Neuigkeiten zur Umsatzsteuer...
Offenbar darf ich ab Januar keine 10,7% sondern zukünftig nur noch 9,5% Umsatzsteuer ausweisen...
https://www.topagrar.com/panorama/news/…5-12734468.html
Zeit meine Preise vorher anzupassen. Steht sowieso an...
Neuigkeiten zur Umsatzsteuer...
Offenbar darf ich ab Januar keine 10,7% sondern zukünftig nur noch 9,5% Umsatzsteuer ausweisen...
https://www.topagrar.com/panorama/news/…5-12734468.html
Zeit meine Preise vorher anzupassen. Steht sowieso an...
jährlich kontrollieren und anpassen, das kann ja was werden...
Wenn man was verkaufen kann 😉👍
Wenn man was verkaufen kann 😉👍
Weniger als dieses Jahr kann's ja auch nicht mehr werden. 😋
Hochinteressant.
Das werden Tausende Imker nicht rechtzeitig mitbekommen und weiterhin die alten Sätze auf den Rechnungen stehen lassen.
Was wird dann passieren - wer wird dann draufzahlen, sobald die Wiederverkäufer ihre Steuererklärungen machen?
Als Steuerlaie erscheint mir die jährlich erneut fällige Anpassung ein weiterer Bürokratisierungsschub zu sein, mehr Aufwand für alle für Nichts.
Wir haben Landwirtschaft im Nebenerwerb zu Hause bzw mein Schwager. Er hat mir Anfang/Mitte des Jahres schon erzählt das die EU einen einheitlichen Standart machen möchte und Deutschland eine Strafe/Rückerstattung droht.
Aber so weit ich weiß hat Deutschland eine Regelung gefunden, es soll sich angeblich nichts ändern, zumindest vorläufig. Ich habe jetzt keine Quellen, aber ich meinte auch in die Nachrichten mitbekommen zu haben, dass vorerst alles beim alten bleibt.
Habe auch noch zwei andere Bauern in meinen Dorf gefragt, die haben davon auch nichts mitbekommen. Also wenn die 9,5% wirklich kommen, wird's ein Chaos, da keiner wirklich Informiert ist.
Ich hab auch versucht, Infos auf Webseiten von Ämtern zu bekommen, da steht auch nichts drinnen, dass sich was ändert, oder ich hab es einfach nicht gefunden.
Falls sich die Steuer nun ändert sollte, müsste das nicht mit ein wenig mehr Info geschehen und nicht nur eine Website? Ich weiß, dass jeder sich Informieren muss, aber dann sollte es doch auch offizielle Informationen geben, oder?
Ich gehe davon aus, die LW Buchstellen und die Landwirtschaftskammer werden darüber informieren, sobalt das ganze Bundesanzeiger / Bundesgesetzblat veröffentlicht wurde. Das scheint laut dem Artikel noch nicht der Fall zu sein.
Ich hab auch versucht, Infos auf Webseiten von Ämtern zu bekommen, da steht auch nichts drinnen, dass sich was ändert, oder ich hab es einfach nicht gefunden.
Falls sich die Steuer nun ändert sollte, müsste das nicht mit ein wenig mehr Info geschehen und nicht nur eine Website? Ich weiß, dass jeder sich Informieren muss, aber dann sollte es doch auch offizielle Informationen geben, oder?
Schau mal hier beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Pressemitteilung v. 21.10.2021) https://www.bmel.de/SharedDocs/Mel…chalierung.html Das Gesetz scheint noch nicht beschlossen/verabschiedet, deshalb wird es bisher „nur“ Pressemitteilungen geben.
Wie es aussieht, ist es möglich, dass der Steuersatz danach jährlich angepasst/verändert werden kann.
Was wird dann passieren - wer wird dann draufzahlen, sobald die Wiederverkäufer ihre Steuererklärungen machen?
Da der die Rechnung ausstellende Imker die Umsatzsteuer nicht abführen muss, hat er kein Problem. Die einzige Sanktion für eine falsch ausgewiesene Steuer ist, dass sie trotzdem abgeführt werden muss, bzw. der tatsächliche Steuersatz abgeführt werden muss. Der Rechnungsempfänger kann aber den Vorsteuerabzug nicht geltend machen.
Der Rechnungsempfänger kann aber den Vorsteuerabzug nicht geltend machen.
a) Wirklich gar kein Vorsteuerabzug für den Rechnungsempfänger = Wiederverkäufer bei falsch (mit dem alten USt-satz) ausgestellter Rechnung/Quittung?
Oder:
b) Würde dann ab 1.1.22 der irrtümlich mit 10,7% ausgewiesene USt-satz beim Vorsteuerabzug auf den dann aktuellen/voraussichtlich: 9,5% korrigiert, resp. dem Rechnungsempfänger würden nur 9,5% Vorsteuerabzug anerkannt, selbst wenn auf der Rechnung fälschlich 10,7% ausgewiesen würden?
Im UStAE (14c.1 Abs. 1) steht: 14c.1 "Die zu hoch ausgewiesene Steuer wird vom Unternehmer geschuldet, obwohl der Leistungsempfänger diese Steuer nicht als Vorsteuer abziehen kann".
Im muss mich aber korrigieren: Nach § 14 Abs. 1 UStG schuldet der Unternehmer bei unrichtigem Steuerausweis auch den Mehrbetrag. D.h. wenn der Imker 10,7 % statt 9,5% ausweist, muss er Anteil von 1,2 % selbst ans Finanzaamt abführen.
Wirklich gar kein Vorsteuerabzug für den Rechnungsempfänger
Doch, das haben ich oben nicht richtig formuliert. Der Rechnungsempfänger müsste den korrekten Steuersatz abziehen können. Ich gehe aber mal davon, dass sich die Änderung des Steuersatzes wenigsten bei den Wiederverkäufern herumspricht und sie auf einer korrigierten Rechnung bestehen.
Und es gibt ja immer noch die Möglichkeit der Rechnungskorrektur.
Es tut sich mal wieder ein wahres Eldorado für die Steuerprüfung auf.
Nach den 6 Monaten mit reduzierten MwSt. Sätzen und dem wieder erhöhen dieser, geht dann die Arbeit wenigstens nicht aus. Möchte nicht wissen wie viele falsch errechnete Belege und somit falsch gebuchte Beträge in den Büchern schlummern.
Es geht ja um keine Summen, aber eine falsche Buchung macht die Buchhaltung als ganzes angreifbar und von der Steuer her willkürlich zuschätzbar. Wobei auch eine centgenaue Kassenführung davor nicht schützt. Fragt nicht woher ich das weiß...
Zur Beseitigung aller Unklarheiten nochmal genauer nachgefragt:
Da der die Rechnung ausstellende Imker die Umsatzsteuer nicht abführen muss, hat er kein Problem. Die einzige Sanktion für eine falsch ausgewiesene Steuer ist, dass sie trotzdem abgeführt werden muss, bzw. der tatsächliche Steuersatz abgeführt werden muss.
Es muss also doch jemand ganz real die Differenz bezahlen? Wer? Der Imker oder sein Wiederverkäufer?
Wenn es der Imker ist, wäre das doch eine gewaltige Änderung gegenüber bisher. Er müsste künftig also doch etwas (die Differenz) bezahlen, selbst wenn er bisher die Umsatzsteuer wegen Pauschalierung und <70 Völker grundsätzlich vereinnahmen konnte, also nicht abführen musste?
Womöglich verbunden mit einer Pflicht zu einer nachträglichen Umsatzsteuererklärung oder ähnlicher Bürokratie, wo bisher gar nix notwendig war?
D.h. wenn der Imker 10,7 % statt 9,5% ausweist, muss er Anteil von 1,2 % selbst ans Finanzaamt abführen.
Weil hier liest es sich genau so, in deinem ersten Posting eher das Gegenteil.
Wenn sich wirklich soviel ändern würde, wäre das doch ein Paukenschlag für alle Imker, die Rechnungen ausstellen, aber pauschalieren. Das könnte plötzlich richtig Geld und nachträglichen Bürokratieaufwand kosten, insbesondere, weil die Zahlung erst mit monate- bis jahrelanger Zeitverzögerung fällig werden und damit womöglich entsprechend spät auffallen würden.
Als "echter" Bauer ist man ja wenigstens viel näher dran an solchen Entwicklungen und wird von der Fachpresse informiert, aber der 08/15-Imker im Hauptberuf Angestellter etc. der liest normalerweise keine Landwirtschafts- oder Steuerfachpresse, höchstens den Imkerfreund...
Da wundert es mich schon, dass man davon so kurz vor so einschneidenden Änderungen aus der Imkerfachpresse so wenig hört. Ohne diese Faden wüsste ich bis heute nichts davon und Zehntausenden anderen geht es ganz bestimmt ähnlich.