Hallo,
ich habe mitlerweile genügend Völker um meinen Honig außerhalb des familiären Kreises an den Mann bringen zu müssen, sprich es wird etwas in den Vertrieb gehen müssen.
Nun habe ich also meine zwei bis drei Sorten Honig und theoretisch auch ein paar Kerzen und etwas Propolistinktur.
Fall 1:
Mal angenommen ich beschränke mich auf den Verkauf von Urprodukten. Soweit ich es verstehe, wären der Verkauf von Honig und Bienenwachs sowie rohem Propolis erstmal vollkommen umsatzsteuerbefreit, wobei ich dennoch 10,5% Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen dürfte, für den Fall dass mein Geschäftspartner es weiter veräußern will. Bei einem Verkauf an Privat wäre es egal ob die ausgewiesen wird oder nicht.
Weiterhin darf ich in diesem Fall zusätzlich 33% des Umsatzes, maximal aber 4.000€ durch Handelsware erzielen ohne umsatzsteuerlich die Rolle des Urproduzenten zu verlieren.
Ich weiß es nicht genau, aber nehme an, dass die Handelsware in diesem Fall wohl nur Produkte der ersten Verarbeitungsstufe umfasst, also fremden Honig, fremdes Wachs, fremdes Gelee und fremdes Propolis. Nicht aber zum Beispiel Met oder Kerzen.
Nun die Fragen:
1a)
Muss in diesem Fall dennoch die Imkerei beim Finanzamt angezeigt werden und brav jedes Jahr eine Erklärung von 0,00 Euro abgegeben werden, die erst auf 1.000 ansteigt, sobald 30 Völker erreicht werden, oder kann ich da komplett drauf verzichten und segel einfach komplett unter dem Radar, weil eben Gewinn gleich Null?
1b)
Ist es richtig, dass Handelsware in diesem Fall, wie oben von mir angenommen, nur aus Produkten der ersten Verabreitungsstufe bestehen darf, oder darf ich die Grenze von 4.000€ bzw. 33% des eigenen Umsatzes auch durch Produkte der zweiten Verarbeitungsstufe ausfüllen?
Fall 2:
Nun würde ich auch gerne eigene Propolistinktur und Kerzen erstellen und verkaufen, was würde sich in diesem Fall ändern?
Gibt es jetzt andere Anmeldepflichten, beispielsweise in der IHK als Gewebe oder irgendeiner landwirtschaftlichen Kammer?
Ändert sich die Gewinnermittlung in der Richtung, dass nun nicht mehr die Völkerzahl 30 / 70 relevant sind, oder hat das lediglich Einfluss darauf, dass ich dann nicht mehr 10,7% Umsatzsteuer ausweisen darf, sondern nur noch 7%?