Guten Morgen zusammen,
Ich schreibe gerade einem Geschäftspartner (Wiederverkäufer) eine vierstellige Rechnung für selbst hergestellten Honig. Dabei habe ich wie empfohlen die 9% Durchschnittsbesteuerung angegeben. Das Steuerbüro des Geschäftspartners hat Bedenken geäußert, dass die Vorsteuer für diesen Einkauf nicht gezogen werden kann, da ich als Hobbyimker keine Steuern zahle.
Bisher war ich immer der Meinung, dass der Wiederverkäufer durch die in der Landwirtschaft festgelegte Durchschnittsbesteuerung Vorteile hat. Zum zweiten war die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung auch tatsächlich auf der Rechnung Pflicht ist. Eine Bekannte, die ich diese Woche dazu befragt hatte, meinte dazu, dass man als Imker unter 30 Völker durch die Umsatzsteuer, die man nicht zahlt, auch nichts auf der Rechnung angeben darf. Also genau 0%.
Also was ist nun richtig? Haben die 9% Vorteile für den Wiederverkäufer? Gehört der Hinweis mit der Kleinunternehmerregelung in die Rechnung? Bin ich Landwirt und Kleinunternehmer in dem Sinne gleichzeitig?
Bitte um kurze plausible Erklärung dazu.
Ich danke euch!