Das heißt, man kann in seinem Gewerbe wegen den Umsätzen aus der Imkerei aus der Kleinunternehmerregelung raus fallen, die Umsätze der Imkerei können aber weiter der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen?
Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldung
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Das bedeutet ich kann keine Regelung wie unter 30 Völker mit 0 € Gewinn angeben, sondern muss jedes Glas mit, z.B. 5 € zu meinem Umsatz hinzurechnen?
Nein, es geht hier um die Umsatzsteuer. Hier gibt es keine 30-Völker-Grenze.
Auch wenn Du andere steuerbare Umsätze hast, bleibt der Honigumsatz pauschal versteuert. Er wird aber auf die 22.000-Euro-Grenze angerechnet.
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Das heißt, man kann in seinem Gewerbe wegen den Umsätzen aus der Imkerei aus der Kleinunternehmerregelung raus fallen, die Umsätze der Imkerei können aber weiter der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen?
Ganz richtig. Die Logik ist: Die Umsätze aus der Imkerei sind nicht steuerbefreit, sondern nur pauschal versteuert. Also werden sie mit eingerechnet, auch wenn keine Steuer abzuführen ist.
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Bei weniger als 30 Völkern werden diese Überlegungen aber ganz schön akademisch. Ohne Buchführung und im Straßenverkauf wird es schwer mit dem Nachweis von MwSt..
Viele liebe Grüße und bleibt vorsichtig
Wolfgang
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Das bedeutet ich kann keine Regelung wie unter 30 Völker mit 0 € Gewinn angeben, sondern muss jedes Glas mit, z.B. 5 € zu meinem Umsatz hinzurechnen?
Nein, es geht hier um die Umsatzsteuer. Hier gibt es keine 30-Völker-Grenze.
Auch wenn Du andere steuerbare Umsätze hast, bleibt der Honigumsatz pauschal versteuert. Er wird aber auf die 22.000-Euro-Grenze angerechnet.
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich meine Ausgaben für die Imkerei mit in der Gewinn und Verlustabrechnung angeben kann? Bei der Gewerbeanmeldung musste ich angeben, in welchem Bereich ich tätig bin. Muss das geändert werden?
Ich werde mir am Wochenende noch einmal das Steuerspezial auf dem Kanal von Ralf ansehen. Vielen Dank an dieser Stelle, für deine Ausführungen dort!
Viele Grüße und einen guten Start in das Wochenende
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Bei weniger als 30 Völkern werden diese Überlegungen aber ganz schön akademisch. Ohne Buchführung und im Straßenverkauf wird es schwer mit dem Nachweis von MwSt..
Viele liebe Grüße und bleibt vorsichtig
Wolfgang
Da bin ich ganz bei dir.
Viele Grüße
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Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich meine Ausgaben für die Imkerei mit in der Gewinn und Verlustabrechnung angeben kann?
Jetzt kommt hier wieder Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander. Die einkommensteuerliche Pauschalierung (30-/70-Völkergrenze) schließt einen Verlustabzug (Verrechnung mit anderen Einkünften) aus.
Wir reden hier von der Umsatzsteuer!
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Hallo WFLP,
ich meine ich habe in einem Vortrag mal von Dir gehört, das man diesen "Umsatzsteuerbefreit, wg. Kleinunternehmer"-Satz auf der Rechnung eigentlich nicht braucht.
Kannst du mir kurz erklären, warum dies so ist? Das halbe deutsche Internet ist vom Gegenteil überzeugt und selbst ein entsprechender Wikipedia-Artikel weisst darauf hin.
Hintergrund ist eine von mir gestellte Rechnung für Beratungsleistungen ohne Ausweis der USt. Leistung hat nichts mit Landwirtschaft/Imkerei zu tun...
Oder hatte ich mich verhört?...
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Kannst du mir kurz erklären, warum dies so ist?
Ich begründe das ex negativo:
In § 14 UStG werden die Pflichtangaben auf Rechnungen abschließend benannt ("Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten"). Danach sind lediglich Steuerbefreiungen anzugeben. Die Steuerbefreiungen stehen in den §§ 4 bis 8 UStG.
Die Kleinunternehmerregelung dagegen in § 19 UStG. Das ist aber keine Steuerbefreiung, sondern eine Nichterhebung der Steuer.
Auch in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und im Umsatzsteuer-Anwendungserlass findet sich keine entsprechenden Vorschrift.
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OK, das kann ich nachvollziehen.
Würdest du dann auch - zusammen mit mir behaupten - das die ganzen Texte hierzu, welche sich im deutschen Internet und auf wikipedia dazu finden lassen, falsch sind, oder voneinander abgeschrieben haben?
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Ja, da wird unglaublich viel Unsinn geschrieben und nicht begründet, warum das so sein soll.
Immerhin ist eine freiwillige Angabe zur Kleinunternehmereigenschaft auf der Rechnung nicht schädlich.
Für gewöhnlich fachlich auf der Höhe sind die Darstellungen der Handelskammern, und da habe ich der Tat was Korrektes gefunden: "nicht erforderlich, aber ggf. empfehlenswert".
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Ja, aber nicht wegen der Kleinunternehmereigenschaft, sondern wegen der Durchschnittssatzbesteuerung.
Zum ersten 01.01.23 will ich die Kleinunternehmerschaft beenden (5 Jahre sind dann abgelaufen), damit ich Umsatzsteuer in meinen Rechnungen ausweisen kann.
Das habe ich dem Finanzamt so mitgeteilt.
Nun habe ich folgenden Antwort bekommen:
„Die Voraussetzungen nach Paragraf 24USTG für die Besteuerung nach Durchschnittssätzen liegen nicht vor, da sie die Grenze von 30 Bienenvölkern nicht überschreiten und somit kein landwirtschaftlicher Betrieb sind“.
Das ist doch völliger Quatsch, da die 30 Völker-Regel doch nichts mit der Umsatzsteuer zutun hat? Oder liege ich da falsch?
Viele Grüße
Easybeesy
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Das ist doch völliger Quatsch, da die 30 Völker-Regel doch nichts mit der Umsatzsteuer zutun hat?
Ganz richtig. Man sieht, auch die Finanzämter tun sich schwer mit der Besteuerung der Imkerei.
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.Ja, aber nicht wegen der Kleinunternehmereigenschaft, sondern wegen der Durchschnittssatzbesteuerung.
Zum ersten 01.01.23 will ich die Kleinunternehmerschaft beenden (5 Jahre sind dann abgelaufen), damit ich Umsatzsteuer in meinen Rechnungen ausweisen kann.
Das habe ich dem Finanzamt so mitgeteilt.
Nun habe ich folgenden Antwort bekommen:
„Die Voraussetzungen nach Paragraf 24USTG für die Besteuerung nach Durchschnittssätzen liegen nicht vor, da sie die Grenze von 30 Bienenvölkern nicht überschreiten und somit kein landwirtschaftlicher Betrieb sind“.
Das ist doch völliger Quatsch, da die 30 Völker-Regel doch nichts mit der Umsatzsteuer zutun hat? Oder liege ich da falsch?
Viele Grüße
Easybeesy
Hallo Easybeesy,
die Finanzämtler haben manchmal auch keine Ahnung…
Ich muss mich immer an diesen Ausschnitt erinnern.
Darf ich fragen, was du verkaufst? Honig?korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber Du kannst doch auch ein Kleingewerbetreibende betreiben und urprodukte trotzdem mit pauschalierter Umsatzsteuer ausweisen.
Viele Grüße Stephan
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