Wer muss sich kümmern?
Wenn du dies genau wissen möchtest (warum auch immer), dann kannst dich ja bei der zuständigen Behörde erkundigen.....
Bei mir, ist der Kanton, für die Bienenvölker zuständig, und erlässt die entsprechenden Vorschriften dazu.
Für ein "herrenloses" Volk, kann der Kanton, eine Abtötung anordnen.
Und wer für ein Bienenvolk einen Besitzanspruch geltend macht, ist den Vorschriften der Bienenhaltung unterstellt.
Wenn nun der Besitzer eines "Trees", das Bienenvolk darin als "herrenlos" begründet, Dann...........?
Bei Unklarheiten, müsste dann wohl ein Gericht darüber entscheiden.
Lg Sulz.