Mindesthaltbarkeitsdatum

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  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum für Honig ist zumindestens in unseren Imkerversammlungen ein Reizwort, dass besonders bei älteren Imkern für Unsicherheit sorgt. Das Thema wurde zwar schon in Bienenzeitschriften behandelt, nur verstanden haben es die wenigsten. Einige Imker schalten auf stur, weigern sich vehement ein Datum anzugeben. Andere drohen damit, wenn es Ärger gibt, nur noch für den Eigenbedarf zu imkern. Am kommenden Mittwoch haben wir wieder Versammlung und ich sehe mich wieder in Erklärungsnot.


    Meine Frage: Wie geht ihr mit dem Thema "Mindesthaltbarkeitsdatum" um?
    Es wäre schön, wenn ihr zum Thema ein paar Beispiele nennen könntet.


    Danke im voraus


    Dieter

    Götter haben die Zeit erschaffen - von Eile haben sie nichts gesagt!

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  • Hallo Dieter,
    wir haben im Verein folgendes besprochen: Jeder, der ab dem 1.7.04 Honig in Verkehr bringt, muss ein Haltbarkeitsdatum anbringen, das bis zum Ende des zweiten Jahres geht, in dem der Honig in Verkehr gebracht wurde. Auch Verschenken ist dabei in Verkehr bringen. Beispiel: jemand verkauft im September ein Glas Honig, dessen Beschaffenheit einwandfrei ist (zu dem Zeitpunkt). Dann garantiert er diese Beschaffenheit auch noch am 31.12.2006 und schreibt das auf das Glas.
    Einige in der Versammlung haben natürlich die üblichen Sprüche gemacht. Teilweise weiss ich von einem, der Gläser ganz ohne Etikett in seiner Firma verkauft. Kennzeichnungsverordnung? Wo kein Kläger .....

  • Hallo!
    Also ich sehe das so: Das Haltbarkeitsdatum ist doch auch ein gewisser Schutz für den Imker - angenommen der Kunde lagert seinen Honig nicht ordnungsgemäss z. B. über einem Herd oder Ofen. Der Honig würde nach fünf Jahren bei einer Untersuchung sicher eine Wärmeschädigung zeigen. Vielleicht ist das ein Argument...
    - Die neue Regelung tritt bei uns erst ab 1.8. ein!
    mit imkerlichem Gruß
    L.

  • Mann sollte auch beachten, dass Honig der innerhalb des Mindesthaltbarkeitsdatums verdirbt, ersetzt werden muss (Garantie).
    Dem Kunden muss erst Nachgewiesen werden, dass er den Honig nicht richtig Gelagert hat.

  • Liebe Imker,


    ich höre immer wieder, daß Honig mit einem MHD von 2 Jahren auszustatten sein. Das ist so aber wohl nicht ganz richtig. Er muß nur überhaupt ein MHD haben und er muß bis zum Ablauf dieses Datums einwandfrei sein.


    Wo liegt das Problem Honig mit 3 Monaten oder gar nur einem Monat MHD in Verkehr zu bringen? Jedes Kind weis, daß Honig länger hält. Dann darf auch jedes Kind entscheiden, ob es Honig der mindestens einen Monat haltbar ist (und das ist er ganz sicher) noch essen oder besser wegschmeißen will. Ich glaube so bekommt man die wenigsten Probleme.


    Was meint Ihr dazu?

    Mit vielen freundlichen Grüßen
    Henry Seifert (Honig-Bienen-Kurse-Gutachten)
    Faulbrutsanierer, Königinnenverschicker, Schwarmfänger, Bienenretter, Streitschlichter, Kunstschwarmkehrer, Belegstellenwirt, Imkerpate, Probennehmer, Schadenschätzer, Ablegerbilder

  • Das Problem ist, dass es viele Verbraucher gibt, die ein MHD für ein Verfalldatum halten. Was ja bei Wurst z.B. dem auch gleichkommt.


    Die zwei Jahre beziehen sich auf Empfehlungen von Experten des DIB.


    Lt. Gesetz kannst Du auch längere rauf schreiben, musst dann aber diese lange Zeit dafür grade stehen.


    Drei Monate halte ich für illosorisch, da so lange bei den meisten der Honig im Schrank steht, die den dann wegwerfen und nicht mehr bei Dir kaufen, denn der im Supermarkt ist zwar lt. Aussage des Imkers nebenan nicht so gut, hält aber länger!!

  • Das Problem ist, dass es viele Verbraucher gibt, die ein MHD für ein Verfalldatum halten. Was ja bei Wurst z.B. dem auch gleichkommt.


    Die zwei Jahre beziehen sich auf Empfehlungen von Experten des DIB.


    Lt. Gesetz kannst Du auch längere rauf schreiben, musst dann aber diese lange Zeit dafür grade stehen.


    Drei Monate halte ich für illosorisch, da so lange bei den meisten der Honig im Schrank steht, die den dann wegwerfen und nicht mehr bei Dir kaufen, denn der im Supermarkt ist zwar lt. Aussage des Imkers nebenan nicht so gut, hält aber länger!!

  • Hallo zusammen,


    apropos Haltbarkeitsdatum:
    Reicht es von der Gestaltung her aus, das Datum anzugeben, oder müssen textuelle Zusätze ("mindest haltbar bis:", "MHD",...) ebenfalls angegeben werden?
    Ich bin nämlich im Begriff, mir einen entsprechenden Stempel zu besorgen ...


    Viele Grüße
    Erich

  • Hallo,


    also die Abkürzung "MHD" ist schonmal nicht rechtens. Es muss ausgeschrieben sein. Da Honig die Freigabe für 24 Monate hat, reicht die Angabe der Jahreszahl des Mindeshaltbarkeitsdatums. Dies ist aber nicht empfehlenswert. Man sollte wenigstens Monat und Jahr angeben. Vom DIB gibt es nachträglich zu befestigende Aufkleber.


    MfG


    Frank

  • Hallo, frank,
    wie kann ich diese Aufkleber bekommen? Der üblich umständliche Weg wie bei den Honigetiketten oder weißt du was Unbürokrtischeres?
    Schöne grüße
    Petra

  • Hallo zusammen,


    Zitat von Erich S.


    Reicht es von der Gestaltung her aus, das Datum anzugeben, oder müssen textuelle Zusätze ("mindest haltbar bis:", "MHD",...) ebenfalls angegeben werden?


    Mittlerweile habe ich von der Redaktion des Bienenjounals eine diesbezügliche Aussage erhalten, die ich natürlich gerne auch an Euch weiterleiten möchte:


    (Zitat Anfang) " Der D.I.B. empfiehlt ein Etikett, das die Aufschrift "Mindestens haltbar bis" trägt und ein leeres Feld enthält, in welches dann das entsprechende Datum eingetragen werden kann.
    Wie so ein Aufkleber genau aussieht, ist im Verbandsteil der neues Ausgabe des Bienen-Journals zu sehen, die innerhalb der nächsten Tage in Ihrem Briefkasten liegen müsste.


    Auch wenn Sie ihr Glas selbst gestalten, muss der Aufdruck diese Worte enthalten. § 7 Abs. 2 der Lebensmittelkennzeichnungsverordung besagt: "Das
    Mindesthaltbarkeitsdatum ist unverschlüsselt mit den Worten "mindestens haltbar bis..." unter Angabe von Tag, Monat und Jahr in dieser Reihenfolge anzugeben. Die Angabe von Tag, Monat und Jahr kann auch an anderer Stelle erfolgen, wenn in Verbindung mit der Angabe nach Satz 1 auf diese Stelle hingewiesen wird."


    Letzteres bedeutet, dass Sie schreiben könnten: Mindestens haltbar bis - siehe Deckelangabe. So ist es z.T. auf Milchprodukten zu sehen.


    Für Lebensmittel, die länger als 18 Monate haltbar sind, sieht das Gesetz noch eine Besonderheit vor: Hier reicht es aus, nur das Jahr anzugeben: "Mindestens haltbar bis Ende..."
    " (Zitat Ende)


    Viele Grüße
    Erich

  • Hallo Petra,


    leider kenne ich auch nur die Möglichkeit beim DIB. Da ich letztes Jahr Gewährverschlüsse bestellt habe, habe ich auch Anspruch auf die kostenlose Bereitstellung der Aufkleber. Die wurden mir auch prompt geliefert.


    Gruß


    Frank

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