Die Satzung ist wirklich beeindruckend, dass das vereinsrechtlich überhaupt so durchgeht?
Kein Problem. Die Gemeinnützigkeit wurde anerkannt und damit die hinterlegte Satzung. Die ist zugegebenermaßen schon sehr speziell und als Feigenblatt ein bisschen klein.
Bevor sich manche schon die Haare raufen oder in vorauseilender Häme ergehen, sollten sie sich mal in die jeweiligen Satzungen der LV´s einlesen und dann in sich gehen, inwieweit die den so erfüllt werden oder auch nicht.
Kehren vor der eigenen Haustür, wenn da sauber, kann man gerne beim Nachbarn weitermachen.