Moin Moin,
in dieser Weihnachtsmarktsaison sind uns ein paar Fragen aufgekommen, die uns ein wenig stutzig gemacht haben.
Und zwar geht es um die Ausschankgenehmigung ( Gaststättenanmeldung ) von Met zum Direktverzehr auf Weihnachtsmärkten.
Bis dato hatten wir es so gemacht, dass wir uns eine Ausschankgenehmigung für den jeweiligen Markt bei der jeweiligen Gemeinde geholt hatten und gut war es.
Nun hatten wir aber 2 x von 2 verschiedenen Gemeinden gehört, dass Imkerein im Gewerbe keine brauchen.
Und zwar würde eine Ausschankgenehmigung automatisch im Reisegewerbeschein gelten, welchen Imkereien ja nicht brauchen, da sie als Landwirtschaft gelten und davon befreit sind ( wegen u.a. Urproduktion ). Demnach wäre bei Metverkauf auch keine Ausschankgenehmigung notwendig, da er da als Honigprodukt ( auch wenn Verarbeitungsstuffe ) gilt, welche ja durch die Befreiung der Reisegewerbefreiheit geschützt ist....... Desweiteren wäre der Ausschank nur temporär auf dem Markt und nicht dauerhaft.....
Dieses wurde von den Sachbearbeitern, aber auch in einem Fall durch den Chef des Ordnungsamtes so genannt.
Wir waren ein wenig baff deswegen und stellen uns nun die Frage, was nun richtig ist - brauchen Imkerein im Gewerbe generell keine Ausschankgenhmigung da befreit oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde wieder ein Goodwill bzw. Musthave?
LG