Hallo ihr Lieben,
ich hab versucht, es zu googeln und auch hier im Forum gesucht.
Das Finanzamt interessiert sich ja erst ab einer Völkerzahl von 30 Völkern für meine Imkerei. Ab dieser Grenze wird bis 70 Völkern pauschal ein Gewinn von 1000€ angenommen. Erst ab dem 71. Volk müsste ich detailliert Buch führen.
Ich habe drei Völker und das wird sich auch nicht ändern - d.h. eigentlich muss ich gar nichts machen.
ABER jetzt wollen die Läden, an die ich ab diesem Jahr Honig geben will, natürlich Rechnungen.
Wie ist das denn dann jetzt, wenn ich wegen der Selbständigkeit ohnehin schon Umsatzsteuer zahle?
Dann wird doch für diese Rechnungen automatisch die Umsatzsteuer fällig, oder?
Und muss ich dann Ende des Jahres tatsächlich kein Einkommen angeben?
Nicht einmal meine Steuerberaterin konnte mir das genau sagen.
Seufz...
Und wo wir schonmal dran sind: Wenn ich nur Honig verkaufe und keine weiteren daraus erarbeiteten Produkte, ist der Steuersatz 7%, oder?