Unabhängig davon was der Hersteller eines Arzneimittels empfiehlt, ist der Imker für die Rückstandsfreiheit des Honigs, den er verkauft, verantwortlich.
Bei der Oxalsäure-Winterbehandlung wird häufig der 31.12. als letzter möglicher Behandlungstag für eine Honigernte in der folgenden Trachtperiode genannt.
Ich habe jetzt keine Primärquelle dafür gefunden.
Gibt es da eventuell auch noch eine Anforderung des Gesetzgebers?
Hey Peter,
Das liegt an der Standartzulassung von Oxalsäure 3,5% zum träufeln, dort steht drin:
Wartezeit:
Nach der Behandlung der Bienen mit Oxalsäuredihydrat-Lösung im Spätherbst darf Honig
erst im darauf folgenden Frühjahr gewonnen werden.
http://www.serumwerk.com/wp-content/uploads/2018/05/Oxalsaeure-GI-11-06-Biene-Imker-Varroa_neu.pdf
ABER!!
In der Einzelzulassung von Oxuvar 5,7% steht
Wartezeit:
Honig: 0 Tage für korrekt behandelte Völker.
Behandlung ohne aufgesetzte Honigräume
ausführen.
https://www.andermatt-biovet.de/media/downloads/1557/1236VE_oxuvar-57_275g_AT-DE.pdf
Das heißt: Kaufst du 3,5% für die Winterbehandlung 31.12, kaufst du Oxuvar 5,7% und mischt es an wie in der Packungsbeilage für die Winterbehandlung, kannst du auch erst im Februar damit behandeln.
Grüße Christoph