!
Wie legen denn die Ämter das "geltende Recht" aus?
Selbst dazu wird es keine einheitliche Meinung geben. Wie wäre es mal nachzufragen?!
Wie oft wollen wir die Diskussion eigentlich noch führen? Das "Medikament Varroxal 0,71g/g" ist zugelassen zum Träufeln (nach anrühren mit Zucker), zum Sprühen (nach anrühren mit Wasser) und zum Verdampfen direkt in Pulverform.
Selbst wenn ich jetzt 100x nachfrage - es wird nur die jeweilige "Auffassung" widergegeben - und die mag eventuell voreingenommen sein.
Was die geltende Zulassung wirklich sagt, könnte nur jemand testen, indem er mit einem "geeigneten Verdampfer", aber eben NICHT mit dem Eddy verdampft und das Ganze dann zur Anzeige gebracht wird.
Meine Vermutung - die Anzeige wird gar nicht erst zur Klage zugelassen und abgewiesen.
Selbst wenn ich jetzt 100x nachfrage - es wird nur die jeweilige "Auffassung" widergegeben - und die mag eventuell voreingenommen sein.
Wenn diese Auffassung eine des zuständigen Verterinäramts ist, hast du aber Rechtsicherheit - für den jeweiligen Landkreis. Ob diese Auffassung gerichtsfest ist, muss dich nicht interressieren, solange sie deiner Form der Applikation nicht zuwiderläuft. Wenn doch, dann bleibt dir immer noch der Rechtsweg.
Die Meinung eines Amtes (sog. Verwaltungsauffassung) ist eben kein x-beliebige Meinung. Sie setzt Recht. Deswegen gibt es hier ja auch die einschlägigen Rechtsmittel.
So ist das eben im Bereich des öffentlichen Rechts.
Selbst wenn ich jetzt 100x nachfrage - es wird nur die jeweilige "Auffassung" widergegeben - und die mag eventuell voreingenommen sein.
Wenn diese Auffassung eine des zuständigen Verterinäramts ist, hast du aber Rechtsicherheit - für den jeweiligen Landkreis. Ob diese Auffassung gerichtsfest ist, muss dich nicht interressieren, solange sie deiner Form der Applikation nicht zuwiderläuft. Wenn doch, dann bleibt dir immer noch der Rechtsweg.
Die Meinung eines Amtes (sog. Verwaltungsauffassung) ist eben kein x-beliebige Meinung. Sie setzt Recht. Deswegen gibt es hier ja auch die einschlägigen Rechtsmittel.
So ist das eben im Bereich des öffentlichen Rechts.
Nein, "Rechtssicherheit" für den Landkreis hätte ich, wenn das Veterinäramt seine Auffassung der Zulassung über seine Veröffentlichungsmedien der Allgemeinheit mitteilen würde. Eine persönliche Antwort an mich bietet das höchstens für mich, aber nicht für den Nachbarn.
Und eine derartige Veröffentlichung muss mich interessieren, wenn ich eine Form der Applikation nutze, die in der Zulassung steht, in der Veröffentlichung (für meinen Landkreis / (kreisfreie) Stadt) allerdings auf einmal untersagt werden würde. Denn dann müsste (und sollte) man mit Rechtsmitteln gegen diese Vorgehen.
Und das Auffassungen nicht unbedingt deckungsgleich mit geltendem Recht sind, sollte seit gewissen Deckungslücken in Bundeshaushalten aufgrund von Urteilen des Verfassungsgerichtes, weitreichend bekannt sein.
Ich habe diesen Faden jetzt auf Ignorieren geschaltet.
Ist es eine Tragigkomödie in unendlichen Akten? Oder ein Stück Imkersadomaso mit Selbstkasteiung?
Ich kann das hier nicht mehr ernst nehmen...
Eine persönliche Antwort an mich bietet das höchstens für mich, aber nicht für den Nachbarn.
Die werden aber Deinem Nachbarn keine andere Antwort geben. Außerdem müssen Dich die Nachbarn hier nicht interessieren.
Und das Auffassungen nicht unbedingt deckungsgleich mit geltendem Recht sind, sollte seit gewissen Deckungslücken in Bundeshaushalten aufgrund von Urteilen des Verfassungsgerichtes, weitreichend bekannt sein.
Deswegen gibt es ja Gerichte. Ich weiß aber langsam nicht mehr, wo jetzt Dein Problem liegt.
Es gibt in unserem Rechtssystem (bis auf zwei Ausnahmen) den Grundsatz, das nur klagen kann, wer in seinen Rechten verletzt ist. Also: Verletzt Dich die Vorgabe des Amtes in Deinen Rechten? Wenn ja, Dann räsoniere hier nicht unnötig, sondern schlage den Rechtsweg ein. Wenn nein, hast Du kein Problem, zumindest keines, mit dem wir uns hier beschäftigen sollten.
Ich weiß aber langsam nicht mehr, wo jetzt Dein Problem liegt.
... kein Problem ... mit dem wir uns hier beschäftigen sollten.
Richtig, ich habe (noch) kein Problem! Ich frage mich nur, wie viele Andere (u.a. Leberkas), warum Jahrelang über eine fehlendes Medikament mit Zulassung zum Verdampfen in Deutschland gejammert wurde und ganz viele dennoch verdampft haben. Nun gibt es ein Medikament, das zum Verdampfen zugelassen ist, und nun diskutiert man darüber wie und womit so lange, bis irgendeine Verwaltung wieder eine Einschränkung erlässt.
Warum müssen wir zu dieser Detailfragestellung denn denn nun noch auch noch raten die Verwaltung zu nerven, anstatt uns einfach zurückzulehnen und froh über das nun existierende Medikament mit Zulassung zu sein. Alle, die nicht Verdampfen wollen, sollten es einfach sein lassen und denjenigen Verdampfen lassen, der es nun zugelassen tut.
Vielleicht sollte hartmut den Faden einfach zumachen
Ab wieviel Grad werdet Ihr die Winterbehandlung durchführen wenn ihr bedampft?
Die Fischermühle hat 2001 einen Großversuch mit 1500 Völker durchgeführt. Da kannst du nachlesen, dass an +2 °C es funktioniert.
Ich habe diesen Faden jetzt auf Ignorieren geschaltet.
Ist es eine Tragigkomödie in unendlichen Akten? Oder ein Stück Imkersadomaso mit Selbstkasteiung?
Ich kann das hier nicht mehr ernst nehmen...
Ich folge dir... Lesen würde das nachfragen überflüssig machen...
Es ist wohl alles gesagt!
Es hätte auch nichts gesagt werden müssen. Zugelassen - die OXS! - und Häkchen dran!
Aber wir sind eben so.
Ich wünsche euch allen eine schöne und erholsame Adventszeit
Harald
Ich bin hier gerade in einen Zoom-Meeting des Landesimkerverbandes MV. Es referiert Marc Kalmbach, Geschäftsführer von Andermatt BioVet.
Seine Aussage zu den Geräten: Andere Geräte - auch grundsätzlich anderer Bauart - sind aus seiner Sicht nicht ausgeschlossen. Allerdings garantiert Andermatt BioVet die Wirksamkeit nur für den Varrox und den Varrox Eddy. Er verweist aber darauf, dass bei der deutschen Zulassung die Anwendersicherheit eine große Rolle spielte. Die diesbezüglichen Einwände konnten sie mir Verweis auf ihre Geräte ausräumen.
Moin Wolfgang,
auch ich bin gerade im dem Meeting und etwas irritiert über die Unwissenheit der Teilnehmer bzgl. Sublimation.
Moin Wolfgang,
auch ich bin gerade im dem Meeting und etwas irritiert über die Unwissenheit der Teilnehmer bzgl. Sublimation.
Das wird der gleiche Vortrag sein, den er schon zusammen mit den Kollegen bei Pia Aumeier gehalten hat, oder?