Genehmigungen: "Landwirtschaftlicher Verkehr frei"

  • Hallo in die Runde


    Bei uns in der Gemeinde macht das Ordnungsamt zur Zeit massive Kontrollen an landwirtschaftlichen Wegen. Man soll sich jetzt für jedes Fahrzeug einzeln eine Durchfahrtsgenehmigung beantragen, Kostenpunkt 11,50€ pro zwei Jahre. Laut dem Leiter unseres Ordnungsamt ist es noch nicht einmal gesetzt, dass Imker überhaupt zum landwirtschaftlichen Verkehr zählen, da es irgendwo eine Referenzentscheidung gäbe, die Hobbyimkern die Zuordnung zur Landwirtschaft abspräche. Hierzu würde nur gewerbsmäßige Landwirtschaft zählen.

    Wie das hier in unseren nicht-flurbereinigten Gegend Streuobst-Stücklesbesitzer handhaben sollen, ist noch eine ganz andere Frage.


    Wie wird das in euren Gemeinden gehandhabt? Braucht da auch jeder so einen KFZ-bezogenen Schein ähnlich eines Anwohnerparkausweises?


    Viele Grüße

    Merops

  • Bei mir liegt vorn in der Windschutzscheibe ein Schild "Imker im Einsatz". Wenn die Leute das lesen, sind sie meist freundlich.


    Einen KFZ-bezogenen Schein braucht es bei uns nicht.

  • Ruf doch mal beim Aelf an, ob sie dir ne Genehmigung ausstellen, daß du als Imker Landwirt bist?


    Bei uns sind sie relativ harmlos, im Sommer wusste der Förster Bescheid, dass ich Bienen in den Wald stelle. Und als tatsächlich eines Tages Polizei in der Einfahrt zum Waldweg stand, er wegen mir rangieren musste und ich dann nur sagte, hab da hinten Bienen, war seine Antwort, wenn jemand so zielstrebig da rein fährt, hat er nen Grund :)


    Und auf den aderen Wegen müssten sie erstmal die Wanderplätze aufheben, die sich hinter dem Schild befinden 8)

    Der Tradition verbunden, der Natur verpflichtet.

  • Hallo in die Runde


    Laut dem Leiter unseres Ordnungsamt ist es noch nicht einmal gesetzt, dass Imker überhaupt zum landwirtschaftlichen Verkehr zählen, da es irgendwo eine Referenzentscheidung gäbe, die Hobbyimkern die Zuordnung zur Landwirtschaft abspräche. Hierzu würde nur gewerbsmäßige Landwirtschaft zählen.

    Das ist richtig.

    Verkehrsrechtlich gibt es aber auch noch weitere Probleme bei Dingen die „normal landwirtschaftlich“ wären…

  • Laut dem Leiter unseres Ordnungsamt ist es noch nicht einmal gesetzt, dass Imker überhaupt zum landwirtschaftlichen Verkehr zählen, da es irgendwo eine Referenzentscheidung gäbe, die Hobbyimkern die Zuordnung zur Landwirtschaft abspräche. Hierzu würde nur gewerbsmäßige Landwirtschaft zählen.

    Wie das hier in unseren nicht-flurbereinigten Gegend Streuobst-Stücklesbesitzer handhaben sollen, ist noch eine ganz andere Frage.


    Wie wird das in euren Gemeinden gehandhabt? Braucht da auch jeder so einen KFZ-bezogenen Schein ähnlich eines Anwohnerparkausweises?

    Ich habe da zuletzt von einem Imkerkumpel einen eventuell ganz guten Tipp bekommen.

    Lass es Dir in der StVO zeigen, wenn er es Dir nicht zeigen kann, dann gibt es das wohl auch nicht.

    Das gleiche gilt für die "angebliche" Referenzentscheidung. Zeigen, oder schweigen.


    Bei mir ging es in einem anderen Fall noch um eine Straße mit einer Beschilderung "Betriebsverkehr frei".

    Gleiches Thema - ich darf da zu meinem Betriebshof fahren. "Betriebshof Stand Blühwiese" - empfohlen wäre da natürlich noch ein Schild an dem Betriebshof, welcher ihn als solchen ausgibt.

    (Ich bin kein Rechtsanwalt, aber manchmal nehmen sich die Behörden wirklich einen raus - bitte jeweils die eigenen Umstände prüfen. Nachfragen hilft meist nicht, bzw. ist sogar kontraproduktiv, dann besser bei einer etwaigen Kontrolle immer eine StVO dabeihaben (zum Zeigen lassen) und "wissend" auftreten und nicht "ich dachte/meinte ich dürfe das"...)

  • Auch als Hobbyimker hast du ne Landwirtschaftliche Betriebsnummer. 😉


    Aber tatsächlich gab's bei uns im Kreisgebiet dahingehen auch mal 2-3 übereifrige Ordnungshüter...

    Die Erlaubnis wäre damals, wenn ich das noch richtig weiss, über die Kreisbehörde auf Antrag sogar kostenfrei erteilt worden... allerdings nur für das laufende Jahr, nur fahrzeugbezogen und nur jeweils für individuelle Streckenabschnitte.

    Nach einigen Telefonaten und der "Androhung" die kompletten Vereinsmitglieder im Kreisgebiet auf die Behörde loszulassen war man dann plötzlich relativ schnell bereit weiterhin beide Augen zuzudrücken...

    Eine Kopie vom Schrieb mit der landwirtschaftlichen Betriebsnummer habe ich seit 2,5 Jahren sowieso immer im Handschuhfach dabei...

    Kontrolliert wurde ich deswegen trotzdem noch nie...

    "Das Wort gleicht der Biene: Es hat Honig und Stachel."

  • In Sachsen-Anhalt sind die Ordnungsämter nur für den ruhenden Verkehr zuständig. Für Genehmigungen zum Befahren landwirtschaftlicher Wege müssten das Straßenverkehrsamt zuständig sein. Am besten dort einen Antrag stellen, im Falle der Nichtzuständigkeit muss der Antrag an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Wenn diese ablehnt steht der Rechtsweg offen (Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht). Als Genehmigung haben der Schleier und Schmoker im Kofferraum bisher genügt. VG Jörg

  • Ich mach mir da auch keinen Kopp.

    An meinem Waldstand habe ich die Genehmigung vom Forst. Die wird mir alljählich pünktlich ohne Antrag am Jahresende zugesendet. Kostet auch nix.

    Viele Grüße aus der Westlausitz


    "Was tausend Wichte sagen, bekommt Gewicht" - Johann Nepomuk Nestroy

  • Ich hab mal weiter recherchiert.

    Weil bei uns war das bisher auch kein Problem, aber jetzt meint das Ordnungsamt halt mal kräftig aufräumen zu müssen. Auch weil Hundespaziergänger, DPD Sprinter, und die Besitzer illegaler Wochenendhäuser übertrieben haben.


    Es gab eine kleine Anfrage an den Bundestag: Drucksache BT19/3216

    daraus kurz kopiert:


    10.    Unter welchen Voraussetzungen dürfen gewerbliche Imker einen Weg oder

    eine Straße benutzen, wenn die Verkehrszeichenkombination VZ 250 mit

    Zusatzzeichen Z 1026-36 oder VZ 260 mit Zusatzzeichen Z 1026-36 am

    Wegesrand anzutreffen ist?


    11.    Unter welchen Voraussetzungen dürfen nebenerwerblich tätige Imker einen

    Weg oder eine Straße benutzen, wenn die Verkehrszeichenkombination

    VZ 250 mit Zusatzzeichen Z 1026-36 oder VZ 260 mit Zusatzzeichen

    Z 1026-36 am Wegesrand anzutreffen ist?


    12.    Unter welchen Voraussetzungen dürfen Hobbyimker im Sinne von eigener-

    werblicher Imkerei einen Weg oder eine Straße benutzen, wenn die Verkehrszeichenkombination VZ 250 mit Zusatzzeichen Z 1026-36 oder VZ

    260 mit Zusatzzeichen Z 1026-36 am Wegesrand anzutreffen ist?


    Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.


    Die berufsmäßige Imkerei (auch im Nebenerwerb) ist Teil der Landwirtschaft mit Blick auf die Bestäubungsleistung der Honigbienen in der Landwirtschaft. Damit einhergehende Fahrten sind daher von dem Zusatzzeichen erfasst. Die Hobbyimkerei ist dagegen nicht als Landwirtschaft anzusehen.


    Noch als kleines Schmankerl wegen des Amtsschimmels und so:


    9.    Ist es zutreffend, dass Ernteerzeugnisse von Flächen aus nicht gewerblichem

    Gemüse-, Obst- und Gartenbau, die sich an Straßen oder Wegen mit einer

    Verkehrszeichenkombination VZ 250 mit Zusatzzeichen Z 1026-36 oder

    VZ 260 mit Zusatzzeichen Z 1026-36 befinden, nicht mit einem Privatfahr-

    zeug abtransportiert werden dürfen bzw. nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)?

    Ja.


    Wobei:

    Gegebenenfalls ist die
    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO
    erforderlich.


    Das wäre dann bei ins der Fall

    Viele Grüße

    Merops

  • Bleibt noch die Frage, wo für den Bundestag die Hobbygrenze ist.

    Die berufsgenossenschaftliche Grenze?


    Darf ich als Hobbyimker nicht zu meinen 25 Völkern in den Wald fahren, als "Nebenerwerbsimker" mit 26 Völkern, von denen aber nur 5 im Wald stehen, dagegen schon? 😂


    Andererseits glaube ich, durften die mit 26 Völkern vor ein paar Jahren sonntags nicht mit dem Hänger fahren, die mit 25 Völkern schon 😂😂😂

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