Weiß jemand, ob Met aka 'Honigwein' ggf. auch unter das Konzept Straußen- oder Besenwirtschaft fällt?

Straußenwirtschaft
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Hi,
im Gesetz sind ausdrücklich nur Wein und Apfelwein genannt.
Somit sind abschließend nur diese Produkte erlaubt.
Nach meiner Rechtsauffassung ist Met, als Weinähnliches Getränk,
nicht hiervon betroffen und fällt somit auch nicht unter diesen Paragraphen.
Ich würde zur Absicherung noch beim Gewerbeamt nachfragen.
Schöne Grüße
Joachim
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Nach meiner Rechtsauffassung ist Met, als Weinähnliches Getränk,
Nach meiner Rechtsauffassung ist Met Honigwein
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Ich würde mal fast vermuten, daß das Thema für 'ne Promotion im Fach Jura reicht. "Besenwirtschaft"....ist sowas in jedem Bundesland zulässig? Nur Wein aus Weintrauben? Und, und, und...
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Nach meiner Rechtsauffassung ist Met, als Weinähnliches Getränk,
Nach meiner Rechtsauffassung ist Met Honigwein
Hi,
das ist natürlich richtig. Aber im Weingesetz wird Met als
Weinähnliches Getränk geführt.
"Besenwirtschaft"....ist sowas in jedem Bundesland zulässig? Nur Wein aus Weintrauben?
In NRW wurde das Gesetz dementsprechend vor einigen Jahren
geändert, so dass es auch dort jetzt eine Besenwirtschaft geben kann.
Schöne Grüße
Joachim
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worin besteht den der Unterschied zur normalen (Gast) Wirtschaft, wo es auch Wein Met Bier Schnaps und Essen gibt?
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Hi,
es dürfen nur einfache Speisen ausgegeben werden, dafür wird keine Gaststättenkonzession und keine Ausschankgenehmigung benötigt.
Weiter darf die Besenwirtschaft nur 4 Monate geöffnet haben. Entweder in einem Stück, oder auf zwei aufgeteilt.
Schöne Grüße
Joachim
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Ergänzend zu o. a. Ausführungen. Örtliche Fixierung auf den Herstellungsbetrieb (RLP u. Hessen, Ausnahmen BaWü möglich) sowie max 40 Sitzplätze. Eine Dokumentationspflicht bzgl. der Qualität des angebotenen Produktes, sowie Nachweis Infektionsschutzgesetzbelehrung.
Die Vorgaben beziehen sich ausschließlich auf Wein aus Traubenmost und ggf. Äpfeln.
Alle weiteren Obstweine sind ausgeschlossen. Met hat gar keinen Most als Grundlage.(auch die Starterversion mit Apfelsaft ändert daran nichts.
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Ich glaube, an Met hat einfach noch nie jemand gedacht. Schau'n wir mal.
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Nach meiner Rechtsauffassung ist Met, als Weinähnliches Getränk,
Nach meiner Rechtsauffassung ist Met Honigwein
Das ist so, aber Honigwein ist kein Wein im Sinne des Weingesetzes und auch kein Apfelwein. In den Besenverordnungen bzw. vergleichbar taucht praktisch immer das Wort Frucht auf. Damit ist Honigwein einfach raus. Die Regeln sind je nach Bundesland unterschiedlich, aber Met fällt nach meinem Kenntnisstand nie darunter.
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Die Regeln sind je nach Bundesland unterschiedlich, aber Met fällt nach meinem Kenntnisstand nie darunter.
Die Frage war ja aber eher, hat es schonmal jemand versucht?
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Bei uns heisst es Besenwirtschaft.
Die Steuer und Oeffnungsvorteile bringen Beschränkungen z. B. Groesse und Produktpalette daher.
Hier haben die oft eine Vollkonzession.
Dann ist es wohl einfacher.
Im Winter waere Met bestimmt was.
Die Frage ist nur will man den eigenen Wein oder fremden Met verkaufen.
Bei uns verkauft daher keiner Apfelmost obwohl man den auch mal trinken koennte.
Ich wuerde auch mal Met trinken.
Wenn man den Wort kennt fragen und anbieten. Kaffee gibt's meist auch.
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In der BayGastV bezieht sich die Erlaubnisfreiheit auf Wein aus Früchten, die selbst erzeugt sind. Met / Honigwein ist nicht aus selbst erzeugten Früchten. Somit ist nach meiner Auffassung der Ausschank von Met / Honigwein in Bayern nicht erlaubnisfrei.
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geh nicht zum Kaiser wenn du nicht musst.
Ist die Intension wohl.
Es ist ne Hilfe für Landwirte, das, Landwirt, bist halt auch. Wir geniessen schon voll berechtigt gewisse Vorteile als Imker.
Kannst halt nur deinen Met am Haus ausschenken, vielleicht was zu beißen, Honig verkaufen dürfetst du leider Aktiv wärend Öffnung nicht.
Ob "Das" sich lohnt?
Viele würden nichts gegen so ein Vorhaben einzuwenden haben, also der normale Menschenverstand. Gerätst du aber in die langsamen Mühlen der Gesetze und Bürokratie, wirst die Lust und den Antrieb verlieren.
Eine Konzession wirst auch nicht so leicht bekommen, s.o.
Ich wür es aufgeben, vergebene Mühe.
Ist schon sehr schwer gemacht worden, an die Kohle anderer Leute zu kommen, selbst wenn der Geschäftssinn lebhaft ist.
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