"Möchtest du im Raps jemand neben dir stehen haben, bei dem ein positiver Befund auf AFB Sporen vorliegt? Also, wenn man die heute bestehenden Regeln nur abändern, nicht komplett streichen würde."
Das ist der Trugschluss. Du kannst NIE sicher sein, dass sich im Volk von dir oder dem Nachbarn nicht doch Sporen befinden zu jeder Zeit des Jahres.
Und das Gesundheitszeugnis wird ja nicht im laufenden Geschäft gemacht, sondern es wird vorher das Winterfutter beprobt, was aber dann bei der Wanderung zu einer Trachtquelle hoffentlich entfernt wurde.
Es ist eine falsche Sicherheit, die ein Gesundheitszeugnis gibt.
Ein Gesundheitszeugnis sollte nur für sehr kurze Zeit gelten kurz nach Probennahme. Für einen Transport z.B. Aber auch hier zählt Wirtschaftlichkeit, da die Proben 14 Tage und länger Bearbeitungszeit haben und bei jedem neuen Anwandern einer anderen Tracht Honig aus dem Volk entfernt wird. Ist die Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung auch wenn Sporen im Honig wären, als sehr gering anzunehmen.
Es kann einfach keine Sicherheit mehr nach 3 Monaten nach Raps und Obstblüte, nach Robinie und Lindenblüte geben, wo vielleicht doch eine kurze Trachtpause bei einem starken Wirtschaftsvolk zum Suchen und Sammeln an blöden Plätzen geführt hat.
Somit ist es sinnvoller, davon auszugehen, dass alle Völker irgendwann im Jahr Sporen eintragen können. Das Risiko ist überall vorhanden und kein negativer Befund rettet ein Volk in der Zukunft vor Sporen.