Rechnung bei eigentlich anderem Job

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  • Hallo ihr Lieben,

    ich hab versucht, es zu googeln und auch hier im Forum gesucht.

    Das Finanzamt interessiert sich ja erst ab einer Völkerzahl von 30 Völkern für meine Imkerei. Ab dieser Grenze wird bis 70 Völkern pauschal ein Gewinn von 1000€ angenommen. Erst ab dem 71. Volk müsste ich detailliert Buch führen.

    Ich habe drei Völker und das wird sich auch nicht ändern - d.h. eigentlich muss ich gar nichts machen.

    ABER jetzt wollen die Läden, an die ich ab diesem Jahr Honig geben will, natürlich Rechnungen.

    Wie ist das denn dann jetzt, wenn ich wegen der Selbständigkeit ohnehin schon Umsatzsteuer zahle?

    Dann wird doch für diese Rechnungen automatisch die Umsatzsteuer fällig, oder?

    Und muss ich dann Ende des Jahres tatsächlich kein Einkommen angeben?

    Nicht einmal meine Steuerberaterin konnte mir das genau sagen.

    Seufz...


    Und wo wir schonmal dran sind: Wenn ich nur Honig verkaufe und keine weiteren daraus erarbeiteten Produkte, ist der Steuersatz 7%, oder?

    Niederrheinkind auf dem Weg zur Wahlkölnerin

    Seit 2017 mit Begeisterung an den Dadant-mod-Kisten.

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  • Hallo,

    frag mal Google nach "Steuer-Vortrag_Imker_Stand_05.07.2020"

    und bei den Montagsimker mit Wolfgang "https://www.youtube.com/watch?v=Kxllrn74aeQ"


    Ich schreibe auch eine Rechnung allerdings mit 9,5%


    Gruß

    Gruß bee-falke


    10 WV in Zander, einzargige Führung

  • Hallo,


    genau - du kannst einfach eine Rechnung schreiben und dort die Mindestanforderungen erfüllen. (Rechnungsnummer, Datum, deine Anschrift und die des Käufers. Dazu natürlich aufführen was und für wieviel es verkauft wurde. Das Video ist aufschlussreich. Ich gebe meine Steuernummer an und verweise auf §19 UStG Kleinunternehmer.


    Der aktuelle Steuersatz ist 9,5%, dieser wurde dieses Frühjahr gesenkt. Du brauchst keine Steuer abführen, behältst diese somit ein.


    VG Sebastian

    “Einfachheit ist die höchste Stufe der Vollendung.” Leonardo da Vinci

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  • Wie ist das denn dann jetzt, wenn ich wegen der Selbständigkeit ohnehin schon Umsatzsteuer zahle?

    Dann wird doch für diese Rechnungen automatisch die Umsatzsteuer fällig, oder?

    Die Umsatzsteuer müsstest Du auch ausweisen, wenn Du im Übrigen keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze hättest. Anders als oft vermutet greift nämlich bei der Durchschnittssatzbesteuerung die Kleinunternehmerregelung nicht automatisch, sondern nur auf Antrag beim Finanzamt. Gegenüber anderen Unternehmern (Wiederverkäufern) wärst Du dann verpflichtet, die Umsatzsteuer auszuweisen. Da gibt es nämlich kein Wahlrecht. § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG verpflichtet (!) zur Ausstellung von Rechnungen.

    Für Dich aber kein Problem: Du hast eine Steuernummer, kannst die Umsatzsteuer also ohne weiteres auf der Rechnung ausweisen, und abführen muss Du sie eben nicht.

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Und wo wir schonmal dran sind: Wenn ich nur Honig verkaufe und keine weiteren daraus erarbeiteten Produkte, ist der Steuersatz 7%, oder?

    Nein, für Dich gilt ja die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG. D.h. der Steuersatz, denn Du auf Rechnungen angibst, ist 9,5%


    Und muss ich dann Ende des Jahres tatsächlich kein Einkommen angeben?

    Nein. Hier geht es um die Einkommensteuer und da gilt ja die 30-Völker-Grenze, also ist der Gewinn mit 0 Euro pauschaliert.

    In der Umsatzsteuererklärung kannst Du die pauschalierten Umsätze zwar angeben, mangels Abführungspflicht muss das aber nicht sein.

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Insofern sind auch die oben erwähnten 7% richtig, es kommt immer darauf an 😉

    ... nämlich darauf, ob man landwirtschaftlicher Urproduzent ist oder nur Händler oder Verarbeiter.

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  • Für Dich aber kein Problem: Du hast eine Steuernummer, kannst die Umsatzsteuer also ohne weiteres auf der Rechnung ausweisen, und abführen muss Du sie eben nicht.

    Das heißt ohne Steuernummer, kann man sie nicht ausweisen?

  • Das heißt ohne Steuernummer, kann man sie nicht ausweisen?

    Ab 250 Euro Rechnungsbetrag muss eine Steuernummer auf die Rechnung, sonst darf der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen.

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

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  • Mein Steuerberater hat mir etwas anderes gesagt. Da ich nebenberuflich selbständig bin würde der Verkauf des Honigs dort mit reinzählen. Dann ist es völlig uninteressant wieviel Völker vorhanden sind.

    In meinem Fall imkert ein Familienmitglied jetzt mit und wir haben einen Betrieb gemeinsam. Das zählt dann einzeln. Daher greift hier die Regel mit der Grenze 30 Völker. Die MwSt/USt darf ich dann nicht ausweisen.

  • Mein Steuerberater hat mir etwas anderes gesagt. Da ich nebenberuflich selbständig bin würde der Verkauf des Honigs dort mit reinzählen. Dann ist es völlig uninteressant wieviel Völker vorhanden sind.

    Immer wieder erschütternd, wie wenig sich die Steuerberater hier auskennen.


    In meinem Fall imkert ein Familienmitglied jetzt mit und wir haben einen Betrieb gemeinsam.

    Da heißt es aufpassen. Eine solche Steuergestaltung erkennt das Finanzamt nur unter sehr speziellen Bedingungen an.


    Die MwSt/USt darf ich dann nicht ausweisen.

    Das gilt aber nur, wenn Du dem Finanzamt gegenüber auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung verzichtet hast. Dann kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden. In der Regel ist das aber steuerlich von Nachteil.

    Wir hatte das hier im Forum schon so aufführlich dargestellt!

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