Zum Thema OXS sublimieren, hat der DIB und hier die ehem. Führung durchaus Ihre Anteile. Arzneimittelrechtliche Zulassung existiert in der EU, bis auf D, weil offensichtlich hier die potenzielle Nutzerschaft nicht in der Lage sei, ohne Eigengefährdung die Behandlung durchzuführen. Entweder hielt der DIB seinerzeit seine Klientel tatsächlich für unfähig - m.E. eine einzigartige Arroganz, oder es ist ein vorgeschobenes Argument.
Dass diese Linie durch die Praxis überholt wird, ist m.E. auch im DIB wohlbekannt; siehe die Routineumfrage von Hrn. Otten, Mayen, der das immer wieder abfragt. Man hat sich ja schon zum Sprühen durchgerungen - eine Behandlungsform, die sowohl von der Dosierungsgenauigkeit als auch der Anwenderfreundlichkeit völlig inakzeptabel ist.
Aktionen, wie von "KME", die Sache mit der Brechstange zu lösen und sich als "Macher" darzustellen, führen eher ins Problem, denn in eine Lösung.
Die einzige vernünftige Lösung wäre eine Wiederaufnahme des Zulassungsverfahrens mit exakt definierter Dosierung von OXS in Kooperation mit dem DIB und DBIB, um einen unhaltbaren Zustand aus der Welt zu schaffen. Dies ginge aber nur mit einem exakt definiertem Verfahren, das auch eine Minderung der Anwendergefährdung beinhaltet - nicht komplett idiotensicher, aber praktisch machbar.
Vielleicht kommt die Imkerschaft und deren größten Verbände ja mal zu einer pragmatischen Vorgehensweise zum Wohle der Bienen.