Eben habe ich auf der Webseite unseres Vet-Amtes folgende Info gelesen:
"Imker/innen, die den Honig außerhalb des eigenen Haushalts oder der eigenen Familie als Direktvermarkter an Endverbraucher/innen oder in lokalen Umkreis verkaufen, sind verpflichtet, dies beim Veterinäramt zu melden, da sie neben der Tierseuchenüberwachung auch der Lebensmittelüberwachung unterliegen. Gesetzliche Grundlagen: HonigV; LMHV; VO (EU) 1169/2011 (Lebensmittel-Information); VO (EG) 178/2002 (Lebensmittelunternehmer)"
Ehrlich gesagt, ist mir das vollkommen neu. Bisher dachte ich, ich müsste nur die Haltung von Bienenvölkern melden.
Gruß von Kikibee