Hallo zusammen,
mancheiner hat schon, andere werden noch …
Es geht in dem Video unter anderem um die Problematik der Unterscheidung zwischen der Honigbiene als vom Menschen „gehaltenes Tier“ und „nicht gehaltenes Tier“.
Ich finde diese Unterscheidung im Sinne des Gesetzes und im Sinne des Tierschutzes interessant.
Vorausgesetzt die Verordnungen auf nationaler Ebene folgen den vorausgreifenden Gedanken der im Video zu Worte gekommenen Tierärztin, dann hat das Konsequenzen auf die Betrachtung von sich in der „Wildnis“ angesiedelten Bienenvölkern.
Sie würden dann dem Artenschutz zugerechnet.
Welchen Schutzgrad hätten solche Völker?
Welche Forschungen sind erforderlich?
Können oder müssen solche Völker gefördert werden?
Usw.
Ich denke, ein spannendes Thema.
Harald