Wir haben in Österreich die gleichen Probleme. Wildbienenfreunde wollen da in Schutzgebieten die Honigbiene verbieten. Das läuft nun schon einige Jahre. Zu Beginn der Diskussion kam das Ganze in Österreich aus dem Rassenstreit. Die Buckfastzüchter haben im Burgenland eine staatlich anerkannte Belegstelle beantragt, die Carnicafreunde (vor allem ein Tierarzt aus einem Nachbarbundesland ...) haben diese bekämpft mit dem Argument das ist eine künstliche industrielle Hochleistungsbiene die den Wildbienen die Nahrung wegfrisst. Die Carnica sei an die lokalen Wildbienen angepasst. Gut nach gut einem Jahrzehnt genehmigten die Politiker die Belegstelle dann doch. Aber dann kamen die Dunkle Biene Freunde in OÖ mit demselben Argument (ursprüngliches Dunkle Gebiet) die C sei eine hybridisierte künstliche Hochleistungsbiene ... und wetterten gegen die Carnica. Hatte Folgen ... Und jetzt kommen die Wildbienenfreunde mit demselben Argument gegen alle Honigbienen. Die Geister die man rief ...
Relativ zu Beginn des Threads stand Hobbyimkerei zulassen, Erwerb weg ... Leute, EU rechtlich und aus der Notwendigkeit für Bestäubung für die Landwirtschaft ist es anders rum. Derartige Vorschläge hätten ein Verbot der Hobbyimkerei zur Folge. Den Erwerb trifft es als Letztes. Kommen zB. Beschränkungen ala Anzahl Völker x pro km, dann ist klar, dass der Erwerb Vorrang hat. Das hat Grundrechtliche Ursachen und EU rechtliche und und
In Österreich geht es bei diesem Streit um ca. 1/3 der Staatsfläche. In Bundesländern wie Wien um fast die ganze Stadt und Salzburg um ca. 2/3 des Bundeslandes. In Oberösterreich ist man so weit, dass eine staatlich geschützte Belegstelle geschlossen werden musste und im dortigen Nationalpark Bienenhalteverbot gilt. Auf Widmung Wohngebiet 3 Völker pro Baugrund als Kleintierhaltung erlaubt und das nach einem medialen Aufschrei. Die Grenze lag schon bei verboten. Also da bereits der Beginn der Trennung von Hobby und Erwerb. Gnädigerweise darf der Hausbesitzer noch bzw. wieder 3 Völker auf seinem eigenen Grund halten. Noch gibt es keine Regelung außerhalb vom Wohngebiet. In OÖ sind die Widmungskategorien aber klar. Im Wohngebiet haben Bürger also Hobbyisten Vorrang, in den anderen Widmungskategorien der Erwerb. Kommt da der logische nächste Schritt auch noch war's das für die Hobbyimkerei. Diese Teilung ist in Oberösterreich in den Widmungen sehr konsequent umgesetzt, ist aber im Großen und Ganzen von EU Recht und Grundrechten gedeckt.
Wie gesagt, wer als Imker dafür ist Flächenbegrenzungen einzuführen, dem soll schon klar sein, dass er damit auf den meisten Flächen ein Verbot der Hobbyimkerei fordert.