Genau. Und die großen werden trotz CumEx Kanzler^^
PStTG - Kleinanzeigen
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Das sollst auch du und ich bezahlen.
30 verkäufe oder 2000 Euro z. B. bei ebay, dann wird das Finanzamt deine nächste Einkommensteuer prüfen.
Und du darfst das nachweisen.
So einfach.
Nichts von 18 od 22t wie einige hier schon geschrieben haben.
Lg
Hoffentlich verstehen jetzt langsam einige, was noch möglich sein und sicher gemacht wird.
Nur gegen den kleinen Mann.
Solange der Staat die Steuergesetze nicht ändert (was er natürlich könnte), machst du da gar nix außer vorausschauend eine 0-Meldung für Land & Forst. Damit dokumentierst du, dass du was in die Richtung machst, aber es nichts zu versteuern gibt. Theoretisch kann das Finanzamt deine Steuererklärung anzweifeln, aber da müssen sie dann auch konkret werden. Selbst wenn sie das tun, ist das mit einem Rechtsbehelf und einer Kopie deiner Jahresmeldung bei der Tierseuchenkasse erledigt. Den Spaß geben die sich nicht jedes Jahr, weil Rechtsbehelfe auch denen Mehrarbeit machen.
Die Gefahr an dem Gesetz ist der Datentrog und wo ein Trog ist, kommen irgendwann Schweine….
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(was er natürlich könnte)
Genau darin liegt das größte Problem bei der Sache.
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Wenn man am 1.1. als Imker/in 28 Völker angemeldet hat und davon die Hälfte auf einer Plattform verkauft, fällt man dann drunter, weil über 2000 EUR?
Das Finanzamt kann ja ruhig anfragen, da unter 30 Völker ...
Heute so, morgen wieder anders.
Zahlen können vom Staat nach Laune verändert werden.
Nur fällt es dem Bürger nicht mehr so auf.
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Theoretisch kann das Finanzamt deine Steuererklärung anzweifeln, aber da müssen sie dann auch konkret werden.
... und man ist den Steuerbehörden auch nicht hilflos ausgeliefert, sondern hat Rechtsmittel. Ich habe bisher auch nicht die Erfahrung gemacht, dass die Finanzämter willkürlich oder schikanös arbeiten, im Gegenteil gibt es da viel Entgegenkommen. Leider verstehen viele Steuerpflichtige halt oft nicht, um was es geht.
Im Übrigen läuft die Debatte hier in die falsche Richtung. Es geht um Meldepflichten der Plattformbetreiber, nicht der Plattformnutzer. Die steuerlichen Meldepflichten bestehen ohnehin. Diese Nicht-erwischt-werden-wollen-Haltung ist je nach Fall lächerlich oder krimininell.
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