Und beim Gesundheitszeugnis werden Anforderungen gestellt, die ich bislang nicht nachvollziehen konnte, z.B. die Bestätigung aus einem anderen Landkreis, dass in 10 km Umkreis keine AFB aufgetreten ist.
Kennt diese Anforderung sonst noch jemand, oder ist das Kreativität unseren VetA?
Wie das Gesundheitszeugnis auszusehen hat, ist doch in Anlage 1 der Bienenseuchenverordnung als Muster bekanntgegeben? Die 10 km sehe ich daher als "wünsch dir was"
Gruß, Thorsten